Was mache ich mit dem Motor

SAAB-TURBO

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Hallo zusammen!

Es geht um diese Thema hier: ...wieder zurück und auf der Suche....

Frage an die Experten unter euch: Ich habe vor 4-5 Jahren einem Herrn aus Österreich geholfen einen BOA 24V Cosworth Motor zu kaufen. Er hat ihn in Hamburg gekauft und wollte ihn nur kurz bei mir zwischenlagern. Irgendwann hat er sich dann einfach nicht mehr gemeldet. Nun steht dieser Motor seit gut 5 Jahren bei mir auf dem Scheunenboden rum.

Ich habe schon über mehrere Wege versucht diesen Herrn wieder zu finden, ohne Erfolg.

Was kann oder darf ich jetzt mit dem Motor machen. Er scheint ja absolut kein Interesse mehr zu haben und ich will das Teil endlich loswerden.

Gruß

Stefan
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo,

tja, schwieriges Thema. Gefühlsmäßig würde ich schon sagen, dass Du lange genug zugewartet hast. Ich hab aber mal nachgelesen:
BGB § 197 Verjährung
(1) In 30 (!!) Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten, ...

Könnte hier passen. Ein Vertrag, also ein Privatgeschäft, bestand ja wohl nicht. Also kommt die 3-jährige Standard-Verjährung hier wohl nicht in Frage.

Ein anderes Problem ist, dass Du den rechtmäßigen Besitzer nicht ausfindig machen kannst. Hast Du noch Daten über den damaligen Verkäufer - vielleicht hat der eine Email-Adresse oder sowas.

Grüße
Uli
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
also wenn ich mein fahrrad in der stadt stehenlasse und da ins fundbüro gebracht wird, warten die nen halbes jahr und dann wird es versteigert. weil man nach dieser zeit das interesse an seinem eigentum aufgegeben hat.
 

SAAB-TURBO

Newbie
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Hallo zusammen!

@ Kombifahrer!

Ich habe den Motor ja nicht gefunden, auch wenn das mit dem "Interesse an seinem Eigentum" in diesem Fall stimmen mag.

Gruß

Stefan
 

wepps

Jungspund
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Hallo, ich kann dir nur Raten bevor du ihn verkaufen tust einen Anwalt mal aufzusuchen und im diesen Fall schildern.
Fest steht, das derjenige noch Eigentümer ist und du somit fremdes Eigentum verkaufen tust. Wie da die Fristen sind weiß ich nicht , da gibt es ja einige die wir alle kennen aber von Fall zu Fall verschieden sind. Diese Sache greift nun ein bisschen weiter ins Rechtswesen ein. Die Frage die du jetzt stellst ist ja klar, angenommen du verkaufst den Motor und er kommt nach 5 Jahren an und will ihn haben. Der neue Besitzer (Käufer) müsste ihn wieder abgeben weil er ja rechtmäßig auch kein Eigentümer ist bzw. sein kann.

Du bist und wirst auch kein Eigentümer, außer beim Kauf des Motors was ja wohl schlecht möglich ist.

Aber eine Betrachtung würde ich noch in Erwägung ziehen, angenommen du verkaufst ihn einfach und derjenige würde zufälligerweise nächste Woche kommen um seinen Motor abzuholen, dann gebe ihm das Geld zurück was der Motor heute noch Wert ist, natürlich auch abzgl. deinen ich nenne es mal "Lageraufwand". Kommt er irgendwann mal die nächsten Jahre vorbei, gibt du ihm das, was der Motor zu der Zeit noch Wert ist.
Ich würde es da auch ggf. auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wenn du zufällig eine Rechtschutzversicherung hast.

Gruß
Wepps
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von wepps
Aber eine Betrachtung würde ich noch in Erwägung ziehen, angenommen du verkaufst ihn einfach und derjenige würde zufälligerweise nächste Woche kommen um seinen Motor abzuholen, dann gebe ihm das Geld zurück was der Motor heute noch Wert ist, natürlich auch abzgl. deinen ich nenne es mal "Lageraufwand". Kommt er irgendwann mal die nächsten Jahre vorbei, gibt du ihm das, was der Motor zu der Zeit noch Wert ist.
@Wepps: da lehnst Du Dich aber seeeehr weit aus dem Fenster mit so einem Vorschlag. Und das wo Du selber vorher sagst, dass es um Dir unbekannte Rechtsbereiche geht. Das hätte ich an Deiner Stelle hier nicht geschrieben. Dazu kommt der von Dir angesetzte und damit anfechtbare Zeitwert, und eine willkürlich angesetzte Aufwandspauschale, und das wo kein Geschäft getätigt wurde (er hat ja keinen Einlagerungsvertrag, es sind keine Kosten und Pflichten vereinbart).

Der Weiterverkauf von Ware die Einem wissentlich nicht gehört ist erstmal Hehlerei. Die Frage ist, nach welcher Zeit geht die Ware implizit in den eigenen Besitz über - und das in diesem speziellen Fall, wo es kein Geschäft und keine vergleichbare Privatbereinbarung gibt sondern nur eine Gefälligkeit (die Einlagerung).

Eine kurze Rechtsauskunft von berufener Stelle wäre sicher hilfreich. Die bekommst Du aber hier im Forum nicht, siehe HIER.

@Kombifahrer: Fundbüros haben für solche Zeitfristen eine Satzung, Privatleute für Gefälligkeiten nicht.

Grüße
Uli
 

wepps

Jungspund
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@ Muc Cowboy

Ja da hast du schon Recht, war ein bisschen weit aus dem Fenster gelegt.
Da war eben meine Betrachtung die ich in evt. in Erwägung ziehen würde obwohl das schon stimmt, der Motor ist nicht mir und daher kann ich ihn auch nicht verkaufen. Es würde mich schon erheblich stören wenn ich an seiner Stelle wäre und eigentlich nichts machen kann.

Zu deiner Frage wann dieser Motor in seinem Besitz übergeht.
Besitzer ist er ja im rechtlichen Sinne, aber eben kein Eigentümer und nur der darf den Motor verkaufen.
Ist als Fzg.-Führer in etwa das gleiche. Rechtlich bist du als Fahrer eines anderen KFZ der Besitzer aber nicht der Eigentümer. Da dürfte man nur weil man Besitzer ist auch nicht verkaufen.

Also ab zum Anwalt und schauen was man da machen kann bzw. darf.
Stefan, hoffentlich kommt da was positives für dichr raus

Gruß
Wepps
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Jep, auch ich mache Fehler, es muss natürlich "Eigentum" heißen :peinlich

Grüße
Uli
 
T

Thomaskwh

Gast im Fordboard
Hast du schon mal daran gedacht das dieser Mann vielleicht nicht mehr unter UNS weilt??


Kann ja gut sein



Grüßle Thomas
 

einzeller

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Hi,
ich würde es über das Einwohnermeldeamt oder ähnliche Institutionen probieren, den Herren ausfindig zu machen.... .
Kostet bestimmt ne Kleinigkeit, aber das ist bestimmt die beste Möglichkeit, den Herren ausfindig zu machen.

Schildere den Damen und Herren Deinen Fall und ich denke das sie Dir auch helfen werden


Gruß Ronny
 

ScorpiV6-24V

Kaiser
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Ja wie soll er das denn anstellen, in Östereich irgend ein Einwohnermeldeamt anrufen und schlidern das er einen Scorpiofahrer von vor fünf jahren sucht? Kein Name, keine Anschrift, keine Tel. Nr...nichts mehr.

Blötsinn, dann könnte er ja gleich die berühmte Nadel im Heuhaufen suchen und ein sechser im Lotto wäre auch warscheinlicher als diesen Jungen Mann zu finden.

Ich bin immer noch der Meinung, das dass interesse an diesem Motor völlig aus der Zeit gekommen ist und somit unötiger Ballast abgeworfen wurde. Gesetzestexte hin oder her, wer auf solch eine langwierigen Distance nichts mehr von sich hören lässt, ist entweder verstorben, oder wie oben schon beschrieben.
 

Baumschubser

Megaposter
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Weg mit dem Teil. Selbst wenn man nur 5€ als monatliche Lagerkosten ansetzt (das Ding steht ja doch irgendwie im Wege), dann ist der Aufwand schon lange über dem Restwert. Außerdem gab es zwischen beiden Parteien einen Vertrag per Handschlag "der Motor sollte kurz zwischengelagert werden". Von kurz kann ja nun beileibe nicht mehr die Rede sein. Ich würde da keinesfalls einen Anwalt bemühen, der will mindestens auch nochmal 50€ für eine Beratung haben. Da der Eigentümer nicht mehr ausgemacht werden kann, hat sich die Sache wohl erledigt. Es kann jedenfalls niemandem zugemutet werden, sowas vielleicht weitere 25 Jahre einzulagern. Was will man mit solchem Schrott machen, wenn man vielleicht mal umziehen will oder muss. Da es nix schriftliches gibt, hat der tatsächliche Eigentümer sowieso die A-Karte gezogen. Der hat nix in der Hand, sollte erwirklich eines Tages nochmals auftauchen.
 

einzeller

Foren Ass
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Es reicht wenn er den Namen des Herren hat und davon gehe ich einfach mal aus.
Anrufen halte ich für eine schlechte Idee, persönlich auf dem Amt erscheinen wird wohl besser sein.
Ich habe das schon 2 mal gemacht, als ich Leute aus meiner Schulzeit ausfindig machen wollte. Es hat beide male geklappt, ohne irgendwelche Probleme. Ob das in Östereich auch so einfach geht weiß ich nicht, aber wenn Er es nicht versucht wird Er es auch nie erfahren...



Gruß Ronny
:bier: :happy:
 
S

scott_freak87

Gast im Fordboard
@ronny
"persönlich auf dem amt zu erscheinen" :applaus :applaus
soll er deswegen von hameln nach österreich fahrn das is doch quatsch.. was das kosten würd...
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von einzeller
Es reicht wenn er den Namen des Herren hat und davon gehe ich einfach mal aus.
Wie kannst Du davon "einfach mal ausgehen" wenn er genau das Gegenteil geschrieben hat?? Er hat weder einen Namen noch den damaligen Forums-Nick. Wer lesen kann, findet diese Info im ersten Beitrag bzw. dem darin verlinkten Posting.
Original von einzeller
Ob das in Östereich auch so einfach geht weiß ich nicht
Geht natürlich nicht, denn es ist trotz "Europa" immernoch eine eigene Nation. Wenn schon dann muss er tatsächlich dort hinfahren, und ob die dann einem "Ausländer" Daten rausrücken steht noch auf einem anderen Blatt. Für internationale Amtshilfe muss schon was anderes vorliegen wie ein alter Motor, der seinen Besitzer sucht.

Grüße
Uli
 
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