Öhm .. nö
ab Bj. (EZ) 98 waren die "dritten" pflicht !
Quelle: bosch.de
Ich denke mal, wenn eine mit entsprechender Genehmigung
montiert wurde, isses okay die serienmäßige stillzulegen.
Hmm ... letztenendes wird die nur der TÜV Auskunft geben können.
Wobei man da sicher nicht allzu "kleinkariert" sein wird.
Da fällt mir die Geschichte eines Kollegen ein.
Er war mit einer "nachgerüsteten dritten" LED-Bremsleuchte beim
TÜV und der nörgelte rum weil eine paar LED's ausgefallen waren.
Er meinte nur .... "der Wagen wurde vor 98 zugelassen, da waren sie noch keine Plicht !"
Er durchtrennte das Kabel und dem übergenauen TÜV-Onkel blieb
nichts anderes über als es so zu akzeptieren.
Grüssle