Selbstverständlich gilt das auch für Kleinanzeigen, vorausgesetzt es ist auch tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dazu gehört erstmal die Anpreisung des Verkäufers (= das Inserat), das Angebot des Käufers (= Ich nehms für XX Euro) und die Annahme des Verkäufers (= Ok, Deal gilt ... oder so ähnlich) - das reicht und es ist egal ob die Annahme via Email, Brief oder Telefon erfolgte, damit rechtlich ein KV zustande kommt. Daraus resultierend ergeben sich für beide Seiten im Nachhinein entsprechende Pflichten. Der Käufer muss den vereinbarten Betrag zahlen und der Verkäufer muss die Ware übergeben/liefern.
Daher ist es auch äußerst gefährlich für Verkäufer, wenn man Dinge gleichzeitig bei den Ebay-Auktionen, bei den Kleinanzeigen-Portalen und in Foren einstellt. Gewonnene Ebay-Auktionen oder Sofortkauf-Angebot sind genauso verbindlich wie Kleinanzeigen- oder Foren-Angebotsannahmen. Der Verkäufer würde richtig in die Bedroullie kommen, wenn er an verschiedene Käufer verkauft hat z.B. eine Zusage bei ner Kleinanzeige und die Ebay-Auktion gewinnt jemand anders. Sowas kann gut nach hinten losgehen und wenn es einem enttäuschten Käufer mal ums Prinzip geht, kanns auch richtig teuer für den Verkäufer werden.
Wenn man allerdings noch mitten in Verhandlungen z.B. über den Preis steckte, dann ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Insofern hätte man auch keine Ansprüche gegeneinander, wenn eine der Parteien einen Rückzieher macht.
Auch für Leut´s ohne juristische Grundkenntnisse oder Fachwissen, steht alles nochmal relativ verständlich zusammengefasst bei
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