voll verarscht - Kaufvertrag verbindlich?

JustDoIt72

Doppel Ass
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Habe über eBay-Kleinanzeigen ein Bodykit von und für einen Ford Cougar gefunden und schriftlich den Deal fest gemacht. Abholung am Osterwochenende.

Heute kam die Nachricht - "sein Bruder" hätte den jetzt schon verkauft.

Wie verbindlich sind solche schriftlichen Kaufverträge?

Ich find das von dem Cougar-Fahrer aus Herne (Name nenn ich jetzt hier mal nicht) eine ganz große Schweinerei!
 

RedCougar

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Die Kaufverträge über Ebay und andere Kleinanzeigenportale sind genauso verbindlich wie die im Laden oder mit schriftlichem, unterschriebenen KV. Selbst rein mündliche Kaufverträge sind verbindlich, nur ist dabei die Beweisbarkeit immer so eine Sache.

Theoretisch könntest du, wenn du ein gleiches, aber teureres Kit findest, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Mehrkosten beim Verkäufer geltend machen. Fragt sich jedoch, ob du das wegen ein paar Euro durchziehen willst, denn der Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind auch nicht zu unterschätzen.


[offtopic]
Da dies jedoch eher eine generelle Frage ist und kaum cougarspezifisch, verschiebe ich das
Thema entsprechend nach Recht und Gesetz
Leute, bitte achtet darauf, nur cougarspezifische Themen in das Cougar-Board zu stellen.
Für allgemeine Themen gibt es im Ford-Board entsprechende Abschnitte. Danke​
[/offtopic]
 

RedCougar

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Selbstverständlich gilt das auch für Kleinanzeigen, vorausgesetzt es ist auch tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dazu gehört erstmal die Anpreisung des Verkäufers (= das Inserat), das Angebot des Käufers (= Ich nehms für XX Euro) und die Annahme des Verkäufers (= Ok, Deal gilt ... oder so ähnlich) - das reicht und es ist egal ob die Annahme via Email, Brief oder Telefon erfolgte, damit rechtlich ein KV zustande kommt. Daraus resultierend ergeben sich für beide Seiten im Nachhinein entsprechende Pflichten. Der Käufer muss den vereinbarten Betrag zahlen und der Verkäufer muss die Ware übergeben/liefern.

Daher ist es auch äußerst gefährlich für Verkäufer, wenn man Dinge gleichzeitig bei den Ebay-Auktionen, bei den Kleinanzeigen-Portalen und in Foren einstellt. Gewonnene Ebay-Auktionen oder Sofortkauf-Angebot sind genauso verbindlich wie Kleinanzeigen- oder Foren-Angebotsannahmen. Der Verkäufer würde richtig in die Bedroullie kommen, wenn er an verschiedene Käufer verkauft hat z.B. eine Zusage bei ner Kleinanzeige und die Ebay-Auktion gewinnt jemand anders. Sowas kann gut nach hinten losgehen und wenn es einem enttäuschten Käufer mal ums Prinzip geht, kanns auch richtig teuer für den Verkäufer werden.

Wenn man allerdings noch mitten in Verhandlungen z.B. über den Preis steckte, dann ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Insofern hätte man auch keine Ansprüche gegeneinander, wenn eine der Parteien einen Rückzieher macht.


Auch für Leut´s ohne juristische Grundkenntnisse oder Fachwissen, steht alles nochmal relativ verständlich zusammengefasst bei Wikipedia ;)
 

Driftbackrs

Doppel Ass
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Na dan viel Spaß mit ebay, hatte auch mal propl. mit nem Verkäufer weißte was ebay dazu sagt: Nimm dir nen Anwalt den ebay´is das censored egal die wollen nur ihre Kohle und fertig!!!

bevor ich mich noch 1 mal mit dem Kundenservice(eher ein WITZ) ärgere censored ich drauf.!!!
 

pickup97

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Ich habe da zum Glück andere Erfahrungen gemacht. Die haben sich sogar nach Ablauf der Frist zum Probleme klären mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. 1,2,3...war das Geld zurück. Einfach mal versuchen und viel Glück.
Bis denn
 

Achim

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Eben - da sitz irgendein CallCenter irgendwo.
Mehr als "wenden sie sich an einen Anwalt" kommt meist nicht bei raus.
Wenn mal was geht, dann nur weil der Verkäufer kalte Füße bekommt.
Man Leute - wie alt seit ihr ?
 

Baumschubser

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Auch wenns ärgerlich ist, ich würde die Sache abhaken. Alles andere ist nur unnötiger Nerv. Es gibt halt überall A....löcher und leider immer öfter gerät man an welche.
 
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