verkehrskontrolle, geht sowas !?

I

Irish Cop

Gast im Fordboard
Hey Melli

so war das auch nicht gemeint.

Bin selber aus Tornesch und kenne die Kollegen aus S-H nur zu gut. Trotzdem war es nicht richtig was sie gemacht haben.

Die Kontrolle der Papiere und des Kfz ist völlig o.k und rechtlich gedeckelt.

Das verhalten Dir gegenüber mit diesem derben Spruch...... dafür gibt es
keine rechtliche Grundlage.

Ich für meinen teil habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man ein Kfz anhält, sich ordentlich vorstellt, die erforderlichen Papiere erfragt und dann normal mit dem polizeilichen Gegenüber redet, keinerlei Probleme hat. Meistens sind sie sogar noch behilflich beim Abgleich der Daten mit den Umbauten am Kfz.

Hier habe die Kollegen eindeutig überzogen und wenn man es rechtlich betrachtet vermutlich sogar eine Nötigung ( § 2490 StGB ) ausgesprochen, deswegen der Hinweis auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde.


LG

Manni :mp:
 

Dispo-Gott

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Original von Irish Cop

....

Hier habe die Kollegen eindeutig überzogen und wenn man es rechtlich betrachtet vermutlich sogar eine Nötigung ( § 2490 StGB ) ausgesprochen, deswegen der Hinweis auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde.


LG

Manni :mp:

Mit so einer Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich vorsichtig sein. Wenn man da an den "falschen Chef" kommt, der seine Jungs da beschützen möchte, kann das sehr schnell mal nach hinten losgehen.

Hatte das selber mal. Bin bei Grün hinter zwei anderen Autos über eine Kreuzung gefahren. Auf einmal springt ein Polizist auf die Straße und schreit mich an (wörtlich: Bist du bescheuert? Sieh zu, daß du Land gewinnst! Oder soll ich dir deine Fleppen gleich hier abnehmen?!) Der Typ hatte einen unsicheren Gang und eine Fahne, die nicht von schlechten Eltern war.
Da bin ich umgehend zu seiner Dienststelle gefahren (zwei Straßen weiter) und habe den Sachverhalt vorgetragen. Wollte einfach nur mal ein: Das darf doch nicht wahr sein - wir kümmern uns drum - hören. Wenn unsereiner so einen Spruch einem Polizisten gegenüber bringt, ist ja auch alles vorbei.

Das Ende vom Lied war: zwei Wochen später erhielt ich eine Vorladung. "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr". Ich wäre im Alarmstart bei der Ampel losgesprintet (Jugendlicher mit einem Auto hart am Rande der Legalität - sicher) und hätte direkt auf ihr draufgehalten, so dass er zur Seite springen musste, "um Leib und Leben zu retten" (O-Ton). Und das, obwohl er, ordnungsgemäß mit Warnweste bekleidet, die Kelle sichtbar schwingend, mitten auf der Kreuzung gestanden hätte.

Gerichtsverhandlung erste Runde - Gerichtsverhandlung zweite Runde - Ein Vierteljahr Fußgänger, 1500 Euro Strafe, Anwalts- und Gerichtskosten.

Und das, obwohl meine Frau NEBEN mir im Auto saß und meine Aussage bestätigen konnte und er alleine war!

Nee nee. Lieber runterschlucken und warten.
 
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