Verkaufsangaben passen nicht zum Fahrzeug + Vorschaden entdeckt

Shark

König
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Zu deinen Unfallbildern.
So wie die aussehen, wurde der komplette Kofferraum neu aufgebaut.
Die Bodenbleche sind neue und noch in dem schutzlack "mattschwarz",
warum der rest so sporadisch grün ist, weiß ich nicht aber das da
einer mit Spachtelmasse und Karosseriekleber rumgesaut hat, sieht man!
So wurde das bestimmt nicht im Werk gemacht :wow
Entweder da hat einer neue Bleche eingesetzt oder welche von einem
anderem Mondeo genommen!?

Da die Hinterachse mit Trommelbremse so da nicht hingehört müsste
sich schon aus der Motorisierung ablesen lassen, 2.0 und 2.5 v6 haben
hinten nie Trommelbremsen! (zumindest kenn ich keinen...)

Der Veracht liegt also nah, dass es ein Totalschaden war.
Ein Fließheckmondeo währe bei so einem Aufprall warscheinlich bis ins
Dach gestaucht worden, beim Stufenheck siehts da meist etwas anders
aus. Da zerdrücks meist den Kofferraum.

Was die Farbe angeht, meiner sieht auch so aus (wenn er denn mal sauber ist)
und da heißt es laut Fahrgestellnr.
"Dschungel Grün met." und ist nen 97er Ghia (ja ein echter...)

Ich hoffe, dass es für dich gut ausgeht.
 

HGW

Eroberer
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Ja, ein kleiner Update nach 10 Wochen, was aus der Sache wurde, wäre nicht schlecht...
 

marc1706

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Also bis jetzt ist eigentlich noch nicht viel passiert. Die Sache haben wir halt an einen Anwalt weitergegeben, der sich das Ganze Übel jetzt ansieht, und wir werden wahrscheinlich auf Schadensersatz klagen, da eine Rückabwicklung nach über 20000 gefahrenen Kilometern eher unwahrscheinlich ist.
Zwischendurch war ich noch bei einem Gutachter, der mit einem Lackschichtenmesser herausgefunden hat, das unter Anderem der links hintere Kotflügel und die Beifahrertür schon einmal nachlackiert wurden. Laut einem Fordhändler hier in der Nähe sind aber die beiden Kotflügel vorne höchstwahrscheinlich auch nicht original und waren auch schon einmal abmontiert. Bei dem Parkrempler, den ich auf der ersten Seite geschildert habe, wurde bei der Reparatur keine Stauchung der Kotflügel durch den Unfall festgestellt und die Kotflügel auch nicht abmontiert. Die müssen also schon einmal vor meiner Zeit einmal bearbeitet worden sein.

Auf jeden Fall muss ich zur Zeit einfach viel warten, da haben auch die Feiertage wenig geholfen.
 

Marccom

Triple Ass
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Hallo,

wieviele km du mit dem Wagen gefahren bist, spielt keinen Walzer.
Wenn Du arglistige Täuschung beweisen kannst, kannst Du auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Nur werden dann die gefahrenen Km per gesetzlich vorgegebener Formel vom Betrag des Kaufpreises abgezogen, sowie Schäden, die unter Deinem Besitz am Fahrzeug verursacht wurden.
Will der Beklagte letzteres zum Abzug bringen, muss aber absolut eindeutig sein, dass es sich nicht ebenfalls um Altschäden handelt.

Das ganze wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber in meiner bescheidenen laienhaften Meinung, gehe ich davon aus, dass Dein Klagebegehren erfolgreich sein wird.
Hoffentlich ist dann nach dem juristischen Erfolg was zu holen.

Wenn das ganze wasserdicht bewiesen und juristisch bestätigt ist (vielleicht auch über einen Strafantrag bei Polizei oder Staatsanwaltschaft nachdenken) würde ich den Verkäufer hier
auch erwähnen, um vielleicht den ein oder anderen warnen zu können.


Gruß
Marc

P.S. Würde mir vielleicht auch erstmal sparen hier im Detail über das juristische Vorgehen im Vornherein zu berichten. Abschaum, wie solche Typen bringen es fertig und lesen hier mit
um sich einen taktischen Vorteil zu verschaffen.
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Marccom schrieb:
Hallo,
Wenn das ganze wasserdicht bewiesen und juristisch bestätigt ist (vielleicht auch über einen Strafantrag bei Polizei oder Staatsanwaltschaft nachdenken) würde ich den Verkäufer hier
auch erwähnen, um vielleicht den ein oder anderen warnen zu können.

Auch wenn es bestätigt ist, würde ich davon abraten, den Verkäufer hier öffentlich zu erwähnen! Solche Typen sind mit allen Wassern gewaschen. :idee
 

marc1706

Jungspund
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So, Verhandlung ist bereits über die Bühne. Die vorsitzende Richterin fand die gegnerische Anwältin wohl etwas netter als unseren Anwalt.

Wir wurden darauf hingewiesen, dass ja gar nicht bewiesen wäre, dass uns ein Ford Mondeo in der Ghia Ausstattung verkauft wurde, und das obwohl die Ghia Embleme auf dem Auto vorhanden sind und auch mit Ford Mondeo Ghia geworben wurde.

Hinzu kam noch, dass die gegnerische Anwältin sich ein Email Konto unter falschen Namen erstellt hat und meinen Vater unter dem Namen "Inga L." (norwegisches Email Konto) kontaktiert hat. Mein Vater verkauft zur Zeit seinen Roller. Sie wollte dann halt als mögliche "Käuferin" noch ein paar Fotos von dem Roller, und das alles nur um zu beweisen, dass wir eine Garage besitzen. Das war wohl auch nur um zu zeigen, dass wir das Auto zur Zeit auch in unsere Garage stellen könnten. Wie man jedoch 2 Autos übereinander in einer normalen Garage stapeln kann, konnnte uns die gegnerische Anwältin auch nicht erklären.

Trotz dieser insgesamt kriminellen Energie, die von der gegnerischen Seite ausstrahlte, war die Richterin uns nicht wirklich zugeneigt und signalisierte uns, dass wir dieses Verfahren bei ihr wohl nach 1,5 Jahren voller Gutachten verlieren würden.

Wir durften dann einen Vergleich von 500 Euro schließen, so als eine Art Trostpflaster.

Fazit aus der ganzen Geschichte: Wenn ich das nächste Mal einen gebrauchten Wagen kaufe, dann 1. nicht mehr in Berlin und 2. wird das Auto dann erst einmal zur nächsten Dekra-Station gekarrt.

Ich sage nur: Armes Deutschland.

Das Auto wird jetzt wieder fit gemacht und dann im Dezember verkauft.

Obwohl das Auto mich nie im Stich gelassen hat, bin ich als Folge von dem Verfahren (Auto musste stillgelegt werden) mittlerweile auf einen Skoda Fabia Combi mit dem 1.2 TSI Motor umgestiegen.

Vielleicht sieht man sich in Zukunft ja mal wieder, oder auch im Dezember, falls der Mondeo nicht so will wie ich.

:(
 

Guido

Megaposter
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Tja, ist wirklich schade, wie es manchmal so läuft in D. Ich habe letztens auch eine Schlappe hinnehmen müssen, obwohl wir in vollem Recht waren...
 

C-Maxe

Haudegen
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Recht haben und Recht bekommen waren schon immer 2 Paar Stiefel! Ich habe gebaut, Arbeitskollegen haben gebaut. Von daher kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, in Germany ist es nahezu sinnlos zu klagen.

Der andere Weg, OK ob das mit Berlin unbedingt stimmt weiß ich nicht, ist auf jeden Fall der richtige!
 

marc1706

Jungspund
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Zum Heckschaden wurde nicht viel gesagt, die Gegenseite hat natürlich bestritten davon gewusst zu haben. Wieso sich die Richterin für so offensichtliche Mängel nicht interessiert hat weiß ich auch nicht.

Mit dem Vorhandensein der Garage wollte die Gegenseite nur beweisen, dass das Auto zur Zeit kostengünstig untergebracht werden kann, nachdem es ja abgemeldet werden musste. Was das überhaupt mit den Hauptpunkten zu tun hat weiß ich nicht, wir haben ja nicht behauptet dass wir das Auto für Geld in einer Mietsgarage untergestellt haben. :denk
 

Ronnymondy

Kaiser
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mhm Sch...ß Anwalt würde ich behaupten. Und dazu noch ne Richterin....is nicht gerade berauschend.

Aber davon mal ab, bei einer von dir erbrachten Laufleistung von 20000km, währen ca 2200€ Gebrauchsvorteil zu Gunsten des Händlers in Abzug zu bringen gewesen wenn er das Auto

hätte zurück nehmen müssen. Das hätte sich für dich mit nichten gerechnet.
 

marc1706

Jungspund
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Der Gebrauchsvorteil hätte in etwa 600 Euro betragen, also etwas weniger als die von dir veranschlagten 2200 Euro . ;)

Ich selber war leider nicht im Verhandlungssaal (Zeuge), allerdings hat die Richterin wohl sehr deutlich gezeigt, dass sie zu 90 % gegen uns entscheiden wird. Natürlich hätten wir jetzt noch 2 Jahre lang weiter streiten können, bloß hätte das Auto dann definitiv Standschäden. Wenn wir jetzt also das Verfahren auch nach den Gutachten verloren hätten, dann hätten wir ne Schrottkiste im Garten stehen und kein Geld in der Hand.

Naja, das wird mir in Zukunft eine Lehre sein und einen riesigen Vorteil hat es auch:
Mittlerweile weiß ich wenigstens wie man einen Unfallwagen ziemlich gut erkennt. :aufsmaul
 
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