HollywoodRose schrieb:
Oder ist das nur weil er keine Lust hat Gewährleistung zu geben?
Das wird es wohl sein.
Wichtig ist, wer als Vertragspartner im Vertrag steht. Wenn der Händler als Vertragspartner drinnen steht, dann ist er der Verkäufer und er muss Gewährleistung übernehmen. Wenn er wirklich im Kundenauftrag verkaufen würde, dann müsste der entsprechende Kunde als Vertragspartner im Kaufvertrag drinnen stehen, komplett mit Name, Anschrift etc. Diese Angaben sollten dann natürlich mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Außerdem darf der Händler den Vertrag nicht unterschreiben bzw. nur mit entsprechender schriftlicher Vollmacht des Kunden, die ich mir auch zeigen lassen würde. Ich würde allerdings darauf bestehen, dass der Verkäufer persönlich unterschreibt und ihm auch nur persönlich das Geld aushändigen.
Wenn der Händler die Gewährleistung bewusst umgehen will - wovon ich ausgehen möchte -, dann wird er vielleicht willkürliche Namen oder die eines Familienmitgliedes im Kaufvertrag als Vertragspartner eintragen. Dann müsste man ihm nachweisen, dass diese Namen mehrmals benutzt wurden und wenn, dann sitzt das Familienmitglied in der Patsche. Bei mehreren Verkäufen im Jahr, würde es als gewerblicher Verkäufer behandelt werden und könnte sogar wegen Steuerhinterziehung etc. belangt werden. Und natürlich steht das Familienmitglied demzufolge auch in der Gewährleistungspflicht.
Einige Händler wollen die Gewährleistung auch umgehen, indem sie Fahrzeuge als Bastlerautos verkaufen wollen. Einige sogar mit dem Wortlaut "TÜV wird neu gemacht". Das ist nichtig. Sogenannte Bastlerautos dürfen nach mittlerweile hinreichend vielen Urteilen weder fahrtüchtig noch TÜV-fähig sein. Alles andere ist unlautere Gewährlesitungsumgehung.
Außerdem kursieren neuerdings extrem vemerhrt gefälschte HU-Plaketten und -Bescheinigungen herum. Wenn man hier auf Nummer sicher gehen will, dann ruft man bei der entsprechenden Prüfstelle (TÜV, DEKRA etc.) ganz einfach an. Welche Stelle die HU gemacht haben soll, steht auf der Bescheinigung bzw. auf dem Stempel in den Fahrzeugpapieren. Wenn man das nicht ernst nimmt, kann es einen schnell das Leben kosten, denn einen schwerwiegenden Grund wird es haben, dass das Auto mit gefälschter Plakette und Bescheinigung versehen wird.