HollywoodRose

König
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Hallo, ich habe einen Gebrauchtwagenhändler gefunden der ein Auto hat das mir gefallen würde. Aber der Nachteil ist "Verkauf im Kundenauftrag". Ich habe mir bei mobile.de die anderen Fahrzeuge vom Händler angeschaut, und er verkauft ALLE im Kundenauftrag.
Gibt es wirklich Händler die nur Gebrauchtwagen weitervermitteln ? :confused Oder ist das nur weil er keine Lust hat Gewährleistung zu geben?

Noch eine Frage: Wenn ich mit so einem einen Kaufvertrag mache, läuft der Vertrag dann zwischen mir und dem Händler, oder zwischen mir und dem Kunden für den der Wagen verkauft wird? Bzw. hab ich ein Recht darauf zu erfahren wer der angebliche Kunde ist?
 

Baumschubser

Megaposter
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Wenn der Kaufvertrag mit dir und dem tatsächlichen Besitzer zustande kommt, ist der Händler bzgl. Gewährleistung raus. Dann vermittelt er wirklich nur. Er kann aber nicht alle seine Angebote so gestalten und als Verkäufer einfach den letzten Besitzer eintragen. Das geht IMHO nicht. Im Zweifel würde ich von solch einem Angebot die Finger lassen, es sei denn, der Preis ist wirklich unschlagbar und das Auto ist ok.
 

RedCougar

Megaposter
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HollywoodRose schrieb:
Oder ist das nur weil er keine Lust hat Gewährleistung zu geben?
Das wird es wohl sein.

Wichtig ist, wer als Vertragspartner im Vertrag steht. Wenn der Händler als Vertragspartner drinnen steht, dann ist er der Verkäufer und er muss Gewährleistung übernehmen. Wenn er wirklich im Kundenauftrag verkaufen würde, dann müsste der entsprechende Kunde als Vertragspartner im Kaufvertrag drinnen stehen, komplett mit Name, Anschrift etc. Diese Angaben sollten dann natürlich mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Außerdem darf der Händler den Vertrag nicht unterschreiben bzw. nur mit entsprechender schriftlicher Vollmacht des Kunden, die ich mir auch zeigen lassen würde. Ich würde allerdings darauf bestehen, dass der Verkäufer persönlich unterschreibt und ihm auch nur persönlich das Geld aushändigen.

Wenn der Händler die Gewährleistung bewusst umgehen will - wovon ich ausgehen möchte -, dann wird er vielleicht willkürliche Namen oder die eines Familienmitgliedes im Kaufvertrag als Vertragspartner eintragen. Dann müsste man ihm nachweisen, dass diese Namen mehrmals benutzt wurden und wenn, dann sitzt das Familienmitglied in der Patsche. Bei mehreren Verkäufen im Jahr, würde es als gewerblicher Verkäufer behandelt werden und könnte sogar wegen Steuerhinterziehung etc. belangt werden. Und natürlich steht das Familienmitglied demzufolge auch in der Gewährleistungspflicht.

Einige Händler wollen die Gewährleistung auch umgehen, indem sie Fahrzeuge als Bastlerautos verkaufen wollen. Einige sogar mit dem Wortlaut "TÜV wird neu gemacht". Das ist nichtig. Sogenannte Bastlerautos dürfen nach mittlerweile hinreichend vielen Urteilen weder fahrtüchtig noch TÜV-fähig sein. Alles andere ist unlautere Gewährlesitungsumgehung.

Außerdem kursieren neuerdings extrem vemerhrt gefälschte HU-Plaketten und -Bescheinigungen herum. Wenn man hier auf Nummer sicher gehen will, dann ruft man bei der entsprechenden Prüfstelle (TÜV, DEKRA etc.) ganz einfach an. Welche Stelle die HU gemacht haben soll, steht auf der Bescheinigung bzw. auf dem Stempel in den Fahrzeugpapieren. Wenn man das nicht ernst nimmt, kann es einen schnell das Leben kosten, denn einen schwerwiegenden Grund wird es haben, dass das Auto mit gefälschter Plakette und Bescheinigung versehen wird.
 

Fordbeau

Grünschnabel
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Vertragsklauseln wie "ohne Gewähr" Klauseln und Aussagen wie "Verkauf im Kundenauftrag" haben erhebliche Konsequenzen auf den Vertragsinhalt.
Hintergrund ist, dass der Händler die Gewährleistung auch bei Gebrauchtfahrzeugen nicht über AGBs ausschließen kann, für Mängel somit innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Kaufsdatum haftet. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt zudem in der Regel eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss notfalls beweisen, dass ein bestimmter Mangel beim Kauf nicht vorhanden war. Aufgrunddessen versuchen manche Händler, wie dieser scheints auch, seine Tätigkeit als bloßer Vermittler zu betonen: Somit ist der Kaufvertrag zwischen "Kunde und Kunde" ein Privatkauf, und folglich ist ein Ausschluss der Gewährleistung möglich....
Ich würde an deiner Stelle die Finger von lassen. Meist versuchen diese Händler irgendwelche "Fehler" zu verstecken und machen sich mit solchen Klauseln eher verdächtig.
 
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