Und schon wieder eine Reifenfrage

mondeo901

König
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Tach auch

Möchte mal erfahren, was ihr so dazu meint, nachfolgend die Fakten und die Frage.
Höchgeschwindigkeit des Autos lt. Werksangabe (eingetragen) 207 km/h
eingetragene Reifen V = 240 km/h
Habe nun Winterreifen mit H Index = 210 km/h.

Da mein Auto ja keine 210 km/h fährt, stellt sich die Frage, ob ich hier in irgend einer Weise aktiv werden muss? Das könnte sein a) Reifen eintragen oder b) Aufkleber im Sichtbereich mit 210 km/h Einschränkung.
Was saaaacht ihr dazu ?
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
brauchst du garnichts machen.
du liegst ja trotzdem über der eingetragenen geschwindigkeit.
und die aufkleber muss man nur anbringen wenn der index unterschritten wird.
bist also fein raus. :D
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Ab Werk wird immer ein "Sicherheitsfaktor" eingegeben. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist ein "Schnitt". Mal gehen sie schneller, mal langsamer. Meiner ist mit 220 km/h (Mondeo Turnier) angegeben und es sind "W"-Reifen vorgeschrieben. Ich fahre aber mit "V".
:D
 

mondeo901

König
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Meiner hat in der neuen Zulassungsbescheinigung auch "W" , drinne, im alten Kfz Brief sind aber "W" und "V" einegtragen, übernommen wurden nur die "W". Aber welche rechtlichen Nachteile könnten mir widerfahren, z.B. beim Unfall/Polizeikontrolle/HU ???
Ist das wieder solch ein Gummiparagraf oder Wischiwaschianordnung, einer hält es für wichtig, der andere nicht .?
 
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