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MucCowboy
Gast im Fordboard
Hallo Claudia,
ich weiß es gibt viele Fahrer, die meinen, dass ihr Auto mit NSW "besser" rüberkommt, warum auch immer. Naja, die Angeber-Diskussion hatten wir hier schon mehr als einmal.
NSW können blenden - richtig -, und zwar wenn sie falsch eingestellt sind, der Wagen hinten beladen ist oder Du ihm etwas von unten her entgegenkommst. Vorschriftsmäßig leuchten sie tiefer als die Scheinwerfer, das sollte eigentlich nicht so dass Problem sein.
Die StVO hast Du richtig zitiert, aber was "erhebliche" Sichtbehinderung ist, ist mehr oder weniger Ansichtssache. Ich halte "erhebliche" Sichtbehinderung für so stark, dass entgegenkommendes Licht garnicht mehr blendet, sondern allenfalls das Fahrzeug erkennen lässt. Da stören Nebler nicht mehr, sondern helfen.
Was wir hier diskutiert haben, und wozu Wotschi die gesetzliche Grundlage geliefert hat, ist die Tagfahrlicht-Regelung in Österreich. Dass andere das auch hier in Deutschland nachbauen wollen, ist vielleicht verständlich, aber STVO-mäßig erlaubt ist es nach wie vor nicht. Nun, ich habe zwar gezeigt, wie man's macht, aber jeder der's nachbaut, muss schließlich wissen was er tut. Ich für meinen Teil lasse es.
Grüße rüber nach Unterfranken
:
Uli
ich weiß es gibt viele Fahrer, die meinen, dass ihr Auto mit NSW "besser" rüberkommt, warum auch immer. Naja, die Angeber-Diskussion hatten wir hier schon mehr als einmal.
NSW können blenden - richtig -, und zwar wenn sie falsch eingestellt sind, der Wagen hinten beladen ist oder Du ihm etwas von unten her entgegenkommst. Vorschriftsmäßig leuchten sie tiefer als die Scheinwerfer, das sollte eigentlich nicht so dass Problem sein.
Die StVO hast Du richtig zitiert, aber was "erhebliche" Sichtbehinderung ist, ist mehr oder weniger Ansichtssache. Ich halte "erhebliche" Sichtbehinderung für so stark, dass entgegenkommendes Licht garnicht mehr blendet, sondern allenfalls das Fahrzeug erkennen lässt. Da stören Nebler nicht mehr, sondern helfen.
Was wir hier diskutiert haben, und wozu Wotschi die gesetzliche Grundlage geliefert hat, ist die Tagfahrlicht-Regelung in Österreich. Dass andere das auch hier in Deutschland nachbauen wollen, ist vielleicht verständlich, aber STVO-mäßig erlaubt ist es nach wie vor nicht. Nun, ich habe zwar gezeigt, wie man's macht, aber jeder der's nachbaut, muss schließlich wissen was er tut. Ich für meinen Teil lasse es.
Grüße rüber nach Unterfranken

Uli