Tag-Fahrlicht nachrüsten

M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo Claudia,

ich weiß es gibt viele Fahrer, die meinen, dass ihr Auto mit NSW "besser" rüberkommt, warum auch immer. Naja, die Angeber-Diskussion hatten wir hier schon mehr als einmal.

NSW können blenden - richtig -, und zwar wenn sie falsch eingestellt sind, der Wagen hinten beladen ist oder Du ihm etwas von unten her entgegenkommst. Vorschriftsmäßig leuchten sie tiefer als die Scheinwerfer, das sollte eigentlich nicht so dass Problem sein.

Die StVO hast Du richtig zitiert, aber was "erhebliche" Sichtbehinderung ist, ist mehr oder weniger Ansichtssache. Ich halte "erhebliche" Sichtbehinderung für so stark, dass entgegenkommendes Licht garnicht mehr blendet, sondern allenfalls das Fahrzeug erkennen lässt. Da stören Nebler nicht mehr, sondern helfen.

Was wir hier diskutiert haben, und wozu Wotschi die gesetzliche Grundlage geliefert hat, ist die Tagfahrlicht-Regelung in Österreich. Dass andere das auch hier in Deutschland nachbauen wollen, ist vielleicht verständlich, aber STVO-mäßig erlaubt ist es nach wie vor nicht. Nun, ich habe zwar gezeigt, wie man's macht, aber jeder der's nachbaut, muss schließlich wissen was er tut. Ich für meinen Teil lasse es.

Grüße rüber nach Unterfranken :happy:
Uli
 
D

diggifee

Gast im Fordboard
Hi Uli,

ich weis wie du es gemeint hast. Ist auch nicht böse von mir gemeint mit meiner Antwort. Ich werde nur mals sauer wenn mir jemand mit blöden Bemerkungen kommt wie dann mußt du zum Augenarzt.

Und sind wir doch mal neutral, ich habe auch nichts gegen Nebler, nur die vielen sogenanten Bastler bzw. jungen Autofahrern denen kommt es doch heufig nur auf das aussehen von denAuto an. Die sicherheit komt da erst an 2 stelle. Das kann es doch nicht sein.
Ist niemand damit persönlich gemeint ist nur meine veststellung was ich im mom leider all zu oft machen muß.

diggifee
 

Mick

Foren Ass
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wenn die Gurke sonst nicht auffällt,machen die meisten die Nebelscheinwerfer an!!Ich persönlich findes es total bescheuert!!!!Wenn welche am Tag oder bei besten Wetter mit NSW rumfahren.

Da stimme ich Dir zu.

Vorschriftsmäßig leuchten sie tiefer als die Scheinwerfer, das sollte eigentlich nicht so dass Problem sein.

Das wollte ich sagen, nicht mehr und nicht weniger!

Der "Augenarzt" war ein wenig spitz, geb ich zu. Ich bitte um Entschuldigung, war nicht persönlich gemeint! In Wirklichkeit bin ich ganz anders :engel 1

MfG
Mick
 
F

Frank Drebin

Gast im Fordboard
Original von diggifee
Und sind wir doch mal neutral, ich habe auch nichts gegen Nebler, nur die vielen sogenanten Bastler bzw. jungen Autofahrern denen kommt es doch heufig nur auf das aussehen von denAuto an. Die sicherheit komt da erst an 2 stelle. Das kann es doch nicht sein.

Hi diggifee,

also ich bin weder Bastler noch jugendlicher Raser - aber fahre IMMER mit Licht - hat was mit gesehen-werden zu tun (und wenn Dir auf einer Landstraße mal einer auf DEINER Spur entgegengekommen ist, dann wirst Du anders drüber denken).

Schau mer mal, was sich in D hinsichtlich TFL tut - die NSW-Lösung find ich nicht übel - ohne Anbauschnickschnack.

Frank

PS: Was mir wesentlich häufiger aufällt als jugendliche Raser sind "Penner/-innen" die am Tag mit falsch eingestelltem Licht (Stichwort Leuchtweitenregulierung) oder mit eingeschaltetem Fernlicht fahren.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
@Frank:
die NSW-Lösung gefällt mir selber (Eigenlob, ich weiß), gerade weil es so einfach ist. Aber sie ist nur für Österreich, in D nach StVO (noch) nicht zulässig. Schon klar, gell?

Mit Dauerlicht fahren: Nun, da bin ich unentschieden. Einerseits hast Du vollkommen Recht, mit Licht werden insbesondere dunkle Autos besser und früher erkannt als ohne. Das ist ein Punkt für die Sicherheit. Aber wenn sich das durchsetzt, tritt m.E. ein gewisser Gewöhnungseffekt ein. Was ist dann mit denen, die kein Licht haben (können), wie Radfahrer und Fußgänger? Die werden noch leichter übersehen, weil man irgendwann nur noch auf Lichter reagiert.

Fernlicht und Blender: absolut Deiner Meinung 8). Ich muss oft genug von der Fahrbahn wegschauen, weil so einer entgegen kommt = Risiko :wow

Grüße
Uli
 
F

Frank Drebin

Gast im Fordboard
Hi Cowboy,

Nee - illegale Lösung kommt mir NICHT an den Mondi - ich hoffe, dass eine (im Sinne der EU-"Harmonie") Lösung a'la Österreich kommt - das vereinfacht das Nachrüsten doch erheblich.

Bzgl. Fahren mit Licht und "Übersehen" von unbeleuchteten Verkehrsteilnehmern: Das ist sicher in ländlichen Gebieten (Fahrrad/Fußgänger auf der Straße und nicht auf dem Radweg/Gehweg) ein Problem - in der Stadt wohl kaum. Sinnvoll fand ich die ungarische Lösung: Ausserorts Fahren mit Licht Pflicht, innerorts nicht. Klar - wer über Land fährt macht nicht das Licht ständig an und aus, aber Innerorts-Fahrer fahren (häufig gesehen) ohne Licht. Aber eine solche Regelung wird es wohl in D nicht geben.

Frank
 

lerni1960

Newbie
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17 August 2006
Beiträge
3
hallo markus,
bin neu in dem forum und fahre den mondeo 2.0 tdci bj.03 auch erst seit kurzem, hätte aber interesse an dem schaltplan.
gruss
michael
 
M

mondeo_peter

Gast im Fordboard
hmm... habe jetzt nicht alle Seiten verfolgt, aber ist diese Quelle hier schonmal genannt worden? -> www.xlight.at

Wäre doch ne schöne Lösung und vor allem super günstig.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Wieder so eine Auktion, die mit Effekten (blendendes Bild, reißerischer Text) Aufmerksamkeit erzeugen will, aber keine wirklichen Informationen enthält.

Zuerstmal: kein Bild? WAS kauft man denn da?
Er verkauft als "privat", also keine Reklamationsmöglichkeit.

Bei grad mal 5 EUR und dem mehrfachen Hinweis auf "Original-Ford-Teil" handelt es sich wohl um ein 08/15-Relais (hoffentlich im Sockel), dass man selber in den Kabelbaum am Lichtschalter reinpfriemeln muss. Er bietet genau 4 Stück davon an, ich vermute mal aus einer Schlachtung.

Einen Universal-Nachrüstsatz gibt es schlichtweg nicht, dazu sind viel zu viele unterschiedliche Schaltungen in den Fahrzeugen verwendet worden. Machbar ist es aber schon, wenn man exakt die Schaltung des eigenen Fahrzeugs kennt (ich hab inzwischen mehr als eine TFL-Schaltung entworfen, für Baujahre 1990 - 2004).

Der Hinweis, dass das TFL automatisch mit dem Motor an und ausgeht, deutet darauf hin, dass als Steuerstrom die Ladekontrolle-Leuchte verwendet wird. Auch das ist nicht neu (hab ich auch schon so gemacht). Das funktioniert aber nicht mit allen Lichtmaschinen, weil manche auf dieser Leitung nicht genug Saft für das Relais liefern (z.B. Mondeo Diesel).

Der Hinweis auf die Bedienungsanleitung und den TFL-Relaissockel im Sicherungskasten ist - gelinde gesagt - Käse :wand
Klar gibt es den Sockel, und das seit 20 Jahren. Manche haben da eine Relais-Fassung drin, andere nur ein Loch. Wessen Auto aber nicht von vornherein für den Export nach DK/NOR/FIN/S gebaut wurde, kann damit trotzdem nix anfangen, es fehlen immernoch weitere Kabelverbindungen, Widerstände, Dioden und sonst nochwas. Siehe diesen Thread hier........

So, und jetzt nochwas!
Aus der Auktion:
Es werden allerdings nur die Frontscheinwerfer eingeschaltet, sodass Instrumentenbeleuchtung Standlicht und Rückleuchten nicht leuchten,
Dazu die StVZO §51 Abs. 1:
Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.
Da erübrigt sich jede weitere Disskusion, denke ich :wand

Grüße
Uli
 
B

BertinW

Gast im Fordboard
Hi,

hatte hier bei der Bild-Zeitung (nein, bitte nicht schlagen..) einen Eintrag bei den größten StVO Irrtrürmer zum Thema Standlicht gefunden, allerdings weiß ich nicht wie glaubwürdig so etwas von der BILD ist ...

Aber ich dachte ich schreibe es einfach mal...

Man darf nicht nur mit Standlicht fahren Standlicht ist zum Stehen
Abblendlicht zum Fahren: Allerdings gilt dies nur, wenn Beleuchtungspflicht herrscht, es also dunkel ist. Am Tag dürfen Sie auch mit Standlicht herumkurven...
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hier die betreffenden Absätze aus §17 StVO:

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Das besagt, dass Du bei Dunkelheit Licht an haben musst, und zwar Abblendlicht. Es steht aber nicht umgekehrt da, dass Du es bei Helligkeit nicht anhaben darfst. Also darfst Du bei Helligkeit jederzeit mit Abblendlicht rumfahren, kein Problem damit. Aber NICHT mit Standlicht, das ist im Fahrbetrieb überhaupt nicht zulässig. Einzige Ausnahme ist in Verbindung mit Nebelscheinwerfern.

Alles klar?

Grüße
Uli
 
A

alfas

Gast im Fordboard
mein eben gekaufter mondeo ist ein importfahrzeug aus österreich und hat schon von werk die tagfahrlicht option.

bei uns in D soll dies ja auch ab mitte des jahres pflicht werden.

die axa-colonia versicherung gibt 10% rabatt auf die versicherungsprämie bei nachrüstungen. nachrüstungen werden mit 18% gesponsort
 
T

TitaniumTDCI2.2

Gast im Fordboard
Ich interessiere mich für ein LED TFL.

Bei eBay wird dieses derzeit angeboten: Klick mich!

Was haltet Ihr davon? Vom Preis-/Leistungsverhältnis sieht das ja interessant aus.

Reicht wirklich das E-Prüfzeichen für die Verwendung im Bereich der Stvzo?

Habe den gleichen Mondi wie in der beschriebenen Auktion, allerdings mit Xenon Scheinwerfern.
Gibt's damit Probleme?
 

tdci-käufer

Jungspund
Registriert
19 Februar 2005
Beiträge
31
Bin da eher skeptisch, ob das bei uns erlaubt ist. Tagfahrlicht muß meines Wissens automatisch mit Einschalten der Zündung bzw. Starten des Motors angehen und - wenn es separate Leuchten sind - mit Einschalten des Abblendlichtes erlöschen.

Eine Steuerung über "Fernbedienung" vom Innenraum aus dürfte diese Anforderungen wohl kaum erfüllen.
 
T

TitaniumTDCI2.2

Gast im Fordboard
Original von tdci-käufer
Bin da eher skeptisch, ob das bei uns erlaubt ist. Tagfahrlicht muß meines Wissens automatisch mit Einschalten der Zündung bzw. Starten des Motors angehen und - wenn es separate Leuchten sind - mit Einschalten des Abblendlichtes erlöschen.

Eine Steuerung über "Fernbedienung" vom Innenraum aus dürfte diese Anforderungen wohl kaum erfüllen.

Sehe ich auch so!
Beim Bausatz ist aber ein Relais zu erkennen. Ob das für die "Fernbedienung" ist??

Habe den Verkäufer bereits per e-mail kontaktiert. Auf die Antwort warte ich noch...
 
M

muheijo

Gast im Fordboard
hallo in die runde,

schøn, dass in deutschland endlich das fahren mit licht nicht nur akzeptiert wird, sondern auch immer verbreiteter.
vor 10, 15 jahren hat mich jeder 2. immer angeblinkt, weil ich vermeintlich vergessen hatte, das licht auszumachen.

ich bin jetzt in norwegen zuhause, dort gilt folgendes:

fahren ist mit licht pflicht, und zwar vorne + hinten!
vorne duerfen statt dem abblendlicht auch die nebelscheinwerfer mit standlicht an sein.

wir haben einen "deutschen" und einen "norwegischen" MK1.

beim norwegischen geht trotz "lichtschalter aus" automatisch abblendlicht und ruecklicht an, jedoch nicht die instrumentenbeleuchtung. man kann also niemals ohne licht fahren. macht man das licht normal mittels lichtschalter an, geht es nicht automatisch wieder aus.

bei dem "deutschen" kann man die serienmæsigen nebelscheinwerfer automatisch an + aus machen: mit etwas fingerspitzengefuehl kann man den lichtschalter so drehen und ziehen, dass die nebelscheinwerfer mit der zuendung angehen, das standlicht aber noch nicht.
probiert's mal aus!
lieber wenigstens mit nebelscheinwerfer gefahren als ganz ohne licht, auch wenn diese "schaltung" natuerlich nicht ganz gesetzeskonform ist.

gruss, muheijo
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von TitaniumTDCI2.2
Bei eBay wird dieses derzeit angeboten: Klick mich!
Was haltet Ihr davon?
Überhaupt nichts, tut mir leid.

1. wie schon gesagt, fehlt die elektrische Abhängigkeit von der restlichen Beleuchtungsanlage, also keinerlei StVO/StVZO(+Nachfolgeregelung)-Zulassung

2. In jeder Leuchte sind grad mal 10 helle LEDs. Habt Ihr mal gesehen wieviele LEDs z.B. VW in die Bremsleuchten packt, damit die die geforderten 21 Watt erreichen? Gedimmtes TFL ist hierzulande nicht erlaubt, also sind volle 55 Watt (wie Abblendlicht) vorgeschrieben. Dafür sind diese Funzeln also komplett untauglich. Als Markierungsleuchte á la Standlicht vielleicht, aber dafür sind sie wahrscheinlich wieder zu hell.

3. Wenn wir schon dabei sind: Wo ist denn da die Streuscheibe? Jede nach vorne strahlende Lampe muss einen exakt geregelten Lichtkegel haben. Bei freier Wahl des Einbauortes nach StVZO wohl ein unlösbares Problem.

4. Einbau? Fehlanzeige. Einfach mit einem Lochblech irgendwo außen am Stoßfänger anschrauben, toll! Dabei nicht die Bauartzulassung (ABE) zu verlieren wäre eine Kunst. Auf dem Beispielbild sind sie viel zu weit innenliegend, siehe StVZO.

5. Anleitung nur in englisch? Ist ja klar, das Zeug wurde garnicht für den deutschen Markt produziert, weil es hier nicht auf der Straße gefahren werden darf.

Fazit: Nepp !

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@muheijo,

was Du beschreibst, ist ja durchaus richtig. Skandinavien ist in Sachen Tagfahrlicht europäischer Vorreiter. Der skandinavische Mondeo hat also die serienmäßig für diese Länder vorgesehene TFL-Schaltung drin. Wo es erlaubt ist (wie bei Euch) kann man in Nicht-Skandinavien-Fahrzeugen die Nebelscheinwerfer zu TFL machen, man braucht nur ein simples Relais dazu. Ich hab das auf Seite 12 in diesem Thread für den MK3 schonmal genau beschrieben, wurde auch schon mehrfach angewendet. Für die anderen Mondeos (und viele andere Ford's) funktioniert es ganz ähnlich.

Grüße
Uli
 
T

TitaniumTDCI2.2

Gast im Fordboard
Original von MucCowboy

4. Einbau? Fehlanzeige. Einfach mit einem Lochblech irgendwo außen am Stoßfänger anschrauben, toll! Dabei nicht die Bauartzulassung (ABE) zu verlieren wäre eine Kunst. Auf dem Beispielbild sind sie viel zu weit innenliegend, siehe StVZO.

Hier eine Grafik von "Hella" für die Einbaumöglichkeiten: Klick mich!
 
T

TitaniumTDCI2.2

Gast im Fordboard
Original von MucCowboy
2. In jeder Leuchte sind grad mal 10 helle LEDs. Habt Ihr mal gesehen wieviele LEDs z.B. VW in die Bremsleuchten packt, damit die die geforderten 21 Watt erreichen? Gedimmtes TFL ist hierzulande nicht erlaubt, also sind volle 55 Watt (wie Abblendlicht) vorgeschrieben. Dafür sind diese Funzeln also komplett untauglich. Als Markierungsleuchte á la Standlicht vielleicht, aber dafür sind sie wahrscheinlich wieder zu hell.


"Hella" Tagfahrlich LED kommt mit 3 LED pro Scheinwerfer aus: Klick mich!

Wenn die TFL LED Scheinis bei "Hella" nur nicht so "hochpreisig" (ca. 200,-- EUR) wären...
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo,

die Skizze aus Deinem 1. Link nennt genau die Grenzmaße für den Einbau vom Bregrenzungsleuchten aus der StVZO §51. Für mich hat das mit Tagfahrleuchten eher wenig zu tun.

Wenn ich, wie unten ausgeführt, die Hella- oder auch diese Ebay-Leuchten als Bregrenzungsleuchten ansehe, dann sind diese zusätzlich zu den vorhandenen Standlichtern (amtlich Bregrenzungsleuchten) vorhanden. Da aber vorne nur 2 Begrenzungsleuchten sein dürfen, werden die zusätzlichen Leuchten zu Umrissleuchten (§51b StVZO). Und für die wiederum gilt, dass sie mindestens 200mm von den Begrenzungsleuchten entfernt sein müssen, also nicht max. 400 sondern max. 200mm von der breitesten Stelle am Fahrzeug.

Zum 2. Link:
Nach den Buchstaben der StVO ist Tagfahrlicht in Deutschland derzeit nicht definiert. Das heißt, wer tagsüber mit Licht fahren will (freiwillig), der muss Abblendlicht benutzen (§17.1 STVO), also 2x 55W (oder vergleichbare Leuchtkraft) vorne sowie die Standardbeleuchtung hinten. Die Hella-Leuchten aus Deinem Link haben je 5 Watt, das ist Standlicht-Leuchtkraft und Fahren mit Stand- oder Begrenzungslicht alleine ist nicht zulässig. Wir reden da also von zwei verschiedenen Dingen. Die Hella-Leuchten taugen mit 2x 5W gerade mal als Begrenzungsleuchten. Und damit alleine darf nicht gefahren werden (§17.2 STVO).

Sorry, wenn da viel Paragraphen-Zeugs drin ist, aber das sind nun mal die Vorschriften. Meiner Erfahrung nach bekommt man diese präzisen Vorgaben eben nur aus den Gesetzen, nicht immer von den Herstellern (die wollen ja gerne was verkaufen) und schon garnicht aus Ebay.

PS:
Besonders nett finde ich auf der Hella-Seite, dass die selber gleich eine Reihe Links auf StVZO-Zitate anbieten. Es wird nur ein einziges Mal das Wort "Tagfahrleuchten" erwähnt und auf einen Anhang zum Gesetz verwiesen, aber dieser Anhang fehlt. Des weiteren wird der §52.1 zitiert, der nicht etwa von TFL sondern von Nebelscheinwerfern handelt. Und deren Benutzung ist klar auf schlechte Sichtverhältnisse eingeschränkt, außerdem immer mit Begrenzungslicht zusammen. Und eine 29-seitige UN-Resolution zum Thema Zusatzbeleuchtung anzubieten, ist auch wenig hilfreich, solange diese nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist. Außerdem muss der Leser für dieses Dokument über ausgezeichnete Englisch-Kenntnisse verfügen..........

Grüße
Uli
 
T

TitaniumTDCI2.2

Gast im Fordboard
Original von MucCowboy
Hallo,

die Skizze aus Deinem 1. Link nennt genau die Grenzmaße für den Einbau vom Bregrenzungsleuchten aus der StVZO §51. Für mich hat das mit Tagfahrleuchten eher wenig zu tun.

Wenn ich, wie unten ausgeführt, die Hella- oder auch diese Ebay-Leuchten als Bregrenzungsleuchten ansehe, dann sind diese zusätzlich zu den vorhandenen Standlichtern (amtlich Bregrenzungsleuchten) vorhanden. Da aber vorne nur 2 Begrenzungsleuchten sein dürfen, werden die zusätzlichen Leuchten zu Umrissleuchten (§51b StVZO). Und für die wiederum gilt, dass sie mindestens 200mm von den Begrenzungsleuchten entfernt sein müssen, also nicht max. 400 sondern max. 200mm von der breitesten Stelle am Fahrzeug.

Zum 2. Link:
Nach den Buchstaben der StVO ist Tagfahrlicht in Deutschland derzeit nicht definiert. Das heißt, wer tagsüber mit Licht fahren will (freiwillig), der muss Abblendlicht benutzen (§17.1 STVO), also 2x 55W (oder vergleichbare Leuchtkraft) vorne sowie die Standardbeleuchtung hinten. Die Hella-Leuchten aus Deinem Link haben je 5 Watt, das ist Standlicht-Leuchtkraft und Fahren mit Stand- oder Begrenzungslicht alleine ist nicht zulässig. Wir reden da also von zwei verschiedenen Dingen. Die Hella-Leuchten taugen mit 2x 5W gerade mal als Begrenzungsleuchten. Und damit alleine darf nicht gefahren werden (§17.2 STVO).

Sorry, wenn da viel Paragraphen-Zeugs drin ist, aber das sind nun mal die Vorschriften. Meiner Erfahrung nach bekommt man diese präzisen Vorgaben eben nur aus den Gesetzen, nicht immer von den Herstellern (die wollen ja gerne was verkaufen) und schon garnicht aus Ebay.

PS:
Besonders nett finde ich auf der Hella-Seite, dass die selber gleich eine Reihe Links auf StVZO-Zitate anbieten. Es wird nur ein einziges Mal das Wort "Tagfahrleuchten" erwähnt und auf einen Anhang zum Gesetz verwiesen, aber dieser Anhang fehlt. Des weiteren wird der §52.1 zitiert, der nicht etwa von TFL sondern von Nebelscheinwerfern handelt. Und deren Benutzung ist klar auf schlechte Sichtverhältnisse eingeschränkt, außerdem immer mit Begrenzungslicht zusammen. Und eine 29-seitige UN-Resolution zum Thema Zusatzbeleuchtung anzubieten, ist auch wenig hilfreich, solange diese nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist. Außerdem muss der Leser für dieses Dokument über ausgezeichnete Englisch-Kenntnisse verfügen..........

Grüße
Uli

Das ist ja dann schon wirklich traurig, wenn man sich nicht mal mehr auf namhafte Hersteller verlassen kann!
Hier das offizielle Prospekt von "Hella" zu dem LED TFL: Klick mich!
 
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muheijo

Gast im Fordboard
Original von MucCowboy
Original von TitaniumTDCI2.2
Bei eBay wird dieses derzeit angeboten: Klick mich!
Was haltet Ihr davon?
Fazit: Nepp !

habe mal spasseshalber angefragt, ob die angebotenen lichter mit der stvo vereinbar seien bzw. ob polizei oder tuev probleme machen. hier die salomonische antwort:
"Hallo
auf dem glas befinden sich ein e-prüfzeichen!
MFG"

darauf kann sich jeder nun selbst einen reim machen... ;)

gruss, muheijo
 

Tinman

Foren Ass
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20 Januar 2004
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Ort
Flassans-sur-Issole (Frankreich)
. . .

Moin!

Der Grund, weswegen in der StVZO nichts konkretes zu TFL steht ist der, dass dieses Thema in der ECE-Regelung 87 definiert und festgelegt ist.

Einen kurzen und - wie ich meine guten - Überblick gibt's HIER . . .
 

sead80

Doppel Ass
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5 Juli 2012
Beiträge
133
@ wotschi..hallo wolfgang...bei welchem Ford-Händler in Graz war dieses Angebot in Bezug auf die "Nachrüstaktion" für das TFL?

weisst du vielleicht wieviel es für meinen mk2 1,8td kosten würde?

LG Sead
 
M

MikeC

Gast im Fordboard
Mein Mondeo hatte schon serienmäßg Tagfahrlicht :D

EU-Import aus Dänemark, ist wohl Pflicht dort drüber (?)


Kann ich wirklich empfehlen, ist sicher, sieht "wichtiger" aus (Geschmackssache) und belastet kaum den Verbrauch (< 1L auf 100km beim Benziner)


EDIT: Sorry für Doppelpost, hab im Browser zu spät auf Abbrechen gedrückt *duckundweg*
EDIT by MucCowboy: Kein Problem, hab's gelöscht :)
 
T

TitaniumTDCI2.2

Gast im Fordboard
Original von MucCowboy
Gering. :D
ich versuch's mal zu beschreiben:

Du brauchst ein Standard-Wechslerrelais (also eines, das nicht nur einschaltet, sondern "um"-schaltet, beim Bosch-Dienst für wenige EUR), ein paar Quetschverbinder, Kabelschule und weniger Meter Kabel ab 1,0mm^2 Querschnitt.

Alle Leitungen klemmst Du am Lichtschalter an, deshalb kann das Relais am Schluss dort hinter der Verkleidung platziert werden.

> Die Leitung am Lichtschalter Pin 3 (grün/orange, Schaltausgang zu den NSW) trennst Du durch...
> Das Ende zum Lichtschalter geht ans Relais auf den in Ruhelage offenen Schaltkontakt
> Das Ende zu den NSW geht ans Relais auf den Mittelkontakt
> Den in Ruhelage geschlossenen Schaltkontakt vom Relais verbindest Du mit Pin 7 am Lichtschalter (grün/orange, Eingang für Nebler)
> Den Eingang der Steuerspule vom Relais verbindest Du mit Pin 13 am Lichtschalter (rot/blau, Schaltausgang Standlicht)
> Den Ausgang der Steuerspule verbindest Du mit Pin 10 am Lichtschalter (schwarz, geht auf Masse)
Fertig.

Funktionsprinzip:
Ist Standlicht nicht an (und damit auch kein Abblendlicht), so ist Pin 13 stromlos und das Relais liegt in Ruhelage. Damit wird von der Nebler-Sicherung her kommend (Pin 7) Strom über den geschlossenen Schaltkontakt auf die NSW (und nur auf diese) durchgeschaltet (= TFL!). Alles andere bleibt dunkel. Nichtmal die Kontrollanzeige im Lichtschalter leuchtet. Zudem liefert die Nebler-Sicherung nur Strom bei eingeschalteter Zündung, bei Zündung aus sind auch die Nebler dunkel.

Wird der Lichtschalter auf Standlicht oder weiter gedreht, liefert Pin 13 Strom und das Relais schaltet. Die neue TFL-Verbindung wird getrennt und die Verbindung nun über den Lichtschalter hergestellt, wie es im Original auch ist. Die NSW gehen aus und leuchten nur noch, wenn sie am Lichtschalter bewusst zugeschaltet werden.

Einen Schönheitsfehler hat die Schaltung aber doch: Wenn Du den Wagen abstellst und Parklicht einschaltest, schaltet das Relais auch. Die NSW leuchten zwar nicht, aber es wird durch die Relais-Spule geringfügig mehr Strom verbraucht.

Wenn das zu theoretisch ist, mache ich heute abend mal eine Skizze. Oder als Datenbankeintrag wenn gewünscht. Ist immer wieder Mist, elektrische Schaltungen mit Worten zu beschreiben.Grüße
Uli

:) Also ich für mich habe entschieden die NSW jetzt als TFL zu verwenden. Schliesslich ist bei "Hella" z. B. beim Golf V auch dieser Platz für das TFL vorgesehen: Prospekt Seite 4

@ MucCowboy
Über eine Skizze/Fotos würde ich mich sehr freuen!!
Habe einen MK3 mit Xenon.
Ach ja: Ich habe in der Windschutzscheibe einen Lichtsensor.
Wenn ich den Schalter auf "AUTO" stehen habe schalten sich die Xenons automatisch bei Dunkelheit an.
Erkennt/Funktioniert DEINE TFL-Schaltung auch mit dieser Schalterstellung "AUTO"?
D. h. wenn Xenons automatisch "an" - dann NSW automatisch "aus"???
Wäre ja gigantisch...
 
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