Michael.Herne
Mitglied
Hi ThK,
ist mir so geläufig aus Radio-/Fernsehberichten und steht auch zum Beispiel hier.
An anderer Stelle habe ich noch dieses gefunden:
Zitat: Horst Gottfried weist auf die Situation innerorts hin:
»Ergänzend zu Ihren Tipps ergibt sich aus §1 StVO (Belästigung, Gefährdung), dass die Schlussleuchte jederzeit auszuschalten ist wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar folgt. Da dieser Fall allerdings innerorts nahezu ständig eintritt, gilt innerorts somit ein "Quasi-Verbot".«
In diesem Sinne: immer schön leuchten, aber nur, wenn's nicht anders geht und dann V-max= 50 km/h.
Grüße
Micha
ist mir so geläufig aus Radio-/Fernsehberichten und steht auch zum Beispiel hier.
An anderer Stelle habe ich noch dieses gefunden:
Zitat: Horst Gottfried weist auf die Situation innerorts hin:
»Ergänzend zu Ihren Tipps ergibt sich aus §1 StVO (Belästigung, Gefährdung), dass die Schlussleuchte jederzeit auszuschalten ist wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar folgt. Da dieser Fall allerdings innerorts nahezu ständig eintritt, gilt innerorts somit ein "Quasi-Verbot".«
In diesem Sinne: immer schön leuchten, aber nur, wenn's nicht anders geht und dann V-max= 50 km/h.
Grüße
Micha