ManniW

Grünschnabel
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Hallo

Ich habe mal eine Frage zum Scheckheft.


Im Juli habe ich mir einen Mondeo MK 3 gekauft zul.12.02.07
schöner Wagen ;) .
Leider habe ich nicht sofort gemerkt das das Scheckheft nicht dabei war Vorbesitzer war das Autohaus selber.
Man sagte mir es wäre kein Blanko zur verfügung ,und man würde mir eins zuschicken,nun warte ich schon seit dem Kauf auf das Heft aber nichts scheint zu passieren.

Was soll ich machen schliesslich brauche ich das Heft und kann ja sonst zu keinem anderen Händler wenn ein Garantiefall passieren sollte.
man wird ja immer danach gefragt.

Ps: Oder verstehe ich da was Falsch.
 

ManniW

Grünschnabel
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Hallo

Danke für den Tip.

Das hat nix mit den Thema zu tun aber heute Nacht haben unbekannte meinen Wagen auch noch verkratzt

:wand :mp: :wand
 

djhell1979

Haudegen
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So ein Pech...wenn ich so einen erwischen würde... :mp:

hoffe du hast Kasko....?

Bezüglich dem Scheckheft würde ich auch so vorgehen wie darfnix vorgeschlagen hat...alles schriftlich machen und eine Frist setzen, meistens werden sie dann erst aktiv...wer schreibt der lebt!
 

ManniW

Grünschnabel
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Hallo

Wie sollte so ein Schreiben aussehen mit Frist setzen ??
habe mit sowas keine Erfahrung.
Bis jetzt brauchte ich sowas nicht hat jemand ein beispiel.
 

darfnix1

Jungspund
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Sorry, aber das würde IMHO auf eine unerlaubte Rechtsberatung hinauslaufen, wenn das hier vorformuliert würde. Wenn Du gar nicht klar kommst, hilft die Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale oder der ADAC weiter.

CU, darfnix
 

der_ast

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Also ich würde so vorgehen:
Bevor ich noch mit Klage oder dgl. drohe, würde ich nochmal persönlich beim Händler vorsprechen.
Vor einem unabhängigen Zeugen (einem Freund - keinem Verwandten!) würde ich die Fristsezung für den Händler festlegen. Wenn ich dann eine Zusage für das Datum bekomme, dann habe ich einen so genannten mündlichen Vertrag (Erläuterung siehe unten). Dieser mündliche Vertrag ist für beide Seiten bindend - darauf würde ich mein Gegenüber aufmerksam machen.
Wenn dieser mündliche Vertrag gebrochen wird, dann kommt das Schriftliche dran: zweite Fristsetzung mit der Ankündigung, dass bei nicht Einhalten dieser Frist der Rechtsanwalt die Sache übernehmen wird. Dabei würde ich auch die Rechtsschutzversicherung erwähnen.
Wenn es notwendig ist, dann würde ich die angekündigten Schritte auch einleiten - was zur Folge haben wird, dass sich die Sache ziehen wird, wie ein Kaugummi ...

:vertrag Mündlicher Vertrag :besserwisser
Ein mV besteht dann, wenn eine juristische Person mit einer anderen juristischen Person eine mündliche Abmachung trifft. Als bestes Beispiel dient hierzu die Bestellung eines Getränkes in einem Lokal: Es wird vorausgesetzt, dass der Gast weiss, dass man in einem Lokal für den Erhalt der Getränke und Speisen einen bestimmten Betrag bezahlen muss. Der Preis für die einzelnen Getränke und Speisen muss für den Gast sichtbar sein (ob in Form einer Getränke- und/oder Speisekarte, oder offen angegeben). Der Gast bestellt das Getränk - der Kellner nimmt die Bestellung entgegen. Ab hier besteht der mV. Der Kellner bringt das Getränk und hat somit seinen Teil des Vertrags eingehalten - der Gast bezahlt für das Getränk und die Dienstleistung und hat somit auch seinen Teil des Vertrags eingehalten.
Sollte der Gast seine Bestellung ändern wollen (zu welchem Zeitpunkt auch immer), dann ist dies nur möglich, wenn der Kellner dieser Änderung auch zustimmt - ob mit oder ohne weiteren Auflagen (Die Auflage kann z.B. sein, dass das zuerst bestellte Getränk trotzdem bezahlt werden muss) ist eine Erweiterung des bestehenden mV.
Einen genauen Gesetzestext finde ich leider nicht, aber wenn Du in Google mal "mündlicher Vertrag" eingibst, dann findest Du zu diesem Thema sicher viel hilfreiches ...

EDIT:
Lieber Moderator! Sollte ich mit der Erläuterung zum mündlichen Vertrag gegen die Boardregeln verstossen, dann lösch den Teil bitte aus meinem Beitrag!
 

ManniW

Grünschnabel
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Hallo

Danke euch für die Hilfe werde den FFH Morgen mal besuchen gehen.
Bin mal gespannt was der sagt , was bei rumkommt.
 

der_ast

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Original von darfnix1
Wofür soll ein mündlicher Vertrag gut sein, wenn ein schriftlicher bereits besteht?
Wenn ich richtig interpretiere, dann steht vom Scheckheft nichts im schriftlichen Vertrag drin ...
Original von ManniW
... Leider habe ich nicht sofort gemerkt das das Scheckheft nicht dabei war Vorbesitzer war das Autohaus selber.
Man sagte mir es wäre kein Blanko zur verfügung ,und man würde mir eins zuschicken ...
 

Hoogie123

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@ ast

... alles nettes Bla, Bla vom "theoretischem" mündlichem Vertragsrecht, welches in der Praxis mangels Beweislast (auch mit Zeugen) zu 99,9 %nicht verwertbar ist.

Demzufolge kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen:

Fristsetzung in sachlich, korrekter Form (ohne sinnlose Drohungen) in SCHRIFTLICHER FORM, via Einschreiben mit Rückschein!
Wer ne gute Rechtsschutz hat, sollte selbst diesen Brief vom Profi sprich Anwalt formulieren lassen, auch bei Fristsetzungen sind Spielregeln einzuhalten, um später eventuell juristisch verwertbar zu sein!

und nochmal @ ast
Warum also sinnlose Wege und eventuellen Streit auf sich nehmen, wenn am Ende nur die Schriftform zählt. Er hatte ja bereits (ohne Erfolg) das Gespräch mit dem Autohaus gesucht!
Vieleicht solltest Du deinen Beitragszähler bei weniger wichtigen Dingen "puschen"! :mua

.... ach so, auch wenns OFF TOPIC ist, vieleicht liest Du dir dein eigenes Spitzen Beispiel mit dem Kellner und der S P E I S E K A R T E nochmal durch und erklärst mir an diesem Beispiel, dem mit der S P E I S E K A R T E in wie weit es sich hier um einen mündlichen Vertrag handelt! :D :D :D

Gruß Hoogie
 

der_ast

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Original von Hoogie123
@ ast

... alles nettes Bla, Bla vom "theoretischem" mündlichem Vertragsrecht, welches in der Praxis mangels Beweislast (auch mit Zeugen) zu 99,9 %nicht verwertbar ist.
Darum auch der Hinweis auf Google ...

[offtopic]
Vieleicht solltest Du deinen Beitragszähler bei weniger wichtigen Dingen "puschen"! :mua
PUSCH :effe:
Mal im Ernst: Du glaubst hoffentlich nicht wirklich, dass ich darauf Wert lege ...
.... ach so, auch wenns OFF TOPIC ist, vieleicht liest Du dir dein eigenes Spitzen Beispiel mit dem Kellner und der S P E I S E K A R T E nochmal durch und erklärst mir an diesem Beispiel, dem mit der S P E I S E K A R T E in wie weit es sich hier um einen mündlichen Vertrag handelt! :D :D :D
Na immer dann, wenn Du SPEISEN bestellst (wenngleich auch in diesem Beispiel nicht vorhanden - zugegeben: das kann verwirren)
Nix für ungut :bier:[/offtopic]
 

toni_test

Doppel Ass
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Original von der_ast

.... ach so, auch wenns OFF TOPIC ist, vieleicht liest Du dir dein eigenes Spitzen Beispiel mit dem Kellner und der S P E I S E K A R T E nochmal durch und erklärst mir an diesem Beispiel, dem mit der S P E I S E K A R T E in wie weit es sich hier um einen mündlichen Vertrag handelt! :D :D :D
Na immer dann, wenn Du SPEISEN bestellst (wenngleich auch in diesem Beispiel nicht vorhanden - zugegeben: das kann verwirren)
Nix für ungut :bier:[/offtopic]

Es handelt sich um einen "mündlichen" Vertrag, auch wenn es im Sinne des BGB keine "mündlichen" oder "schriftlichen" Verträge gibt, Vertrag ist Vertrag, nur ist in manchen Fällen die Form - textlich, schriftlich - vorgegeben (Grundstückskaufvertrag bspw.). Bei der Speisekarte wird es sich - ähnlich einer Schaufensterauslage - um eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum) handeln; der Gast gibt das Angebot ab, der Kellner nimmt es als Erfüllungsgehilfe des Gasstättenbetreibers an. Der Vertrag ist also mündlich geschlossen worden.


Aber das nur nebenbei.

Wie schon von anderen erwähnt, schriftlich per Einschreiben/Rückschein oder Fax (mit ausgedrucktem Sendebericht!!) ne angemessene Frist (2 - 3 Wochen) setzen, danach Anwalt oder direkt selber auf Herausgabe klagen. Servicehaft sollte bei so einem jungen Wagen implizit Bestandteil des Kaufvertrages sein und nicht extra erwähnt werden müssen; ist der Wagen älter (bspw. 15 Jahre und schon 5 Vorbesitzer) würde ich nicht unbedingt von vorhandenem Serviceheft (und BDA) ausgehen. Aber gerade mal 1,5 Jahre alt, nur 1 Vorbesitzer (und der noch das verkaufende Autohaus), da muß das Servicehefr mit dabei sein (aus wenn es nicht separat erwähnt wird).
 

djhell1979

Haudegen
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Ich finde es schade dass sich das Autohaus so wenig Mühe gibt...da kauft man sich um zig-tausend Euro einen fast neuen Wagen und muss um das Service-Buch streiten...das trübt natürlich die Freude über den neuen Wagen.
 

ManniW

Grünschnabel
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Hallo

Ich war Heute wegen der Kratzer die mir zugefügt wurden am WE. Nochmal beim Autohaus bin ich natürlich auch zu meinem Verkäufer gegangen wegen dem Scheckheft. Der sagte mir es sei mir längst zugeschickt worden von einem Privaten Zustelldienst ( Orangne Kleidung ).
Nach etwas hin und her habe ich dann ein neues bekommen nachdem ich sagte es scheint wohl nur schriftlich zu funktionieren.

Danke für eure Hilfe zum Glück hat sich alles in wohlgefallen aufgelöst.

:applaus :musik2: :applaus
 
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