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Beast44
Gast im Fordboard
Hallo,
habe folgendes Problem: Mir wurde ein Aufbauseminar aufgedrückt ('weshalb ist egal, sonst reg ich mich nur wieder selbst auf
). Habe mich auch dafür angemeldet und war am 12.1. auf der ersten Sitzung. Habe die 330€ bezahlt (wollten die direkt von allen am ersten Tag). Alles toll soweit. Dann war die nächste Sitzung eine Woche später. Da ich Bundeswehrhalber mom. in der nähe von Osnabrück stationiert bin, und daher 400km bis nach Hause habe, wurde es zeitlich eh schon eng (Für 18Uhr war die Sitzung geplant). Durch den Sturm am Tag davor, und allgemeinen Feierabendverkehr speziell im Raum Köln, stand ich insgesamt 3Std im Stau, und kam somit um 19:15 zu Hause an. Die Fahrlehrering rief mich um 18:10 an und frage wo ich bleibe. Auf die Antwort, dass ich immernoch kurz hinter Köln im Stau stehe und noch etwa 1 Std brauche, meinte sie, es würde ihr leid tun, und ich wäre dann raus. Das Geld könnte sie mir auch nicht wieder geben, da davon ja eh der größte Teil an die Kreisverwaltung oder so ginge.
Bin jetzt soweit, dass ich auf jedenfall ein neues Seminar machen muss, und dieses auch wieder bezahlen muss. Was mich aber schon ziemlich ärgert, ist die Tatsache, dass ich quasi 330€ in den Wind geschossen habe.
Deshalb die Frage: Hat hier jemand Erfahrung oder Ahnung, was ich dagegen machen kann? Ich mein, ich war nur 1 Sitzung da, und dass ich bei der 2. zu spät kam, kann man wohl wirklich als höhere Gewalt bezeichnen. Gibt es ein Gesetzestext, der dazu was aussagt?
Bin für jede Hilfe wirklich dankbar!
Viele Grüße
Christian
habe folgendes Problem: Mir wurde ein Aufbauseminar aufgedrückt ('weshalb ist egal, sonst reg ich mich nur wieder selbst auf

Bin jetzt soweit, dass ich auf jedenfall ein neues Seminar machen muss, und dieses auch wieder bezahlen muss. Was mich aber schon ziemlich ärgert, ist die Tatsache, dass ich quasi 330€ in den Wind geschossen habe.
Deshalb die Frage: Hat hier jemand Erfahrung oder Ahnung, was ich dagegen machen kann? Ich mein, ich war nur 1 Sitzung da, und dass ich bei der 2. zu spät kam, kann man wohl wirklich als höhere Gewalt bezeichnen. Gibt es ein Gesetzestext, der dazu was aussagt?
Bin für jede Hilfe wirklich dankbar!
Viele Grüße
Christian