Fiesta2003

Haudegen
Registriert
21 Juli 2004
Beiträge
609
Alter
44
Ort
Oberhausen
Website
-
Hallo Leute

Traurige Sache das ganze. Wir haben uns eine LPG Anlage einbauen lassen, wo man uns vor Ort sagte es wäre kein Problem. Nun ging immer wieder die Motorkontrollampe an und der immerwiederkehrende Fehlercode "Gemisch zu Mager" wird angezeigt. Nun verstrich die Zeit und die Garantie ist abgelaufen. Man sagte uns beim letzten Werkstattbesuch das man es bis dahin noch auf Kulanz gemacht hat. Nun brennt wieder die Lampe und ich weiß echt nicht mehr weiter. Ist es richtig das man beim selben Fehler keine Garantieansprüche hat obwohl der Fehler noch in der Garantiezeit war und der noch immer besteht? Sie haben immer nur Einstellungen vorgenommen, aber vielleicht ist was an der Anlage nicht in Ordnung.

Ich habe die Anlage über meine Fachwerkstatt einbauen lassen. Dieses Autohaus und noch weitere wurden jetzt wegen Insolvenz geschlossen. Wo ich mir keine Hoffnung mehr mache, das man uns weiter helfen kann. Das Autohaus wo eir in der letzten Zeit sind, heißt zwar anders, ist aber der gleiche Inhaber.

Man gab uns alles nötige und sagte uns das wir den Gang zum Anwalt nehmen sollen und das wir uns an den Insolvenzverwalter wenden sollen. Am liebsten würde ich alles wieder rausbauen lassen. Das Teil hatte 2500 Euro gekostet und wir können es gar nicht nutzen. Das ist ja nicht Sinn der Sache. Ich will nicht schon wieder zum Anwalt rennen, allerdings riet man uns das an und man merkte die Arbeiter/Berater und der Chef persönlich von dort waren genervt. Aber auch wenn das Autohaus nun anders heißt, hatte man uns dort "aufgenommen". Was würdet ihr tun oder was ratet ihr mir? Anwalt ja oder nein und nochwas, Rechtsschutz haben wir.

LG Martina
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
Das übliche Spiel. Nach einer Insolvenz kommt tatsächlich nur noch der Insolvenzverwalter in Frage.

Da ich derzeit einen ähnlichen Fall betreue, noch einige Anmerkungen:

1. Die Werkstatt (der Insolvenzverwalter) wird einen fehlerhaften Einbau bzw. Funktionsfehler in Frage stellen.

2. Das Gericht wird ein Beweissicherungsverfahren in Auftrag geben.

3. Was ich dann jetzt weiss, ist die Zahl der Gutachter für LPG-Gutachter in Deutschland eher gering.

4. Auf einen Termin habe ich dementsprechend 5.5 Monate warten müssen.

5. Nach bisherigem Stand wird es weitere 3 Monate bis zum ersten Termin dauern.

6. Wenn dann das Autohaus keinen Einspruch erhebt und bezahlt, ist das o.k. Die Erfahrung sieht anders aus, d.h. weitere Klagen auf Zahlung der Kosten über Mahnbescheid.

7. Ganz wichtig, in dieser Zeit hast Du keine Möglichkeit das Auto zu verkaufen, weil Dir ggf. die Beweismittel dann nicht mehr verfügbar sind.

Mein Rat, eine LPG-Fachwerkstatt (und da hilft vermutlich mehr die Mundpropaganda) mit einer Analyse beauftragen, ggf. nachbessern und gut ist.
Den Ärger und die Lauferei zahlt keine Rechtsschutzversicherung.

Nur so, ich musste einen Schachverständigen akzeptieren, der 100 km weit weg wohnt, damit die Neutralität gesichert ist.
Der hat das Auto dann 5 Stunden in der Mangel gehabt. D.h., ein Urlaubstag weg und mal eben für 200 km Treibstoffkosten gehabt.
 

Fiesta2003

Haudegen
Registriert
21 Juli 2004
Beiträge
609
Alter
44
Ort
Oberhausen
Website
-
Ok vielen lieben Dank. Das ist schonmal ein erster Anhaltspunkt. Wir haben heute um 15:30 Uhr einen Termin beim Anwalt. Ich denke wir versuchen das und warten was passiert.

LG Martina
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
An erster Stelle muss ich diesmal leider los werden: SELBST SCHULD! Wir haben dir schon vor Monaten gesagt was du hier tun sollst damit genau das NICHT passiert! Du hättest innerhalb der Gewährleistungsfrist, und zwar eigentlich innerhalb der ersten 6 Monate, dafür sorgen müssen das du 2 Nachbesserungsversuche SCHRIFTLICH fixiert hast die beweisen das der Wagen wegen genau den gleichen Problemen mehrfach in der Werkstatt war. Und spätestens als sich dann abgezeichnet hat das die Werkstatt unfähig ist hättest du einen Anwalt bemühen sollen um deine Rechte zu nutzen und die Anlage bei einem kompetenten Umrüster auf Kosten der einbauenden Werkstatt korrekt einstellen oder verbauen zu lassen, Alternativ die Anlage ausbauen und den Wagen rückrüsten zu lassen... was immer eine schlechte Lösung ist, da sie die Löcher wohl nie wieder ordentlich versiegeln etc.
Jetzt... wird es schwierig werden. Hol dir eine Beratung beim Anwalt wenn du eh Rechtschutz hast. Wenn du die Nachbesserungsversuche schriftlich hast ist evtl. noch was zu machen, aufgrund der Tatsache das dein Vertragspartner insolvent ist siehts aber mau aus. Das irgendwo anders ein Laden mit gleichem Geschäftsführer existiert ist dabei unwichtig, du hattest keinen Vertrag mit dem Geschäftsführer sondern der GmbH oder AG, gehe ich zumindest mal von aus.
Das sinnigste ist jetzt also wohl auf eigene Kosten einen fähigen Umrüster suchen der mit dem Anlagentyp was anfangen kann.
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
Naja Daniel, ganz so einfach ist das nicht. Du musst ja Deine Ansprüche in einem Zivilverfahren einklagen.
Veränderst Du etwas an der Anlage wie auch immer, veränderst Du ja das Beweisstück und der Händler kann etwas behaupten.

In meinem oben beschriebenen Fall behauptet der Händler, dass es sich um eine schlecht Gasqualität handelt. Da das Fahrzeug an der eigenen Tanke befüllt wird, kann ich das ausschliessen und müsste trotzdem ein Gutachten über die Qualität des LPG beibringen. Da geht man in Vorleistung.
Der Richter entschied ein Beweissicherungsverfahren, d.h. bestellte einen Gutachter.
Bis zum Abschluss dieses Beweissicherungsverfahrens kannst Du nichts verändern lassen.

Im Bootsbereich habe ich da schon Schiffe gehabt, die ein ganzes Jahr an Land standen und mein Verfahren zieht sich jetzt schon seit 7 Monaten. Das einzige was ich derzeit machen kann, ist die Mehrkosten durch die Benzinbetankung nachzuweisen...
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
soweit kommt es für gewöhnlich nicht, und gerade in den ersten 6 Monaten musst du ja erstmal gar nichts beweisen, sondern der Händler muss beweisen das die Schuld nicht bei ihm lag. Kann er das 2 Mal nicht hast du nach Gesetz erstmal den Anspruch auf Rückbau oder Reparatur durch jemand anders. Stellt sich der Händler quer gehts natürlich vor Gericht, in den meisten Fällen gings aber wohl nicht dahin, sondern sobald der Anwalt eingeschaltet war hat der Händler auch halbwegs gespurt, eben weil er sich das Verfahren selbst auch nicht leisten kann. Nach Ablauf der 6 Monate wirds natürlich immer schwieriger, da die Beweislast plötzlich bei dir liegt... da kann er schon die Reparatur bei ihm selbst erstmal ablehnen oder dir in Rechnung stellen.
Und klar, im schlimmsten Fall steht der Wagen zur Beweissicherung dann womöglich sogar rum und darf nichtmals auf Benzin bewegt werden. Da sollte man sich dann gut überlegen wie hoch die Chancen stehen das ganze zu gewinnen, und ob es nicht sinniger ist auf das Verfahren zu verzichten und den Wagen auf eigene Kosten zu richten.
"Schlechte Gasqualität"... tolle Ausrede mancher Werkstätten, klar, aber ist sowas vor Gericht haltbar? Mir wurde bisher noch bei keiner Anlage/Umrüstung vorgeschrieben welche Normen ich einzuhalten hätte... also nicht wie beim Fahrzeughersteller der sagt "nur Kraftstoff nach Norm xyz". Somit darf ich erstmal alles da rein knallen was als "Autogas / Flüssiggas" verkauft wird, und das hat zu funktionieren. Und gerade in den ersten 6 Monaten darf der Händler die Gasanalyse machen um nachzuweisen das es kein zugelassenes LPG ist.
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
Dann freue Dich Daniel. Es ist mittlerweile so, dass speziell in Deutschland spezielle Filter verbaut werden, weil die Gasqualität nicht wirklich eindeutig geregelt ist.
Du hast recht, dass der Verkäufer beweisen muss. Nur musst Du ihm die Möglichkeit zur Beweisführung auch geben.
Ich kenne mittlerweile genügend Beispiele, wo das locker ausgesessen wird und sich schon länger als ein Jahr hinzieht.
Ich selber überlege derzeit die Klage zurückzuziehen, damit ich die Karre instandsetzen und verkaufen kann (es ist übrigens nicht der Cossie).
 

Fiesta2003

Haudegen
Registriert
21 Juli 2004
Beiträge
609
Alter
44
Ort
Oberhausen
Website
-
Moment hab da was durcheinander gebrach :peinlich, nicht die Garantie selbst ist weg sondern da es meinen "Umrüster" nicht mehr gibt und ich finde niemanden der das übernehmen könnte. Wenn ich gefragt werde was ich ein Anlage eingebaut habe kenn diese niemand. Is wohl son no Name Teil. Dann muß ich noch sagen, ich entscheide nicht über das was nu getan wird, mein Männe hat da auch ein Wörtchen mit zu reden. Klar wäre es vorher besser gewesen, aber man konnte jetzt nicht wirklich ahnen das alle Autohäuser dicht gemacht werden und das in so kurzer Zeit. Na jedenfalls gibt es wieder ein neues in alter Führung.

Meine Anwältin sagte es ist nicht chancenlos, aber wir sollten uns nicht viel erhoffen. Na ja mal sehen was passiert. Ansonsten muß ich mal schauen und zahl wohl eher oben drauf. Aber noch warte ich und wir fahren im Benzinbetrieb.

Vielen dank Leute!

LG Martina :happy:


PS: Hallo
Ich hab neues zu berichten. Ich habe mich an den Hersteller gewendet. Dort habe ich jetzt am Montag morgen (08.06.) einen Termin bekommen. Dann muß ich nach Aachen (ca. 1 Std. fahrt, die nehm ich in Kauf) und dort wird meine Anlage nochmals geprüft, alles kostenfrei. Ein klitzekleiner Lichtblick ist zu sehen und ich hoffe mit Erfolg 8).

So, heute morgen mal eben nach Aachen gefahren. Das nahm ich aber gern in Kauf. Bis jetzt funzt die Anlage so wie es sein sollte. Ist doch ein Unterschied ob man sich an jemanden wendet der se nur paar mal im Jahr einbaut oder bei jemanden der se nur einbaut. Man konnte den Mann alles fragen, er hat uns immer ne antwort gegeben und alles erklärt. Daumen hoch!

LG Martina
 
Oben