96er-escort

Triple Ass
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Mahlzeit.Sagt mal weiß einer von Euch,ob man bei Teilen die ein e-Prüfzeichen haben trotzdem noch zusätzlich Papiere dafür benötigt?Mir ist es aufgefallen,weil immer mehr Zubehörleuchten (Klarglas,LED etc.) ohne irgendwelchen Papierkram ausgeliefert werden.Da die Rennleitung hier aber etwas kompliziert sein kann stellt sich mir allerdings die Frage ob man sowas als zusätzlichen Nachweis besitzen muß?Hoffe hier kann mir jemand helfen...
 

DJ_Decay

Eroberer
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in der regel brauchst du dafür keine extra papiere. du kannst aber wenn du willst zum tüv fahren und die mit der E-Nummer eintragen lassen, dann können die herren in grün nix mehr sagen.

ich musste meine scheinwerfer sogar eintragen lassen, liegt jedoch daran, das die nicht fürn fiesta sind. und somit an dem nicht geprüft wurden...
 

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Triple Ass
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Naja eintragen währe in meinem Fall auch nicht so einfach.Habe mir LED Rückleuchten gekauft,auf denen allerdings kein Hersteller zu finden ist.Der einzige Hinweis darauf ist ein "Logo" mit einem H. Die LEDs sind -wie gesetzlich vorgeschrieben- nicht einzeln austauschbar,es sind Reflektoren eingebaut und für Blinkleuchten und Rückfahrscheinwerfer sind "Birnen" als Leuchtmittel (austauschbar weil vorgeschrieben) verbaut.Und es ist halt e-Prüfzeichen mit Nummer vorhanden...
 

DJ_Decay

Eroberer
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da muss auch nicht zwingend ein hersteller draufstehen. frag einfach mal beim tüv... bei mir ist mein ich auch keiner drauf... weiß ich aber nicht genau. bei meinen blinkern kann man due e-nummer auch nicht ganz erkennen, weil die stossi drüber geht...
 

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Triple Ass
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War ja bereits bei den privaten Prüfern und die waren scheinbar etwas überfordert.Und vom Tüv Nord erwarte ich noch eine Antwort.
 
M

Melanie W.

Gast im Fordboard
also ich hab mit meinen klarglas rüllis noch nie probleme gehabt, weder bei tüv noch in ner kontrolle und da ist auch nur ein e- zeichen drauf, papiere habe ich dafür keine.
 

DJ_Decay

Eroberer
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bin jetzt von leuchten ausgegangen, weil er die auch erwähnt, und nie die rede von nem esd war.

bei nem esd sind in der regel aber ne abe oder n teilegutachten bei, weil ein esd in den meisten fällen den geräuschpegel verändert...
 

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Triple Ass
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Moin.Habe einfach mal vor 1 1/2 Wochen Tüv Nord und Dekra angeschrieben.Bis jetzt leider noch keine Antwort.Also was ich bisher zu meinen Leuchten herausfinden konnte:
e-Prüfzeichen =im Regelfalle wohl keine Papiere notwendig(laut KÜS)
ABER meine haben e11-also in GB abgenommen und die nehmen es wohl mit Lichttechnischen Gutachten nicht so ganz genau.Da allerdings alle Teile mit e-Zeichen in ganz Europa zugelassen sind sind sie auch hier legal.NUR einige "nette"Prüfer und blauweiße verlangen dann bei e11 Teilen schriftliche Nachweise-weil sie wissen das es die nicht geben wird.Etwas merkwürdig...
 

RedCougar

Megaposter
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Das mit einer EG-Genehmigung ist nicht ganz so einfach und sicher kein Freibrief.

Z. B. ist nicht alles als Tagfahrlicht zugelassen, was als Tagfahrlicht mit E-Kennzeichnung verkauft wird. Es sind nämlich nur solche als Tagfahrleuchten zugelassen, die den Zusatz RL in der Zulassungsnummer auf der Abschlussscheibe beinhalten. Alles andere sind irgendwelche Leuchten, die vielleicht so aussehen, aber dürfen dennoch nicht am Fahrzeug montiert werden. Bei den allseits beliebten Xenon-Nachrüst-Kits besitzen z. B. nur die Brenner eine EG-Genehmigung und dürften gemäß ihren ursprünglichen Zweck betrieben werden, der Rest des Kits jedoch nicht.

Auch darf eine Lampe / Leuchteneinheit nur gemäß dem bestimmungsgemäßen Zweck montiert und betrieben werden. D. h. wenn die Lampe nur für einen Audi A3 gebaut wurde und für diesen ihre Zulassung erhalten hat, darf sie noch lange nicht an einem Golf montiert werden, im Gegensatz zu Universal-Leuchtmodulen, die an jedem Fahrzeug montiert werden dürfen. Grundsätzlich ist also auf die Zulassungsnummer hinter dem "E" oder "e" zu achten.

Wenn alles soweit dem bestimmungsgemäßen Zweck entspricht, muss keine weitere Bescheinigung mitgeführt werden. Da jedoch kaum jemand weiß, welcher Zweck sich hinter der Zulassungsnummer verbirgt, ist es ratsam einen entsprechenden "Zettel" mitzuführen, woraus er sich ergibt. Sicher ist halt sicher.


Ich hoffe, ich hab das so richtig wiedergegeben :rolleyes:
 

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Triple Ass
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Habe soeben eine Antwort vom Kraftfahrtbundesamt erhalten:


vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage.

Zu den Aufgaben der Abteilung Technik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach na-tionalen und internationalen Rechtsvorschriften. Diese sind in den Regelwerken der Straßen-verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EG-RL) und den Regelungen der United Nation Economic Commission for Europe (UNECE-R) festgelegt.

Diese Betriebserlaubnisse und Typgenehmigungen werden für reihenweise hergestellte Fahr-zeuge und Fahrzeugteile erteilt. Einzelfahrzeuge und bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des KBA.

Fragen zum Betrieb von Fahrzeugen und Kombinationen im Straßenverkehr gehören nicht zum Aufgabenbereich des KBA. Gerne möchte ich Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten einen Hinweis geben:

Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sind bauartgenehmi-gungspflichtig. Zur Erteilung der Bauartgenehmigungen müssen sie die nationalen Prüfanforde-rungen oder die nach internationalen Richtlinien oder Regelungen vorgeschriebenen Bedingun-gen erfüllen. In den Rahmen dieser Anforderungen fallen auch die Lichtquellen, zu denen auch jene gehören, die durch LED’s gebildet werden.

Nach den im Zusammenhang mit der Erteilung einer Typgenehmigung für lichttechnische Ein-richtungen anzuwendenden Richtlinie der EG bzw. Regelung der UNECE müssen diese mit der vorgeschriebenen EG/ECE-Kennzeichnung gut lesbar und dauerhaft versehen sein. Das Mitlie-fern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Der genehmigte Verwendungsbereich sowie die Ein- bzw. Anbaubedingungen müssen eingehalten werden; über diese ist der Käufer besonders zu informieren.


Wenn die lichttechnischen Einrichtungen nach der EG Richtlinie bzw. der ECE-Regelung ge-nehmigt sind, ist die Typgenehmigungen in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen





Ich denke das klärt so einiges! :D
 
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