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bonsai00 schrieb:
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Kann trotz des Auszuges die Eintragung abgelehnt werden?
Moin!
Nach meiner Einschätzung (und bislang nur einmaliger Erfahrung) ist kein Prüfer an eine frühere Abnahme gebunden.
Vorschriften können sich geändert haben usw.
M.W. hast Du bei einer Vorschriftenänderung nicht mal sowas wie "Bestandsschutz" - aufgrund solcher Vorkommnisse wurden schon ABE's zurückgezogen/ ungültig.
Aber: Versuch macht kluch . . .
Zeig die alte Eintragung beim Prüfer vor

und dann wirst Du erfahren, wieviel der Auszug wert ist . . .