O je - mein Beilied!
Nun kann das Ganze ja auch ein saudummer Zufall sein, vielleicht haste auch ein Montagsauto erwischt oder an dem Wägelchen ist wirklich was faul!
Der Händler muss natürlich wieder nachbessern, da ist er in der Pflicht!
Rechtlich ist's natürlich schwierig, da man dann beweisen müsste, dass der Händler vor dem Verkauf von vorhandenen Mängeln wusste und diese nicht angegeben hat!
Am besten wäre in diesem Fall wirklich Wandlung, wenn eine "Autofreundschaft" so beginnt, nimmts selten ein gutes Ende!
Halt uns auf dem Laufenden!
Gruß aus dem Süden
Hoogie