Nebelschenwerfer einschalten

Davemoon

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Hallöchen,

ich hab einige Fragen zum Thema Nebelscheinwerfer

1. Darf man die ohne Nebel in der Landschaft einschalten (sowohl tagsüber als auch abend/nachts)?
2. Muss dafür das Abblendlicht an sein? (Standlicht is ja eh an)
3. Muss man die bei Nebel oder schlechter Sicht (starker Regen oder Schneetreiben) zwingend einschalten (sofern vorhanden)?


ACHTUNG: Ich rede nicht von der Nebelschlussleuchte. Die is Pflicht und einzuschalten bei Sichtweiten unter 50m.

mfg
Dave
 

Sylvester23

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Zitat: "Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelscheinwerfer
 

Davemoon

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auf wikipedia verlass ich mich eigentlich überhaupt nich....
wie siehts denn aus, wenn beispielsweise eine seite des abblendlichts defekt ist (mir fällt da ein, dass mir das mal aufm heimweg von der spätschicht so gegangen is) .. erstens sieht man kaum was, wenn eine seite der lichts fehlt, andererseits kann man sehr schnell als motorrad interpretiert werden, was ja ein unfallrisiko birgt ... darf man da Nebelscheinwerfer dazuschalten?
 

Sylvester23

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Du sollst Dich auch nicht auf Wikipedia verlassen, sondern auf § 17 STVO.

Gibts auch online: http://www.buzer.de/gesetz/5849/index.htm

Aber zu deiner Frage: Ist nicht erlaubt, weil keine erhebliche Sichtbehinderung. In letzter Zeit werden heir endlich auch öfter Nebelscheinwerfer-Fahrer raus gezogen, bei klarer Sicht. Find ich auch richtig so.
 

Tinman

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RE: Nebelscheinwerfer einschalten

Moin!

Mal schauen, ob ich noch alles zusammen bekomme . . .

zu 1.
Nein, nur bei "erheblicher Sichtbehinderung" durch Schnee, Regen oder Nebel. Eine maximale Sichtweite ist m.W. nicht angegeben.

2.
Jain - kommt auf's Fahrzeug und die Montageposition der NSW an. Dazu steht aber auch was in der dazu gehörigen ECE-Regelung, die im Bereich der Beleuchtung die StVZO ergänzt bzw. ersetzt hat.

3.
NSW "dürfen" bei schlechter Sicht eingeschaltet werden, im Gegensatz zu Abblendscheinwerfern, die müssen im Bedarfsfall an sein!

zu ACHTUNG:
NRL "müssen" nicht eingeschaltet werden, sie DÜRFEN immer dann, wenn NEBEL(!) der Grund für Sichtweiten unter 50m ist.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von Davemoon
auf wikipedia verlass ich mich eigentlich überhaupt nich....
Dann hier die StVO im Wortlaut zum Nachlesen:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Absatz 3 sagt ganz klar, wie das mit den Neblern ist. Deine Fragen beantworten sich damit wie folgt:

1. Darf man die ohne Nebel in der Landschaft einschalten (sowohl tagsüber als auch abend/nachts)?
Es muss nicht Nebel sein, auch bei starker Sichtbeeinträchtigung durch Schnee oder Regen.

2. Muss dafür das Abblendlicht an sein? (Standlicht is ja eh an)
Nein. Autos haben 2 Nebelscheinwerfer, da genügt auch das Standlicht (Verringerung der Eigenblendung).

3. Muss man die bei Nebel oder schlechter Sicht (starker Regen oder Schneetreiben) zwingend einschalten (sofern vorhanden)?
Nein, nicht zwingend.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Grüße
Uli
 

Baumschubser

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@Uli

Deine Begründung zu 2. ist schlicht falsch. Es kommt auf die Einbaulage der Nebler (Abstand zum Hauptscheinwerfer) an, ob die Nebler mit Standlicht gefahren werden dürfen oder ob das Abblendlicht brennen muss. Im allgemeinen ergibt sich das bei serienmäßigen Neblern aus den Möglichkeiten, die der Lichtschalter hergibt. Bei Ford ist bei den gängigen Modellen beides möglich.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
@Matthias:
wörtlich aus o.g. STVO-Absatz:
[offtopic]Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.[/offtopic]
Damit Nebelscheinwerfer als "Nebelscheinwerfer" gelten, müssen natürlich diverse andere Vorschriften eingehalten worden sein, aber dafür sorgt der Hersteller schon.

Grüße
Uli
 

Baumschubser

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Dann nehm ich das mal grundsätzlich zurück. Habe aber mal gelernt, dass diese Schaltvariante nur bei bestimmten Anbaumaßen zulässig ist. Frag mich jetzt aber nicht im Detail, welcher Abstand da wie sein muss, dass es nur mit Abblendlicht sein darf (....oder früher durfte). Gut möglich, dass die mir bekannte Regelung nicht mehr gültig ist.
 

tobiasbecker

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Original von Davemoon
... wie siehts denn aus, wenn beispielsweise eine seite des abblendlichts defekt ist ...
Dann hast du umgehend für ein funktionstüchtiges Abblendlicht zu sorgen.
Der NSW ist als Ersatz des ABL nicht zulässig ... auch nicht auf kurzen Strecken.

Richtig, dafür musste ich mal 10 Euro wegen "Missbrauch der Nebellampen" bezahlen.
 

Baumschubser

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Ist grundsätzlich ok, halte ich aber auch wieder für übertrieben. Man muss schon irgendwie bis nach Hause oder wenigstens zur nächsten Tanke kommen. "Einäugig" fahren ist ja im Prinzip auch nicht erlaubt. Lampe wechseln ist vor Ort heute auch kaum noch möglich. Ich hab zwar welche im Auto, aber bei beiden Fahrzeugen muss der Scheinwerfer raus zum Lampenwechsel. Geht also nachts auf der Bahn mal gar nicht. Also muss ich irgendwie weiter. Da jetzt 10e oder 20 DM zu kassieren mag auf dem Papier ok sein, ansonsten ist das aber einfach Abzocke. Und ich bin gewiss einer, der für strenge Regularien eintritt und der auch nicht meckert, wenn er mal wieder geblitzt wurde. Dann ist Strafe ok, weil ich wirklich zu schnell war.
 

de_Gallier

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........................ Da jetzt 10e oder 20 DM zu kassieren mag auf dem Papier ok sein, ansonsten ist das aber einfach Abzocke. Und ich bin gewiss einer, der für strenge Regularien eintritt und der auch nicht meckert, wenn er mal wieder geblitzt wurde. Dann ist Strafe ok, weil ich wirklich zu schnell war.

Ach das sind doch Peanuts.............
In Frankreich bist du mit 90€ dabei wenn du angehalten wirst und die eine Lampe geht nicht.
Seit ich die bezahlen durfte Wechsel ich die Lampe egal wo die Kaputt geht, weil hier bei uns im Grenzbereich die ständig bei jedem Wetter stehen.

Gruß
Gallier
 

Davemoon

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Dann hast du umgehend für ein funktionstüchtiges Abblendlicht zu sorgen.
Der NSW ist als Ersatz des ABL nicht zulässig ... auch nicht auf kurzen Strecken.

mein Heimweg von Arbeit is zwar recht kurz, aber nach 22 Uhr wir Ersatz schwer zu bekommen sein, ganz zu schweigen vom Wechsel, da ja der Scheinwerfer raus muss und Schraubenzieher liegt nun mal zuhause und dafür bei der Rennleitung auch noch zu bezahlen halt ich in der heutigen Zeit für reine Abzocke... früher mag ein Lampenwechsel einfach gewesen sein ... bei meinem 92er Polo konnt ich das blind, weil der Scheinwerfer auch nich raus musste und im Motorraum massig platz war...

aber heutzutage geht das nich mehr so einfach...

aber ok .... fahr ich im falle des falles eben "einäugig" und seh weniger anstatt mit neblern und besserer sicht
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von Davemoon
...Schraubenzieher liegt nun mal zuhause und dafür bei der Rennleitung auch noch zu bezahlen halt ich in der heutigen Zeit für reine Abzocke... früher mag ein Lampenwechsel einfach gewesen sein ...
Das weiß die Rennleitung auch. Und man kann mit den Beamten i.d.R. durchaus reden. Ist nur eine Leuchte ausgebrannt, kann es auch einfach nur zur Mängelkarte kommen statt zur Sofortkasse.

Grüße
Uli
 

gruffti

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Oder man hat Glück.
So fuhr hinter mir in der Stadt solch ein 'Einäugiger'. Der überholte mich und entpuppte sich als Streifenwagen.
Prompt kam 100m weiter die Kelle und die Frage, warum ich den Mangel nicht behebe (war damals einfach und die Tanke lag genau gegenüber und damals gehörte das noch zum Service. Dafür gab es keine Brötchen).
Meine Behauptung, dass ich das nicht bemerkt hatte (die sogar stimmte) wurde damit abgetan, dass das nicht glaubhaft sei.

Ich forderte die Herren auf, ihre eigenen Scheinwerfer einzuschalten und jede weitere Diskussion war mit einem freundlichen 'schönen Abend noch' beendet. :wow :D
 

Marccom

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Nur zur Richtigstellung:

Bei mir war es so, dass die Nebelscheinwerfer aus unersichtlichen Grund eingeschaltet waren, da eindeutig keine Sichtbehinderung vorhanden.
 

Lomex

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mE hätte ein Widerspruchsverfahren im Falle der Einäugigkeit Aussicht auf Erfolg.

OWis unterliegen dem Opportunitätsprinzip, d.h. deren Verfolgung werden in das Ermessen der Beamten gelegt.

Und eben dieses Ermessen wird fehlerhaft ausgeübt, wenn die NSW im oben genannten Fall genutzt werden um eben die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Andererseits: 10 Euro gelöhnt und Ruhe gehabt. Immer ne Frage dessen, wieviel Zeit man hat...


Um die Mängelkarte wegen des defekten Abblendlichtes wird man wohl dennoch nicht umhin kommen. ;)
 
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