mondeo901
König
Guten Tag 
Folgender Fall steht zur Diskussion. Mein Fahrzeug bleibt weit entfernt von meinem Wohnort liegen (nicht fahrbereit) und wird dort in der Ford Werkstatt repariert.
Nachfolgend werden Mängel an der Reparatur festgestellt, welche eine Nacharbeit/Nachbesserung verlangen.
Wie verhalte ich mich? Die Anreise zur Werkstatt, welche die Reparatur durchgeführt hat, ist für mich mit hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden.
Greift hier die Sachmängelhaftung mit Ausführungsort (ist dort, wo sich die Sache befindet, also mein Wohnort) oder bleibt da was an mir hängen?
Oder kann ich eine Werkstatt vor Ort beauftragen und die Kosten einfordern?
ich Grüsse Euch
Folgender Fall steht zur Diskussion. Mein Fahrzeug bleibt weit entfernt von meinem Wohnort liegen (nicht fahrbereit) und wird dort in der Ford Werkstatt repariert.
Nachfolgend werden Mängel an der Reparatur festgestellt, welche eine Nacharbeit/Nachbesserung verlangen.
Wie verhalte ich mich? Die Anreise zur Werkstatt, welche die Reparatur durchgeführt hat, ist für mich mit hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden.
Greift hier die Sachmängelhaftung mit Ausführungsort (ist dort, wo sich die Sache befindet, also mein Wohnort) oder bleibt da was an mir hängen?
Oder kann ich eine Werkstatt vor Ort beauftragen und die Kosten einfordern?
ich Grüsse Euch