G
goekie80
Gast im Fordboard
Bräuchte mal Hilfe bei einem kleinen Problem:
Habe Ende Januar einen neuen Mondeo bei einem Händler gekauft, der Händler hat keine eigene Werkstatt.
Es wurde ein Kaufvertrag nach deutschem Recht abgeschlossen.
Nun hat mein Wagen seit Ende Dezember Motorprobleme: schlechtes Anspringen und Ruckeln
Ich war zunächst bei einer Ford-Werkstatt in Österreich (weil ich im Skiurlaub war), dort wurde der Dieselfilter getauscht.
Nachdem das Problem immer noch bestand ging ich zu einer deutschen Ford Werkstatt. Dort steht der Wagen nun seit 2,5 Wochen und es wurden schon diverse Teile ausgetauscht (Sensor Nockenwelle, Einspritzpumpe, Einspritzdüsen sollen noch getauscht werden).
Die Reparaturen gehen auf Garantie, wie sieht es nun aber aus wenn das Auto nicht mehr hinzubekommen ist?
Meinen Anspruch auf Rücktritt müsste ich ja gegen den Händler richten:
Zählen die zwei Reparaturen woanders schon als Nachbesserungsversuche?
Beim Auto sind es doch auch zwei Nachbesserungsversuche, bevor man zurücktreten kann?
Muss ich mich noch vor dem 09.02.08 an den Händler wenden, auch wenn die 2te Reparatur dann noch andauert?
Habe Ende Januar einen neuen Mondeo bei einem Händler gekauft, der Händler hat keine eigene Werkstatt.
Es wurde ein Kaufvertrag nach deutschem Recht abgeschlossen.
Nun hat mein Wagen seit Ende Dezember Motorprobleme: schlechtes Anspringen und Ruckeln
Ich war zunächst bei einer Ford-Werkstatt in Österreich (weil ich im Skiurlaub war), dort wurde der Dieselfilter getauscht.
Nachdem das Problem immer noch bestand ging ich zu einer deutschen Ford Werkstatt. Dort steht der Wagen nun seit 2,5 Wochen und es wurden schon diverse Teile ausgetauscht (Sensor Nockenwelle, Einspritzpumpe, Einspritzdüsen sollen noch getauscht werden).
Die Reparaturen gehen auf Garantie, wie sieht es nun aber aus wenn das Auto nicht mehr hinzubekommen ist?
Meinen Anspruch auf Rücktritt müsste ich ja gegen den Händler richten:
Zählen die zwei Reparaturen woanders schon als Nachbesserungsversuche?
Beim Auto sind es doch auch zwei Nachbesserungsversuche, bevor man zurücktreten kann?
Muss ich mich noch vor dem 09.02.08 an den Händler wenden, auch wenn die 2te Reparatur dann noch andauert?