Moped unter Alkoholeinfluss nach Hause schieben

Guido

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Original von stephan26954
.....
p.p.s. hätte ich eine straftat
.....


Alkoholgehalt von 1,1 Promille und mehr im Straßenverkehr IST eine Straftat, ich habe sowas ähnliches hinter mir, mit 1,4 und ein paar zerquetschten. Da ich BW-Angehöriger bin hat die Bundeswehr erstmal abgewartet, was die Staatsanwaltschaft urteilt.


Man kann nicht allgemein und mit Anspruch auf eine problemlose Einordnung aller Fälle sagen, dass bis einem bestimmten Grad immer eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, und immer wenn eine gewisse Schwelle überschritten ist eine Straftat. Dies gilt jedenfalls im Bereich der Alkoholisierung bei Blutalkoholwerten unterhalb 1,1 Promille

Quelle
 

dridders

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Was hilft einem denn diese ganze schoene Theorie? Hinterher gibts doch nur 1: a) den gemessenen Blutalkoholwert. b) Die Aussage der Polizisten. Eure eigene Aussage koennt ihr natuerlich auch machen, koennt ihr aber auch gleich lassen da wohl die der Polizisten in solchen Faellen nicht ohne Grund hoeher gewertet wird. Und wenn die sagen sie haben gesehen wie ihr losfahren wolltet, dann wars das halt, auch wenn ihr nur euer Radio anmachen wolltet. Und wenn ihr wirklich nur im Auto mit Decke pennen wollt steigt halt auf der Beifahrerseite ein, oder auf der Rueckbank. Ist eh bequemer als der Fahrersitz. Und dort werden euch wohl die wenigsten Polizisten was andrehen wollen. Und ein Radio brauchts zum Schlafen wohl auch nicht, eine Heizung sowieso nicht, dann spaetestens hier ist wie schon oben geschrieben der naechste Grund fuer die Gruenen einzugreifen: Umweltschaedigung und Laermbelaestigung. Und wer zuviel hat so das er den Motor die Nacht laufen lassen kann, der kann sich auch eine Hotelabsteige um die Ecke leisten.
 

Sylvester23

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@dridders: ich stimme dir fast vollkommen zu. eine kleine einschränkung. die aussage von polizisten werden vor gericht gleich gewertet. ich wurde mal verklagt, und als zeuge wurde ein polizist gehört. stand aber am ende aussage gegen aussage, also freispruch.

Aber: in der regel sind Polizisten immer zu zweit, von daher stehen dann 2 aussagen, die es aufzuwiegen gilt"
 

HollywoodRose

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Wie ist denn das mit dem zu Fuß nach Hause gehen? Habe schon öfters gelesen das Leute den Führerschein weggenommen bekommen haben, nachdem sie sturtzbesoffen ZU FUß von der Polizei angehalten wurden. ?(

Kann mir einer die Logik dahinter erklären?
 
M

MucCowboy

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Ich kann da auch keine Logik erkennen, aber es ist definitiv so.

Ich unterscheide für mich zwischen a) der Bedienung eines Kraftfahrzeuges, für den ich ja eine Lizenz brauche und auch habe (Führerschein), und b) einer "kraftlosen" Fortbewegung, also zu Fuß oder dem Fahrrad, für die ich keine Lizenz benötige. Was mir nicht ins Hirn will, ist dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird: wenn ich mit b) eine Ordnungswidrigkeit begehe, weil ich besoffen herumgetorkelt bin, werde ich für a) bestraft, was ich garnicht begangen habe. Die oft gehörte Begründung, dass ein besoffener Fußgänger auch besoffen Auto fahren würde, halte ich gelinde gesagt für eine Unterstellung.

Was die Sache noch ungerechter macht, ist dass andere Strafen verhängt werden für Leute, die keinen Schein haben. Zwei-Klassen-Rechtssprechung also.

Ich zitiere aus der "Sendung mit der Maus":
Klingt komisch, ist aber so.

Grüße
Uli
 

sportquax

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Original von MucCowboy
Ich kann da auch keine Logik erkennen, aber es ist definitiv so.

Ich unterscheide für mich zwischen a) der Bedienung eines Kraftfahrzeuges, für den ich ja eine Lizenz brauche und auch habe (Führerschein), und b) einer "kraftlosen" Fortbewegung, also zu Fuß oder dem Fahrrad, für die ich keine Lizenz benötige. Was mir nicht ins Hirn will, ist dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird: wenn ich mit b) eine Ordnungswidrigkeit begehe, weil ich besoffen herumgetorkelt bin, werde ich für a) bestraft, was ich garnicht begangen habe. Die oft gehörte Begründung, dass ein besoffener Fußgänger auch besoffen Auto fahren würde, halte ich gelinde gesagt für eine Unterstellung.

Grüße
Uli

Hallo Uli,

ein wenig kann ich das schon nachvollziehen, zumindest in dem Fall des betrunken Fahrradfahrens. IdR wird man da angehalten, wenn man mehr drin hat als die 0,5, mit denen ich noch fahren darf, mE nach aber nicht sollte. Und wer ab einem gewissen Promillewert noch in der Lage ist, Fahrrad zu fahren (immerhin nimmt er am Straßenverkehr teil und muss ebenfalls auf alles achten, wie beim Autofahren auch, tendenziell eher noch mehr), der/die ist sich des Risikos des eigenen Handelns offensichtlich nicht bewußt. Warum sollte es denn dann beim Autofahren auf einmal anders sein? Und es besteht dann durchaus die berechtigte Annahme, dass die Person im "Training" steht und öfter gern mal ein wenig mehr trinkt (bei mir zB ist die Grenze schnell erreicht, bei der ich sowas nicht mehr hinbekomme, meine Neffen (17 + 20) vertragen einiges mehr...). Auch finde ich es richtig, dass die Polizei gerade in diesem Bereich präventiv tätig wird. Es geht ja immer um die Befähigung (beim Führerschein), ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen zu können, ohne sich und andere übermäßig zu gefährden. Und mMn gibt es rücksichtsvolle und rücksichtslose Teilnehmer im Straßenverkehr, egal womit sie unterwegs sind. Daher gehört das für mich zusammen.

Gruß Lars
 

Guido

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Beim Führen von Fahrzeugen jeglicher Art kann ich Dir nur zustimmen, aber warum soll ein betrunkener Fußgänger seinen Führerschein abgeben? Er hat ja bewußt den Weg zu Fuß gemacht, damit er in Straßenverkehr mit seinem Fahrzeug nimanden gefährdet!
 

HollywoodRose

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"Man hätte", "Man könnte", "Es wäre nicht auszuschließen das..."

Diese Argumentationen kotzen mich sowas von an. Es ist nicht verboten Alkohol zu trinken. Es ist auch nicht verboten Alkoholiker zu sein. Aber es ist verboten besoffen zu Fuß zu gehen?
Vielleicht sollte ich nach der nächsten Kneipentour lieber mit dem Auto heimfahren, da bin ich schneller zuhause als zu Fuß und die Chance das ich erwischt werde ist somit geringer. Den Führerschein bekomm ich ja so oder so weg... Natürlich nicht ganz ernstgemeint, aber zugespitzt könnte man sich schon denken das es Leute gibt die diese Einstellung vielleicht haben.

Was will die Rechtssprechung mit solchen Gesetzen erreichen? Geht es hier nur um abzocke? Wir hören immer dont drink and drive aber dann wird man durch so einen Schwachsinn dazu verleitet.
 

Baumschubser

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Original von Guido
Beim Führen von Fahrzeugen jeglicher Art kann ich Dir nur zustimmen, aber warum soll ein betrunkener Fußgänger seinen Führerschein abgeben? Er hat ja bewußt den Weg zu Fuß gemacht, damit er in Straßenverkehr mit seinem Fahrzeug nimanden gefährdet!

Weil man davon ausgeht, dass jemand, der sich 1,6 Promille oder mehr in die Figur lötet und dann noch laufen kann, von vornherein ein Alki ist. :bier: :bier: :bier:

Bei dem von mir weiter oben angesprochenen Trinker mit dem Fahrrad (der ohnehin keinen Führerschein hatte), sagte der Richter auch, dass er beim nächsten Fall zu Fuß gehen soll. Zumindest strafrechtlich ist das nicht zu beanstanden. Beim Führerschein siehts aber wieder ganz anders aus.
 

sportquax

Haudegen
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Original von Guido
Beim Führen von Fahrzeugen jeglicher Art kann ich Dir nur zustimmen, aber warum soll ein betrunkener Fußgänger seinen Führerschein abgeben? Er hat ja bewußt den Weg zu Fuß gemacht, damit er in Straßenverkehr mit seinem Fahrzeug nimanden gefährdet!
und @ hollywood.

Beim Fußgänger finde ich es auch nicht nachvollziehbar. Mir ging es auch nur ums Fahrrad.

Gruß Lars
 

Baumschubser

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Du bist auch als Fußgänger Verkehrsteilnehmer und gefährdest diesen u.U., wenn du besoffen bist. Da Geldstrafen insgesamt nur wenig wirksam sind, hat man sich als Haupt- oder Nebenstrafe den Führerscheinentzug ins Boot geholt, weil der extrem wirksam ist.

Ob das sinnvoll ist oder nicht, steht wieder auf einem anderen Blatt. Erzieherisch halte ich diese Strafe bei einem Fußgänger auch für bedenklich. Da sagt der sich doch, wenn der Lappen eh weg ist, kann ich auch gleich das Auto nehmen. Das war sicher nicht im Sinne des Erfinders.
 
M

MucCowboy

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Original von Baumschubser
...hat man sich als Haupt- oder Nebenstrafe den Führerscheinentzug ins Boot geholt, weil der extrem wirksam ist..
Und genau das ist der Punkt, den ich nicht nachvollziehbar finde. Warum wird man für A mit B bestraft? Und vor allem: warum nur, wenn man für B die Erlaubnis hat (und nicht, wenn nicht)?

Das ist so wie wenn ein Kind in den Sandkasten pinkelt und Du ihm dafür den Lolly wegnimmst. Hat es keinen Lolly (mehr), bekommt es dafür Stubenarrest.

Klingt für mich irgendwie nach Willkür. Wo ist da die Gerechtigkeit?

Grüße
Uli
 

Baumschubser

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Derjenige, der keinen Führerschein hat, bekommt eine Sperre und bei dem ist die Hauptstrafe höher. Den Führerscheinentzug macht man deshalb (auch bei Sachen, die absolut nicht im Zusammenhang damit stehen), weil er eine extrem wirksame Strafe darstellt. Geldstrafen, egal in welcher Höhe, schrecken teilweise nicht wirklich ab. Ist der Lappen aber weg, ist das für den Betroffenen sehr sehr schmerzlich.

Ob das Willkür ist, mag ich mal nicht beurteilen. Im Einzelfall wird man das so empfinden in vielen anderen Fällen wird man erleichtert sein über die ausgesprochene Strafe. Ich habe in den letzten 4 Jahren beruflich sehr oft im Gerichtssaal gesessen, absolute Fehlurteile habe ich nicht erlebt, häufiger überraschend niedrige Strafen, in einigen wenigen Fällen überraschend hohe Strafen, wo ich mir auch gesagt habt, dass das jetzt schon etwas subjektiv abgeurteilt war.

Insgesamt war aber bei den Verurteilten nicht ein einziges Unschuldslamm dabei, was sich im nachhinein als Justizopfer hätte bezeichnen können. Das waren alles mehr oder weniger ausgebuffte Ganoven. Und auch da waren diverse Führerscheinsperren dabei, die als Nebenstrafe mit verhangen wurden, allerdings durchweg nur bei Verkehrsstraftaten.

Um in solchen sachen richtig oder falsch beurteilen zu können, müsste man einen konkreten Fall haben. Nur dann kann man sagen, war ok oder war nicht ok, dass der Lappen mal mit einkassiert wurde. Die Praxis generell zu verurteilen halte ich für falsch. Strafen müssen wirksam sein und wenn im Einzelfall der Führerscheinentzug die geeignete Strafe ist, dann ist das ok so.

Beispielsweise bekommt ein Drogendealer auch gerne mal diese Strafe, eben weil es verhindert oder zumindest erschwert, dass er nach Holland oder Polen zum Einkauf fahren kann. Beim nächsten Mal muss er nen Kumpel bitten, für ihn Taxi zu spielen und dem Kumpel droht das gleiche. Dadurch werden eventuell einige Folgetaten verhindert. So etwa könnte ich mir die Gedankengänge derjenigen vorstellen, die das eingeführt haben. Halte ich zumindest nicht für völlig abwegig.
 

HollywoodRose

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und der ertappte Schwarzarbeiter bekommt bald auch seinen Führerschein weg, damit er nicht mehr zur Schwarzarbeit fahren kann :applaus :applaus :applaus

Wenn man das so sieht kann man wirklich jedem für alles den Lappen entziehen .... :rolleyes:
 

Baumschubser

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und der ertappte Schwarzarbeiter bekommt bald auch seinen Führerschein weg, damit er nicht mehr zur Schwarzarbeit fahren kann :applaus :applaus :applaus

Wenn man das so sieht kann man wirklich jedem für alles den Lappen entziehen .... :rolleyes:

Das ist nun aber wieder nur eine überspitzte Interpretation von dir und beruft sich auf keinen konkreten Fall. :wand
 

sportquax

Haudegen
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Unter anderem deswegen finde ich es richtig, dass auch bei Fahrradfahrern und - innen auf Alkohol geachtet wird. Und im schlimmsten Fall ist dann halt auch die Pappe weg... General - Anzeiger - Bonn

Gruß Lars
 
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