Moped unter Alkoholeinfluss nach Hause schieben

S

Stewo

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Hallo,

Wenn man betrunken ist, sollte man das Auto stehen lassen. - Soweit so klar...

Aber bei Mopeds ist das anders: Die kann man ja nach Hause schieben...
Bei gut 80 kg ist das bei meiner kleinen Honda CB50 aber auch wieder problematisch... Bergauf kann das schon mal zum Kraftakt werden...

Ist es dann erlaubt, das Moped anzuschalten und gemütlich im Standgas neben sich her zu schieben?

Liebe Grüße,
Stewo
 

Stepanowitch

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ich denke auch nicht. wenn man betrunken, ist dürfte man ja auch streng genommen noch nicht mal fahrrad fahren
 

Odie

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist.
Denn in dem Moment wo das Fahrzeug, in diesem Fall
ein Kleinmotorad, gestartet wird könnt man ja theoretisch
damit auch losfahren. ;)
 

Wavemaster

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Original von Stepanowitch
ich denke auch nicht. wenn man betrunken, ist dürfte man ja auch streng genommen noch nicht mal fahrrad fahren
Darf man auch nicht Kumpel hat damit böse erfahrung lol

Man darf nichtmal den Schlüssel in Zündschloss stecken im Auto. Alleine das kann dazu führen das es als versuch gewertet wird unter Alkohol zu fahren
Desswegen lieber aufm Beifahrersitz schlafen;)
 
S

stephan26954

Gast im Fordboard
also ich kann da aus erfahrung sprechen.ich musste obwohl es schon 8jahre her war eine mpu machen weil mich die schnittlauchbande auf dem fahrrad erwischt hat.ich hatte damals 1,61 promille !!!
die verjährungsfrist beeträgt als nicht fsinhaber 10 jahre
als (ex)besitzer eines lappens(der dann ja weg ist) sind es 15jahre

nur so zur info ab 1,60 promille geht man zur mpu egal ob zu fuss,rad ,moped,roller oder auto!!fällt man im stv auf wegen alk ist man fällig.

eines könnt ihr mir glauben es ist übeslt schwer den therapeuten davon zu überzeugen das es ein ausrutscher war weil man zu faul gewesen ist ist das rad zu schieben.

ich habe insgesamt 1500€euronen ausgegeben für die scheisse mit der mpu.

mfg stephan

p.s sollte jmand fragen haben bezüglich mpu stehe ich gerne bereit.

p.p.s. hätte ich eine straftat begangen die richtig heftig gewesen ist ich sage hier jetzt nicht welche dann wäre die schon verjährt gewesen.es ist hammer wie deutschland diesebzüglich bestraft.auch was die verjährungsfristen für alkfahrten und andere schwerere delikte angeht sprich richtige straftaten
 
M

MucCowboy

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Original von Stewo
Ist es dann erlaubt, das Moped anzuschalten und gemütlich im Standgas neben sich her zu schieben?

Original von Wavemaster
Man darf nichtmal den Schlüssel in Zündschloss stecken im Auto.
Das gilt auch für Dein Moped. Sobald der Kraftmotor starklar ist, gilt es als (versuchte) Alkoholfahrt. Auch wenn Du nebenher-läufst. Schließlich bewegst Du einen laufenden Kraftmotor im Straßenverkehr.

Übrigens kann Dir die Rennleitung auch beim Moped-Schieben einen Strick drehen. Denn das Moped gehört auf die Straße (oder den Radweg), Du als Fußgänger auf den Bürgersteig. Wie soll das zusammengehen? Und ist es nicht auch so, dass Mopeds ohne laufenden Motor unbeleuchtet sind? Also besser auch das Zweirad stehen lassen, wenn man zuviel im Blut hat.

Grüße
Uli
 

Fiesta2003

Haudegen
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Hallo

Ich hab auch eine Gilera DNA 50. Wenn ich aber weiß es geht auf ner Party wo ich womöglich ein schlückchen Alkohol trinke lass ich mein Auto und auch Zweirad zu Hause. Das erspart ne menge ärger.

@stephan26954:
...eines könnt ihr mir glauben es ist übeslt schwer den therapeuten davon zu überzeugen das es ein ausrutscher war...
nun ich kenne jemanden aus meinen Familienkreis, der hatte schon 2x den Lappen weg und bekam ihn trotzdem wieder. Er lässt es auch nicht sein. Er hat auch nur noch einen Roller und ist unbelehrbar geschweige denn hat Einsicht. Sein Verstand hat er wohl schon versoffen, traurig aber wahr.

Nun zum Thema Moped schieben wenn er an ist ..... nun ich denke ebenfalls das es nicht erlaubt ist. Ok ich würd mein Moped auch nur ungerne stehen lassen. Also vorher überlegen ;).

LG Martina
 
S

stephan26954

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@martina dann hat er ganz schön schwein gehabt oder der mpu heini war nur blöd normal ist es echt schwer.wie gesagt musste leider die erfahrung machen aber naja jetzt habe ich ihn ja und gebe ihn nie wieder her.^^
 

Baumschubser

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@stephan

Zu Fuß passiert aber zumindest nichts, wenn man unauffällig ist. Da darf man auch über 1,6 Volt anliegen haben.

Fahrrad ist bereits kritisch. Ich habe es live erlebt, wie eine wirklich arme Sau, der nach zig mal betrunken mit dem Fahrrad (vollkommen unauffällig jedesmal) erst zu einem Jahr auf Bewährung und dann beim nächsten Mal als Bewährungsbrecher zu einem Jahr ohne Bewährung mit sich anschließendem Bewährungswiderruf verurteilt wurde. Diverse Geldstrafen waren da vorher auch noch, die weil nicht bezahlt, auch noch in Tagessätzen abzusitzen waren.

Der hat dann also für 2 Trunkenheitsfahrten unter Jauche 2 Jahre gebrummt, plus Ersatzfreiheitsstrafe. Selbst mit 2/3 Entlassung ist das heftig und für meinen Geschmack nicht mehr angemessen im Vergleich zu dem, was es bei anderen Straftaten gibt.
 
S

stephan26954

Gast im Fordboard
@Baumschubser

das mit dem zu fuss gehen stimmt wohl aber wie du sagtest nur wenn unauffällig.
und auch wie du es angemerkt hast es ist echt krass was die deutschen gesetze in sachen alkfahrten hergeben.aber bei anderen straftaten die schlimmer sind als wie mit dem rad breit zu fahren werden pillepalle urteile gesprochen.
auch die verjährungsfristen sind heftig finde ich!!
 

Sylvester23

Foren Gott
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Die Meinungen zu den Bewährungsfristen (verjährung ist was völlig anderes) ändern sich bei vielen oft schlagartig, wenn sie selber oder Angehörige betroffen sind.

Meine gute Oma hatte grad eine Krebs-OP überstanden und wird von meinem Opa nach Hause kutschiert. kurz vor der Kreuzung kommt ihnen ein auf der Seite rutschender (!) VW-Bus entgegen mit (lt. Gutachten ca. 80 km/h) zusammen mit den 30 km/h von Opa ergab das eine Aufprallgeschwindigkeit von 110 km/h. Und da der Bus nur in die Beifahrerseite rein ist, waren wir anschliessend alle zur Beerdigung. Nur zur Info, der Fahrer war ordentlich besoffen und war in der Kurve, die er kannte etwas übermütig - und hat nach 1/2 Jahr seinen Führerschein wieder bekommen.

Ein Freund von mir der besoffen ein Polizeiauto in den Graben geschoben hat, wobei keiner der beiden Insassen im Polizeiauto verletzt wurde, hat seinen nach 1 Jahr wieder bekommen.

Auch wenn meine Meinung eh nicht interessiert: Alkohol und (Strassen)Verkehr gehört nicht zusammen.
 
M

MucCowboy

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Original von Sylvester23
Auch wenn meine Meinung eh nicht interessiert: Alkohol und (Strassen)Verkehr gehört nicht zusammen.
Doch, diese Meinung interessiert. Denn sie ist einfach zutreffend. Und weil sich immernoch viel zu viele Verkehrsteilnehmer nicht daran halten, müssen eben drakonische Strafen her (auch wenn stephan26954 dagegen wettert).

Grüße
Uli
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Sylvester23
Alkohol und (Strassen)Verkehr gehört nicht zusammen.

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen!

Jeder der was anderes sagt, unterschätzt sein eigenes Vermögen unter Alkohol "noch richtig zu funktionmieren" erheblich.

Und dann kann man nur hoffen, daß er im Ernstfall nur sich selber schädigt!
 

Baumschubser

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Original von Sylvester23
Auch wenn meine Meinung eh nicht interessiert: Alkohol und (Strassen)Verkehr gehört nicht zusammen.
Doch, diese Meinung interessiert. Denn sie ist einfach zutreffend. Und weil sich immernoch viel zu viele Verkehrsteilnehmer nicht daran halten, müssen eben drakonische Strafen her (auch wenn stephan26954 dagegen wettert).

Grüße
Uli

Dann müsste das Thema Alkohol und Drogen aber insgesamt in der Gesellschaft anders angegangen werden, z.B. Werbeverbot, erweiterte Verkaufsverbote etc. Stattdessen wird Alkohol an jeder Ecke beworben, der Kauf ist für eigentlich jeden zu jeder Tages- und Nachtzeit kein Thema. Da würden dann aber ganz andere Leute wettern.

Grundsätzlich halte ich deine Kernaussage, bzw. die von Sylvester für richtig, hier oben drüber wurde aber u.a. auch über Radfahrer diskutiert. Das ist dann doch wieder was anderes, wenn einer anständig auf dem Radweg fährt, als wenn er einen VW Transporter steuert und damit einen Unfall mit Todesfolge bereits verursacht hat.

Fahrverbote, Geldstrafen etc. alles ok, aber ob man einen, der sich außer dem Suff nichts weiter hat zu Schulden kommen lassen, unbedingt 2 Jahre auf Staatskosten durchfüttern muss, darf doch wohl mal in Frage gestellt werden. ;)
 
K

Kim

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Man sollte scanidinavische Verhältnisse einführen ...

denn wenn man da mt Sprit am Steuer erwischt wird, kann man auch eben schnell mal für 28 Tage in den Bau gehen ... egal, ob was passiert ist oder nicht. Und Strafen fangen da erst bei einem Monatsgehalt an!!
 

Stepanowitch

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richtig, als ich früher mit meinen eltern malim schweden urlaub war, wurde mein vater,in jedem restaurant darauf hingewiesen, dass wenn er alkohol getrunken hatte, dass er dann kein auto mehr fahren dürfte!

find ich nur richtig!

alles andere ist unvernünftig! don´t drink and drive :bier:
 

Odie

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0,0 Promille ist sicherlich eine gute Sache.
Auf der anderen Seite steht aber die Frage, wie
oft man eigentlich erwischt wird.
Ich persönlich trinke niemals Alkohol wenn ich danach
noch fahren muss. Ich kenne aber genug Leute, die
regelmäßig unter Alkoholeinfluss autofahren und
noch nie erwischt wurden.
Daher bin ich der Meinung, dass lediglich öfters
kontrolliert werden muss und natürlich auch die Strafen
deutlich angehoben werden müssen.
Denn wie kommen Unschuldige dazu, dass sie von
alkoholisierten I...... zusammengefahren werden. 8)
 
S

stephan26954

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@MucCowboy ich wettere nicht dagegen.auf keinen fall im gegenteil ich finde ebenso wie Odie das die null/null grenze her sollte aber dann knallhart.

nur dann sollten alle gleich behandelt werden sprich die die erwischt werden sollten bevor die den lappen wieder bekommen genauso wie ich zur MPU.und nicht wie in den fällen oben genannt nach nem halben und nem jahr den lappen einfach so wieder bekommen.

ich finde die müssten genauso bluten wie ich ich habe für den krams 1500euro (3xmpu+alkkurs) bezahlt und glaube mir das tut weh.
(ja ich weiss wieso dreimal aber ist nicht einfach glaubt mir)

ebenso müsste eine ordentlich geldstrafe her für jeden den die paken.
ich meine ich möchte manchmal nicht wissen wieviele leutz von nem treffen noch mit restsprit in der rübe nach hause fahren.aber ich denke das wisst ihr selber wenn ihr so überlegt.naja wollte damit nur sagen das ich ein befürworter bin was WC(00) angeht ;-)
 
S

Stewo

Gast im Fordboard
Okee, dann lasse ich den Motor in zukunft lieber aus :)

Ich muss allerdings dem Argument "Schlüssel im Schloss ist unter Alkoholeinfluss ja auch verboten" wiedersprechen:
Ich habe zumindest in der Fahrschule ganz offen folgendes gelernt:
Wenn man betrunken ist, auf keinen Fall nach hause fahren. Dann notfalls lieber im Auto schlafen, und dabei ist es dann sogar erlaubt den Motor zu starten um die Heizung an zu machen, ist ja sonst arschkalt in der Karre.

Allerdings musste ich in vielen Polizei-Dokus auch das Gegenteil erleben, wo ein warmer Motor gleich als Beweis für eine Alkoholfahrt gewertet wurde... Aber so lange ich nicht fahre können die mir auch eigentlich nichts anhängen, oder?

Ich höre zum einschlafen im Auto immer ein wenig Musik, und dafür muss der Schlüssel ins Schloss!

Lg
 

Baumschubser

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Original von Stewo
Okee, dann lasse ich den Motor in zukunft lieber aus :)

Ich muss allerdings dem Argument "Schlüssel im Schloss ist unter Alkoholeinfluss ja auch verboten" wiedersprechen:
Ich habe zumindest in der Fahrschule ganz offen folgendes gelernt:
Wenn man betrunken ist, auf keinen Fall nach hause fahren. Dann notfalls lieber im Auto schlafen, und dabei ist es dann sogar erlaubt den Motor zu starten um die Heizung an zu machen, ist ja sonst arschkalt in der Karre.

Allerdings musste ich in vielen Polizei-Dokus auch das Gegenteil erleben, wo ein warmer Motor gleich als Beweis für eine Alkoholfahrt gewertet wurde... Aber so lange ich nicht fahre können die mir auch eigentlich nichts anhängen, oder?

Ich höre zum einschlafen im Auto immer ein wenig Musik, und dafür muss der Schlüssel ins Schloss!

Lg

Glaubst du den Unsinn, den du hier schreibst, etwa auch noch. Motor laufen lassen ist mal abgesehen von dem anderen schon mal gleich verboten, weil Umweltsau. Und Schlüssel im Zündschloss und besoffen zieht immer den Führerscheinverlust nach sich, vollkommen zu Recht.
 
S

Stewo

Gast im Fordboard
ehm... meinem fahrlehrer hab ichs damals abgekauft...

und mal ganz davon abgesehen, dass der grundgedanke dieser regelung ist "betrunkene sollen nicht auto fahren" (zu recht), bedeutet dass noch lange nicht, dass man sein auto ansonsten nicht benützen kann.

Es ist für einige Handlungen im und am Auto sogar notwendig den Schlüssel im Zündschloss zu haben. Wenn ich z.B. die Fenster unten habe muss ich den Zündschlüssel ins Schloss stecken um diese hoch zu machen. Es wäre meines Erachtens durchaus besser mit geschlossenen Fenstern im Auto zu übernachten!
Auch sonst sehe ich keinen Grund um auf die Elektrik des Fahrzeuges zu verzichten. - So lange ich nicht losfahre bin ich davon überzeugt, dass ich so einiges mit meinem Auto anstellen kann und darf.

Habe dafür eine Mail an den ADAC geschickt um etwas Licht ins Halbwissen zu bringen.

lg
 

Baumschubser

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Ich glaube da lieber der aktuellen Rechtssprechung und da wärst du nicht der erste, der seinen Führerschein beim Straßenverkehrsamt einlagern muss wegen sowas. :mua

Es ist nunmal so, dass bereits das aufschließen der Fahrertür und Platz nehmen auf dem Fahrersitz als Versuch gewertet wird, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Mit deinen Argumenten sind zwar schon viele bei Gericht angetanzt, aber allesamt regelmäßig abgeblizt.
 
S

Stewo

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D.h. wenn sich ein 17jähriger Freund bei mir auf den Fahrersitz setzt kann das auch als Fahren ohne Fahrerlaubniss gewertet werden?

Ich bin gerade etwas überrascht von der deutschen Rechtsprechung... Aber erstmal warte ich, was der ADAC schreibt...

Lg
 

Baumschubser

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Genau so ist es, wenn der den Schlüssel ins Zündschloss steckt und die Zündung anschaltet, hat das den gleichen Effekt, als wenn du das besoffen machst. Das kann als Versuch gewertet werden, das Fahrzeug zu nutzen.
 

mattescop

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Na ja, ganz so einfach ist das alles nicht...

Zum Thema 316 StGB:

Du musst im öffentlichen Verkehrsraum ein Fahrzeug "führen", d.h. auf wesentliche Bedienelemente beim fahrbereiten Auto einwirken. Das geht aber auch bei ausgeschalteter Zündung (z.B. bergab rollen).
Ein betriebswarmer Motor mit Angetrunkenem auf dem Fahrersitz ist aber noch keine beweissichere Trunkenheitsfahrt...Hier ist immer der Einzelfall und die vorhandene Beweislage entscheidend.

Zum Thema 21 StVG:

Der Fahrzeughalter ist grundsätzlich immer mitverantwortlich, wenn er sich auf dem Beifahrersitz befindet und ein anderer z.B. betrunken oder ohne Fahrerlaubnis fährt. Stichwort: Beihilfe zur Tat.

Zum Thema "Polizeidokus":

Was da so alles gezeigt wird, ist mehr oder minder werbewirksam "aufbereitet" und hat wenig bis gar nichts mit polizeilichem Alltag zu tun!


Grüße

Mattes

P.S.: Das voran gegangene Posting ist keine Rechtsberatung-diese ist ausschließlich Anwälten und Steurberatern vorbehalten!
 
B

Butcher

Gast im Fordboard
also was ich weiß ist das wenn du unter alkohol das moped schiebst und auf der straße läufst aufjedenfall ärger bekommen kannst.
Allerdings hab ich zu dem thema noch eine frage. Ich wurde vor 3 jahren 2 mal hinterinander erwischt bzw hatte ich nen positivwen drogentest, jeweils blutentnahme und bußgeldbescheid. Jeweils 4 punkte kassiert also insgeasmt 8 punkte innerhalb der probezeit. Ich musste dann eine medizinishce untersuchungen mit 2 drogenscreenings machen und ein seminar besuchen. danach habe ich meinen führerschein jeweils einen monat abgeben dürfen da die verstöße in 2 verschiednen tätigkeitsbreichen der Landratsämter lag. Ich bekam mein lappen wieder un einen schrieb das ich jetzt 8 punkte habe. so eigentlich müsste meine probezeit selbst mit verlängerung um sein nur ich hab keine ahnung ob ich die punkte trotzdem noch habe da man in der probezeit keine haben darf- verlängerte probezeit miteingeschlossen. Weiß jemand wie lange die punkte eingetragen sind
 

mattescop

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Die Löschung erfolgt nach 2 Jahren nach Rechtskraft des letzten Bußgeldbescheids, aber nur wenn in der Zwischenzeit kein weiterer Punkt hinzu gekommen ist...

@butcher: Versuchs mal mit Groß- und Kleinschreibung und Satzzeichen... ich habe Deinen Beitrag zweimal lesen müssen, um der Aneinanderreihung von Buchstaben einen Sinn zu entnehmen... :D


Gruß

Mattes
 

C-Maxe

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Original von mattescop
Das geht aber auch bei ausgeschalteter Zündung (z.B. bergab rollen).
Ein betriebswarmer Motor mit Angetrunkenem auf dem Fahrersitz ist aber noch keine beweissichere Trunkenheitsfahrt.

Wie Du schon geschrieben hast, es ist nicht ganz so einfach. Nur im Auto sitzen beweist nämlich gar nichts (was wahrscheinlich auch der Hintergrund für die Aussagen zum schlafen im Auto ist).
Eine Fahrt bedeutet das in Bewegung setzen oder in Bewegung halten eines Fahrzeugs. Das Starten des Motors reicht nicht! Wenn man betrunken im Auto einschläft, bevor man losfahren kann, macht man sich nicht strafbar.

Selbst bei einer Fahrt ohne "alkoholtypische Ausfallerscheinungen" (was auch immer das für ein Behördenkaugummi ist) ist erst ein Alkoholwert ab 1,1 Promille eine Straftat! Mit "Ausfallerscheinungen" ab 0,3 Promille. Werte darunter sind zwar nicht "zulässig", bedürfen aber gewichtigerer Beweise.

Ich möchte allerdings hiermit nochmals deutlich machen, daß ich ein Fahren jeglicher Verkehrsmittel mit >0 Promille ausdrücklich verurteile!
Das meine Aussage keine Rechtsberatung o.ä. ist, versteht sich von selbst!
 
S

Stewo

Gast im Fordboard
Hier meine Antowrt vom ADAC:


vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.6.2009.

Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht stellt bzgl. Alkoholdelikten auf das „Führen von Kraftfahrzeugen“, d.h. das In-Bewegung-Setzen sowie Lenken des Fahrzeugs ab.

Vorbereitende Handlungen und Handlungen nach Abschluss der Bewegung genügen nicht. Erst recht nicht genügen daher das Anlassen des Motors um die Heizung laufen zu lassen oder das Fenster zu öffnen bzw. zu schließen o.Ä.

In der Praxis kann es jedoch schwierig werden, Polizeibeamte vor Ort sowie Behörden und Gerichte im weiteren Verfahrensverlauf davon zu überzeugen, im Einzelfall nicht mit dem laufenden bzw. (noch) betriebswarmen Fahrzeug gefahren zu sein.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein


Also doch ungefährt so, wie ich dachte :)
Wenn ich unter meiner Decke auf dem Beifahrersitz schlummere und dabei der Motor läuft bzw. der Schlüssel im Zünschloss ist, sollte aber wohl klar sein, dass ich nicht mit dem Fahrzeug gefahren bin geschweige denn vorhabe in der nächsten halben Stunde das Weite zu suchen :)

Lg
 
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