Mein Cosmopolitan doch kein Cosmopolitan!?

K

Kollegga

Gast im Fordboard
Hey zusammen,

ich habe Anfang Oktober einen Cougar Cosmopolitan 2,5 gekauft.
Dachte ich zumindest... EZ war 07/99
Habe dies extra mit in den Vertrag aufgenommen. Nun hab ich mir mal die Seite von redcougar angeschaut und mir ist aufgefallen, dass ich weder Cosmopolitan-Logos an der B-Säule noch ein Schiebedach besitze.
Von den Sachen wie Schlüsselanhänger, Kofferset und Fussmatten mal ganz abgesehen ;-)

Habe ich nun einen Cosmo oder ned? Ich denke eher nicht!

Kann ich rechtlich gegen den Verkäufer (privat) vorgehen? Wenn ja, welche Ansprüche kann ich gegen ihn erwirken und wie stehen meine Chancen.

Vielen Dank im VOraus für eure Hilfe
 

RedCougar

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Meine Informationen beruhen auf dem Original-Prospekt des Cosmopolitan, wie auch auf Anfragen bei bei Ford. Ich kann dir die serienmäßige Ausstattung des Cosmopolitan 2.5 V6 hier nochmal bestätigen.

Was Schlüsselanhänger, Fußmatten und Kofferset angeht, wundert es mich nicht, wenn diese von einem Vorbesitzer nicht weitergeben werden. Embleme lassen sich entfernen und der Wagen wurde eventuelle auch von silber auf eine andere Farbe umlackiert. Aber das Schiebedach, das beim Cosmopolitan V6 serienmäßig zur Ausstattung gehört, lässt sich nicht so einfach spurlos entfernen.

Der Cougar, den du als Sondermodell Cosmopolitan gekauft hast, ist also definitv keiner.

Der Zusatz "Cosmopolitan" wird gerne von Händlern und auch Privatpersonen mißbraucht. Dafür kann es verschiedene Gründe geben:

- weil es sich klasse und elitär anhört
- aus Unwissenheit
- dieses, auf 300 Stück limitierte, Sondermodell wird in den einschlägigen Gebrauchtwagenbewertungen ein paar hundert Euro höher taxiert


... ich möchte jetzt nichts böses unterstellen 8)


War der Wagen eigentlich aus erster Hand? Eventuell ist dem Vorbesitzer der Wagen selbst schon als Cosmopolitan verkauft worden und er hat die seinerzeitigen Angaben nur weitergeben.



Hast du Anspruch auf irgendwas, wenn dir ein Wagen als Sondermodell verkauft wird, obwohl es keines ist? Schadenersatz kannst du nicht verlangen, da dir kein Schaden dadurch entstanden ist. Vorspiegelung falscher Tatsachen? Arglistige Täuschung? Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft? .. hmm. Ehrlich gesagt, steh ich da grad ein wenig auf dem Schlauch. Der Kauf ist schon fast vier Monate her und ich könnte mir lediglich vorstellen, dass du mit dem Verkäufer nochmal nachverhandelst.

Da dies jetzt aber nur mittelbar mit dem Cougar zu tun hat und eher eine rechtliche Frage ist, habe ich dieses Thema entsprechend in unser Rechts-Unterforum verschoben.
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von KolleggaHabe dies extra mit in den Vertrag aufgenommen.

Also wenn dies explizit im Vertrag drinsteht, sollte zumindest etwas nachzuverhandeln sein. Wenn der Kaufpreis aufgrund dieses Sondermodells sich stark von einem normalen Cougar abhebt, auf jeden Fall diese Differenz.
Ob Du den zurückgeben kannst, möchte ich stark bezweifeln.

Aber mal ganz ehrlich, ohne gleich wieder anecken zu wollen, wenn ich mir ein 300 Stück Sondermodell kaufen möchte, dann erkundige ich mich vorher, was an diesem Sondermodell eigentlich besonders ist! Und ein fehlendes Schiebedach ist ja wohl unmöglich zu übersehen!
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Eine Schlüsselfrage ist diese hier:
Original von RedCougar
War der Wagen eigentlich aus erster Hand? Eventuell ist dem Vorbesitzer der Wagen selbst schon als Cosmopolitan verkauft worden und er hat die seinerzeitigen Angaben nur weitergeben.
Wenn der vorige Halter als Privatmann ihn ebenfalls schon als dieses Sondermodell angeboten bekam, dann kann er es nicht besser wissen. Irgendeine fehlende Eigenschaft oder Täuschung wird dann kaum anzuhängen sein.

Grüße
Uli
 

RedCougar

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Naja, wie heißt es? Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Eine "Täuschung" greift dann sicher nicht, aber die "Fehlende Eigenschaft" bleibt trotzdem.
 

CougarMaaik

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Ich denke mal das es sehr schwer wird da großartig was zu machen.
Wie C-Maxe schon sagte,wenn du wirklich DIESES Sondermodell haben wolltest dann muss man davon ausgehen das du dich schlau gemacht hast was daran so besonders ist.Im schlimmsten Fall heisst es dann das der Verkäufer es nicht wusste was das besondere an dem Sondermodell ist und du es hättest wissen müssen,da du ja unbedingt DIESES Sondermodell haben wolltest.
Vielleicht kannste ein paar Euronen rausholen aber ich bezweifle es mal.
 

Baumschubser

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@Kollegga

Die rechtliche Lage ist eindeutig, ob der Verkäufer absichtlich oder aus Dummheit den Wagen als etwas verkauft hat, was selbiger nicht ist, spielt dabei keine Geige. Durchzusetzen sind diese Ansprüche aber wenn überhaupt, nur mit einem Anwalt und schlimmstenfalls per Gerichtsverfahren. Du musst also abwägen, wie hoch der Schaden ist, der dir da entstanden sein könnte. Wegen ein paar hundert Euro lohnt das möglicherweise nicht, das Prozessrisiko könnte zu hoch sein, weil der Richter die Sache ganz anders sehen könnte. Das kannst aber nur du selber einschätzen, ob es das wert ist.
 
K

Kollegga

Gast im Fordboard
Hey zusammen,

danke für eure Hilfe!
Werde mir ein wenig Gedanken machen und dann entscheiden wie ich vorgehen werde.
 

MarkusH

Foren Gott
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Ich denke mal nicht, das man dort irgendwas machen kann. Zumal der Kauf ja auch schon über 4 Monate her ist. Wenn, dann hättest du die Ansprüche gleich geltend machen müssen.

Und das mit der Unwissenheit der Sondermodelle zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Modelle durch...da ist zum Beispiel beim mobile und autoscout24 jeder 2. ST200 ein Limited Edition obwohl es keiner ist...

wie schon gesagt wurde, entweder wissen die Verkäufer es nicht besser oder es wird benutzt, weil es dann ein wenig exclusiver klingt und das Auto vielleicht beim Verkauf 200€ mehr bringt...
 

Baumschubser

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Original von MarkusH
Ich denke mal nicht, das man dort irgendwas machen kann. Zumal der Kauf ja auch schon über 4 Monate her ist. Wenn, dann hättest du die Ansprüche gleich geltend machen müssen. ...

Irrtum, Betrug verjährt erst nach 5 Jahren.
 

Baumschubser

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Wo müsste man es denn dann einordnen, wenn das jemand aus Schusseligkeit oder Blödheit tut? Der Schaden, der hintenraus entsteht ist ja der selbe.
 

C-Maxe

Haudegen
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Es ist schwierig dazu etwas zu raten.

Es ist prinzipiell egal, ob Betrug (der überdeutlich bewiesen werden muß, sonst macht man sich der Verleumdung schuldig) oder Irrtum, der Verkäufer hat prinzipiell eine Sache verkauft, welche nicht seiner eigenen Beschreibung entsprach!

Aber ohne Anwalt wird da nichts gehen! Und bevor da auch nur irgendetwas in Richtung Gericht geht, ist man einige hundert Euronen los!
 

Baumschubser

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Original von Maik MkV
Dann nennt sich das Irrtum.

OK, dann stellt sich die nächste Frage, ob sich der Verkäufer auf eine Klausel ala "Irrtum vorbehalten" berufen kann?

Denn wenn das so wäre, könnte ich alles als etwas anderes deklarieren und beispielsweise bei ebay verhökern zu satten Preisen. Ich denke, so gan z fein raus ist der Verkäufer nicht aus der Sache. Denn nicht umsonst heißt es "unwissen schützt nicht vor Strafe" und in dem Falle schützt es nicht vor Schadensersatz bzw. Preisminderung. Ist zumindest meine Meinung.

Andersrum könnte man natürlich auch beim Käufer eine gewisse Mitschuld sehen, wenn er sich nicht vorher kundig macht, was in solch einem speziellen Modell alles drin zu sein hat.

Unterm Strich läuft sowas bei Gericht meist auf einen Vergleich hinaus und da verdienen nur die Anwälte wirklich was dabei. Ohne Rechtsschutz siehts wohl dünne aus.
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Ich denke, dass es wenn dann nur zu einer Einigung zwischen Verkäufer und Käufer kommen kann.
Wird, denke ich, auch ein Richter sagen.
Denn der Käufer hat im Vertrag bestätigt, dass es sich um ein Sondermodell handelt und war beim und nach Gefahrübergang davon überzeugt - (Sorgfaltspflicht ?). Und das ohne besondere Ausstattungsmerkmale ?
Dafür muss noch nicht mal eine Täuschungsversuch des Verkäufers vorliegen. Wie hätte er auch ohne besondere Ausstattungsmerkmale es als Sondermodell vorführen können und als Sondermodell verkaufen können ?
Hätte der Käufer das Auto trotzdem in dem Zustand gekauft obwohl es kein Sondermodell ist ?
Die Möglichkeit der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums wird im Kaufrecht nach Gefahrübergang durch die Regeln über die Sachmängelhaftung verdrängt.


Zu dem "Irrtum vorbehalten" kann man es sich nicht so leicht machen, wie Du zu glauben meinst.
1. Bei gewerblichen Händlern besteht ein Rückgaberecht. Du kannst und musst die Ware prüfen.
2. Bei privaten Verkäufern ist eine Täuschungsabsicht nachzuweisen.
Wird aber auch möglich sein, wenn der Käufer von einer Eigenschaft hätte wissen müssen. Und bestimmte Dinge sind nun offensichtlich.
Ansonsten verbietet es auch niemand, seinen Verstand zu benutzen.

Sätze wie "Unwissen schütz vor Strafe nicht" stehen zum einen nicht im Gesetzbuch und gelten dann aber auch für den Käufer.
Mit solchen Stammtischpalaver kommt man vor Gericht nicht weit.
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Maik MkV
Sätze wie "Unwissen schütz vor Strafe nicht" stehen zum einen nicht im Gesetzbuch und gelten dann aber auch für den Käufer.
Mit solchen Stammtischpalaver kommt man vor Gericht nicht weit.

Hallo, hallo. Wir sind hier nicht am Stammtisch und Baumschubser will auch nur helfen, wie alle anderen auch.

Schauen wir doch noch mal einfach auf die Tatsachen. Jemand hat ein Sondermodell verkauft, wer anderes hat es gekauft. Nach mittlerweile 5 Monaten stellt der Käufer fest, daß war gar kein Sondermodell!
Und nun? Privat wird der Käufer den Verkäufer vielleicht mit Briefen oder E-Mails bombardieren können. Aber bitte recht freundlich, sonst wird das vielleicht noch ein Bummerang (Belästigung, bzw. wenn es gerichtlich ausgetragen werden soll muß man nachweisen, daß man eine "gütliche Einigung" versucht hat). Und wenn der Verkäufer nicht reagiert bleibt nur der Gang vors Gericht! Und nun muß Kollegga einschätzen ob es dies wert ist.

Ich persönlich würde es als, sehr teueres, "Lehrgeld" abhaken!
 

dridders

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"Nach mehreren Monaten stellt er fest das er gar kein Sondermodell gekauft hat". Auf gut deutsch: es ist nicht offensichtlich, der Käufer hat keine Fachkenntnis. Um den Verkäufer dürfte es wohl genauso stehen. Wenn der kein Autohändler ist, oder gewerblich handelt, dann muss er auch kein Experte sein. Dann reicht es das ihm sein Ford-Händler mal erzählt hat er hätte einen Cosmopolitan, oder das es mal im DAT-Ausdruck auftauchte, oder aber der Vorbesitzer vom Vorbesitzer den Wagen so bezeichnet und verkauft hat... in dem Fall heisst dann wohl "in gutem Glauben". Strafrechtlich ist da definitiv nicht die Bohne zu machen. Und zivilrechtlich wirds wie ja schon geschrieben auch hart.
 

CougarMaaik

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Also ich bin der Meinung das der Käufer vor Gericht null Chance hat und zwar aus einem ganz einfachen Grund.Wenn ich mir ein Sondermodell zulegen möchte,dann schau ich doch was der halt extra hat gegenüber dem "Serienmodell".Wenn ich schon weiß ich will das Modell haben dann muss ich doch wissen was dieses Modell so speziell macht.
 

Baumschubser

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Sätze wie "Unwissen schütz vor Strafe nicht" stehen zum einen nicht im Gesetzbuch und gelten dann aber auch für den Käufer.
Mit solchen Stammtischpalaver kommt man vor Gericht nicht weit.

Hallo, hallo. Wir sind hier nicht am Stammtisch und Baumschubser will auch nur helfen, wie alle anderen auch.

Ich weiß auch nicht, wie man das, was ich oben geschrieben habe, derart fehlinterpretieren kann. :kotz:
 
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Maik MkV

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Wenn man mal wieder, ohne wirkliches Wissen, Betrug schreit oder andere Halbwahrheiten verbreitet, die dem Hilfesuchenden keine Hilfe sind.
 

Baumschubser

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Original von Maik MkV
Wenn man mal wieder, ohne wirkliches Wissen, Betrug schreit oder andere Halbwahrheiten verbreitet, die dem Hilfesuchenden keine Hilfe sind.

Lesen kannst du? Wo habe ich was von Betrug geschrieben? Also hör hier endlich auf, mich dämlich anzumachen.
 

RedCougar

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Leute Leute ... jetzt legt mal nicht jedes geschriebene Wort auf die Goldwaage und kommt wieder auf den Teppich runter. Mit Anschuldigung hier und Anschuldigung da ist keinem gedient und schon gar nicht dem User.

Also habt euch wieder :love2 und geht ein :bier: trinken




@ CougarMaaik
Ich glaube nicht, dass der User von Anfang ein Sondermodell erwerben wollte. Er ist wohl erst im Zuge seiner nachträglichen Recherchen (wie es so viele Cougarfahrer machen, wenn sie erstmal einen haben) darauf gestoßen, dass der Cosmopolitan ein Sondermodell ist ;)
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Er hat es doch extra in den Vertrag aufgenommen, dass es ein Cosmopotitan ist.
Wenn er aber gar nicht vor hatte ein Sondermodell zu kaufen und/oder nicht wusste, dass Cosmopolitan ein Sondermodell ist, hat er doch gar keinen Schaden ?!
Es ist nämlich von Belang, ob er das Auto trotzdem gekauft hätte, so wie es ist, wenn es nicht Cosmopolitan hieße und kein Sondermodell wäre.
 

RedCougar

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Es gibt auch Cougars mit den Bezeichnungen "Wild at heart", "Positiv Vibes", "Freedom" und noch ein paar andere nette Bezeichnungen. Sondermodelle sind das aber trotzdem nicht, sondern die Zusätze bezeichnen nur Ausstattungen. Und wenn ich überlege, wie viele "Cosmopolitans" bei autoscout und mobile angeboten werden, die keinesfalls dieses Modell sein können, wird mir ganz :weib. Selten wurde ein auf 300 Stück limitiertes Modell so oft zum Verkauf angeboten lol


Aber schon richtig ... wenn ich sowas mit den Kaufvertrag aufnehmen lasse, dann sollte ich auch wissen, was es bedeutet. Wie dem auch sei, der finanzielle (wertmäßige) Unterschied ist nicht so immens, dass es sich lohnen würde, hier nach mehreren Monaten noch irgendetwas zu unternehmen.
 
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