Original von Barks
Also bei mir is im Fahrzeugschein von Werk aus schon 205/55/16 eingetragen - also bis dahin denke ich gibs keine Probleme - alles größere wirste wohl oder übel eintragen lassen müssen....
Barks
So stimmt die Aussage nicht!!
Man darf nur die Größen fahren, die so im Fahrzeugschein stehen!
Wenn da steht "195/45R15 77V auf Felge 7x15ET30 Felgentyp 45698" dann darf man auch nur genau die Kombination fahren (und natürlich alle weiteren eingetragenen Größen).
45698 ist in diesem Beispiel einfach nur nen Beispiel, kann viele bezeichungen haben oder aber auch nur die Felgengröße bei Werksfelgen
77 ist der Traglastwert, auch nur ein beispiel. Hier gilt: mehr ist ok, weniger nicht.
V ist der Geschwindigkeitsindex. Schneller geht immer, langsamer nicht. [Nur im Winter, aber dann bekommt man einen lustigen Aufkleber dass man nicht schneller mit den WINTERREIFEN fahren darf]
Teilweise werden auch direkt die Reifen-Profile mit eingetragen, dann darf man nur explizit diese Reifen darauf fahren.
Alles andere muss in der Regel eingetragen werden.
Ausnahmen sind bestimmte Freigaben von Händlern und ABE´s, aber in diesen muss auch der Text genau gelesen werden weil sie teilweise trotzdem eingetragen werden müssen.
Wenn Ihr ohne Erlaubnis mit den Rädern fahrt erlischt die Betriebserlaubnis!
Das sind dann 3 Punkte und ggfs der Verlust der Versicherung für das Auto.