KFZ Brief weg. Wie bekommtz man nen neuen?

scorpio85

Foren Ass
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Hallo,
habe gestern folgendens Fahrzeug ersteigert Sierra 2.3 Gl.
Nun steht ja dort das der Fahrzeugbreif verloren gegangen ist. Da wir das Fahrzeug kurzfristig gerne wieder anmelden möchten falls der TÜV seinen Segen gibt: Was muss man alles haben um an einen neuen Breif zu kommen?
MFG
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Gerade gekauft? Ganz schlecht. Denn der Brief könnte ja in den Händen von jemand anderem sein. Ich meine, der Wagen könnte ja auch gestohlen sein. Bei TÜV oder Zulassung gibt's deshalb erstmal keine neuen Papiere.

Ein Ebay-Geschäft ist aber leider bindend, jetzt hast Du ihn erstmal.

Mein Rat: umgehend die Fahrgestellnummer notieren und bei der Polizei nachforschen lassen, ob er evtl. gestohlen gemeldet ist. Dann geht er leider direkt an den rechtmäßigen Besitzer zurück. Dir bleibt dann noch, gegen den Verkäufer vorzugehen, wenn Du magst.

Ist der Wagen nicht gestohlen gemeldet, dann fangen die Mühlen der Bürokratie erst recht an zu mahlen. Denn der vorherige Halter muss den Verlust der Papiere erklären, sonst gibt's keine neuen. Was bei einer verstorbenen Dame die Erben machen müssen. Dazu brauchst Du neue Nummern und sicher noch das eine oder andere aufpreispflichtige Extra, nach so langer Abstellzeit wohl auch eine Vollabnahme beim TÜV.

Sorry, aber ohne Papiere würde ich NIEMALS ein Fahrzeug erwerben.

Grüße
Uli
 

lesco

König
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Herzogenrath
Hallo
So schlimm ,finde Ich das gar nicht.
Ich würde nicht versuchen den Wagen anzumelden.
Die Kosten wären Mir zu hoch.
Neuer Brief ,Vollabnahme ,die ganze Warterei,Tüv abnahme,Mängel beseitigen,wieder vorführen usw.
Schlachte den Wagen aus und Verkauf die Einzelteile,da haste Deine kosten locker wieder raus.
:bier:
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
@lesco:
DAS ist der springende Punkt:
Original von toni_test
...da der Brief der Eigentumsnachweis ist....
Auch wenn er den Wagen ersteigert, bezahlt und auf seinem Hof stehen hat, er ist ohne Brief garnicht sein Eigentümer. Ist der Brief in den Händen von einer anderen Person, so ist der Kauf ansich unwirksam. Schlimmstenfalls ist es Hehlerware, und er macht sich sogar strafbar, wenn er den Wagen weiterverkauft - auch in Teilen. Rechtlich sauber ist es nur, wenn der Brief vom rechtmäßigen Eigentümer verlustig gemeldet wurde. Und davon haben wir hier nichts gehört.

Grüße
Uli
 

Granada92

Foren Ass
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Also, hier ein original von unserem zuständigen Verkehrsamt:


Hallo Herr .....,
nichst für ungut, aber wie kann man ein Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief erwerben bzw. mit dem falschen?

Nun wird der nämlich mühsam:

1. Eidesstattliche Versicherung vom Verkäufer, dass keine Rechte Dritter bestehen und Originalfahrzeugbrief verloren ist mit Unterschrift und Kopie des Personalausweises

2. Ganzabnahme beim Sachverständigen zwecks Ermittlung technischer Daten

3. Danach u.U. die Möglichkeit auf 07ér Kennzeichen

MfG
............
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kfz.-Zulassung/Führerscheinbehörde
email:.........@Siegen-Wittgenstein.de
Tel.: 0271/.......
Fax: 0271/.......

Hoffe, damit geholfen zu haben. gleiches gilt auch für normale Zulassung
 
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