Hilfe!! Beleuchtung in der Stössi möglich?

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Tiefflieger

Gast im Fordboard
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Hade!!

Ich bin grad dabei meine Heckstössi etwas umzubauen. An den Seiten will ich Lufteinlässe einfräsen und sie beleuchten.
Da ich weiss das alle möglichen Beleuchtungseinrichtungen aussen am Fahrzeug nicht legal sind, stellt sich für mich die Frage wie ich diese Luftausschnitte ausleuchten kann.

Ich habe mir überlegt:
Die Seitenbegrenzungsleuchten (hella, in.pro.,...) sind ja legal. Ist es denn evtl. zulässig wenn ich sie innen in der Stossstange anbringe und sie dann die Lufteinlässe von innen ausleuchten.

Leute wenn ihr vielleicht ein Rat oder andere Vorschläge habt schreibt mal, da ich das heck jetzt bald fertig haben will um zu lakieren.

:wand
 
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Tiefflieger

Gast im Fordboard
ja hab ich auch schon überlegt. aber LED sind illegal, diese begrenzungsleuchten nicht
 
K

Kim

Gast im Fordboard
Seitenbegrenzungsleuchten sind auch nur legal, wenn sie vorschriftsmäßig angebracht sind!
 
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Tiefflieger

Gast im Fordboard
ja ich weiss, es geht mit mehr um die legalität wenn ich die leuchten innen einbaue und nicht aussen. :happy:
 
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taunus-tm

Gast im Fordboard
alles was nach aussen leuchtet muss anhand der Prüfzeichen zu identifizieren sein und wen sie dahinter sind sind sie nicht einwandfrei erkennbar das es sich um jene oder diese handelt.

wie Kimson schon sagte erlaubt ist was vorschrift mässig angebaut wurde alles andere führt zu erlöschen der Betriebserlaubnis und somit das fahren ohne zulassung.

wen du pech hast kassieren sie deien papiere und kratzen die stempel ab.

Der Tüv ist Härter geworden ! glaubt es
 
F

fiestaturbo

Gast im Fordboard
Is genauso wie mit der Unterbodenbeleuchtung: Keiner darf´s, (fast) jeder macht´s! Solang Du damit nicht auf der Strasse (angeschaltet) damit rumgurkst wird´s keinen stören. Genauso wie Du mit einer nicht einsatzfähigen NOS-Flasche im Auto rumfahren darfst (entweder nicht befüllt oder nicht angeschlossen). Ein gewisses Restrisiko bleibt natürlich, wennst ´n übereifriges grünes oder blaues Männchen derwischt. Da kommt´s dann auf die Redegewandheit oder einfach auf´s Glück an. Die Unterbodenbeleuchtung z.B. darf zu Showzwecken verbaut werden oder als Einstiegsbeleuchtung genutzt werden (darf also dann nur bei offener Tür brennen). Wie Du das dann den "Aufpassern" erklärst is Deine Sache...
Generell muß man aber sagen (um nicht den Anschein zu erwecken, das das alles so einfach in Ordnung geht), die Kontrollen in punkto Beleuchtung amund im Kfz sind, den rollenden Christbäumen (LKW´s) sei Dank, extrem verschärft worden, sei es beim Tüv oder auch der Polizei!!
 

Cabriofun

Newbie
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5 Januar 2004
Beiträge
8
das mit der Beleuchtung ist wie mit den Unterbodenleuchten. zur Show "an" ansonsten "aus" auf öffentlicher Fläche.

Beleuchten würde ich die auch und zwar mit einer Neonröhre leuchtet auf alle fälle flächen deckend aus. LED´s leuchten nicht alles aus. Als Begrenzungsleuchten würde ich das bei Grün / weiß nicht aus legen die lachen sich in die ecke.
 
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ThE DeViD

Gast im Fordboard
also das mit den nosflaschen stimmt nicht, sie müssen leer sein.
weil es sonst unter "transport von gefahren gut und verstoss
gegen das betäubungsmittelgesetz fällt"
 
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