Original von Gregorp1979
Hallo habe ein Heckspoiler gefunden der mir gefallen würde
http://cgi.ebay.de/HECKSPOILER-FORD...6QQihZ014QQcategoryZ40212QQrdZ1QQcmdZViewItem
was bedeutet : GUTACHTRERLICHE STELLUNGNAHME.
TÜV-ABNAHME NACH §21 kann ich den einfach einbauen und zum Tüv gehen und eintragen lassen ?
Hi!
Abnahme nach §21 ist die sogenannte "Einzelabnahme" - und hier solltest Du bereits vorher mit Deinem (TÜV-)Prüfer gesprochen haben, bevor Du den Spoiler montierst.
Könnte nämlich sein, dass er das Teil nicht einzutragen gewillt ist. Das liegt alleine in seinem Ermessen! Bei §21-Teilen ist immer(!) Vorsicht angebracht!
Aber: Der Heckspoiler auf dem Bild sieht exakt so aus wie der Heckspoiler des Styling-Pakets (NICHT ST220!), dass es ab Werk für den Mondeo Fließheck zu kaufen gab (und gibt?). Kostet unlackiert ca. € 130,- bis 150,- beim freundlichen Fordhändler . . .
Von daher könntest Du Glück haben, dass
- es sich vielleicht sogar um ein originales Fordteil handelt und der Verkäufer dies nicht weiß
- es zukünftig niemandem auffällt, wenn das Teil montiert ist, weil es eben (optisch) identisch mit dem Originaltteil ist.
Frag doch mal beim Verkäufer nach, ob da nicht irgendwo eine Nummer oder sowas zu erkennen ist . . .