hdc-dragonfly

Kaiser
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Hallo Leuts,
meine Frage wär, ob es rein rechtlich vertretbar ist, wenn man mit seinem Selbstgebauten Go-Kart auf einem Abgelegenen asphaltierten Feldweg wo alle paar Jahre mal ein Auto vorbei kommt fährt?
Was kann im schlimmsten fall passieren?
 

der_ast

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1.) Ein Weg, der asphaltiert ist, wird nicht mehr als "Feldweg" bezeichnet ;)
2.) Sollte der "Feldweg" nicht auf einem Grundstück sein, das Dir gehört, dann droht Dir eine Klage wegen Besitzstörung.
3.) Sollte der "Feldweg" sogar auf öffentlichem Grund und Boden sein (also nirgendwo ein Hinweis, dass Du Privatgrund betrittst), dann bewegst Du ein motorbetriebenes Fahrzeug ohne Zulassung auf einer öffentlichen Strasse und bekommst somit ein Problem mit Väterchen Staat ... und wenn der Gutachter das Gerät später nicht als PKW einstuft. ggf. sogar wegen "Fahren ohne Führerschein".

Die Tatsache, dass dort nur dreimal im Jahr ein Auto vorbeikommt, ändert an der rechtlichen Situation gar nichts.

ng
Alex
 

Sylvester23

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Im schlimmsten Fall passiert ein Unfall. So rein fiktiv sind Deine genannten paar Jahre um und ein etwas schreckhafter Zeitgenosse kommt gemütlich daher gefahren. Dann tauchst Du mit dem Kart knapp über Feldweghöhe auf und der Kollege verreisst das Steuer und rumsbumsausdiemaus (das ihr gegeneinander fahren könnt, erwähne ich erst mal nicht). Alles vielleicht halb so wild, aber wenns ein Feldweg war, der öffentlich ist, hast Du da mit dem Kart nix zu suchen und bekommst zumindest eine grössere Mitschuld. Und nun hast Du aber keine Haftpflicht, die das übernimmt. Dumme Sache! Jetzt willst Du ja den schlimmsten Fall wissen: Wie wärs, wenn der so schreckhaft war, dass er beim verreissen einen Baum oder Hinkelstein getroffen hat und da sind wir im Bereich Personenschaden? Immer noch ohne Versicherung!

Reicht an dieser Stelle genug schwarz gemalt!

PS: Das alles gilt nciht auf privaten Wegen, da kannst rumhobeln, wie Du willst!

PPS: Es gibt auch Karts mit Strassenzulassung!
 

hohlerturm

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Sylvester23 schrieb:
PS: Das alles gilt nciht auf privaten Wegen, da kannst rumhobeln, wie Du willst!

das ist leider nicht ganz richtig. solange da kein zaun (ggfs. mit verschlossenem tor) drumm herum ist gehört es zum öffentlichen verkehrsraum, den dann erstmal jeder betreten darf. somit bleibt die haftungsproplematik auf jeden fall bestehen. steht dort ein schild: "privater forst/feldweg" mit sperrscheibe o. ä. dann darf der weg auch nur mit genehmigung benutzt werden.

geh doch lieber auf einen verkehrsübungsplatz oder dahin wo alle anderen kart fahren: die kartbahn...
 

Sylvester23

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Ist mir schon klar, aber so ins Detail wollte ich jetzt nicht gehen.

Grundsätzlich gilt aber auch erst mal: Wo kein Kläger, da kein Richter! Doch es ging ja um den schlimmsten Fall.
 
W

West

Gast im Fordboard
hdc-dragonfly schrieb:
Was kann im schlimmsten fall passieren?
Das die grünen kommen und du ein dickes Problem hast!
Lassen wir die ganze schwarzmalerei mit Personenschaden usw mal ausser acht. Kann zwar jederzeit passieren aber das wäre schon ganz großes Pech. Viel realistischer ist, das die grünen maln Ründchen auf dem Feldweg drehen. Bei uns machen sie das oft genug.
Und wenn die dich dann mit dem Kart erwischen wirds teuer.
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Das ist leicht erklärt:
Mit dem Kart auf öffentlichem Gut wirst du Ärger bekommen, weil nicht erlaubt. Probiers auf einem Privatgrund mit Einverständnis des Eigentümers, dann kann nichts schief gehen.
 

Baumschubser

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hohlerturm schrieb:
Sylvester23 schrieb:
PS: Das alles gilt nciht auf privaten Wegen, da kannst rumhobeln, wie Du willst!

das ist leider nicht ganz richtig. solange da kein zaun (ggfs. mit verschlossenem tor) drumm herum ist gehört es zum öffentlichen verkehrsraum, den dann erstmal jeder betreten darf. somit bleibt die haftungsproplematik auf jeden fall bestehen. steht dort ein schild: "privater forst/feldweg" mit sperrscheibe o. ä. dann darf der weg auch nur mit genehmigung benutzt werden.

.....sowas nennt sich "Straße mit öffentlicher Widmung". Selbst wenn die einem selber gehört, darf man dort nicht rumkacheln. Es gibt immer irgendeinen Affen, der Trachtengruppe ruft. Ich rate deshalb zur Vorsicht.
 

Achim

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Ein BEkannter (mitte/ende 50) fuhr vor ein paar Jahren auf'm Feldweg mit einem Pocket Bike.
Kam doch tatsächlich eine Streife vorbei und musst ihn drauf aufmerksam machen dass man das nicht dürfe.
Einsicht und wohl auch sein Alter, hat ihm das Knöllchen erspart. :D
 

hohlerturm

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Baumschubser schrieb:
...sowas nennt sich "Straße mit öffentlicher Widmung". Selbst wenn die einem selber gehört, darf man dort nicht rumkacheln.
hast natürlich recht, da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. meinte damit das man hier zusätzlich zu den allg. erfordernissen für die teilnahme am öffentlichen straßenverkehr noch die einwilligung des besitzers benötigt.
 

Baumschubser

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Genau, das gilt analog für Fahrübungen am Sonntag auf dem Supermarktparkplatz. Sobald der ohne Schranke zugänglich ist, ist es tabu. Dann ist das öffentlicher Verkehrsraum und da ist sowas nicht erlaubt. Ich kenne hier in der Stadt aber zumindest einen Baumarkt, der das ganz offiziell duldet und dort drückt auch die Polizei beide Augen zu, wenn dort jemand seine Sprößlinge mitm Auto üben lässt. Ebenso wird dort auch mal mit Pocket Bikes gefahren etc. Eine Garantie, dass das jeder Polizist so handhabt, ist das freilich nicht.
 

der_ast

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Ja, auch wenn die Exekutive manchmal bewusst Scheuklappen hat, ist das keine Garantie dafür, dass sie nicht doch ab und an mal den Kopf drehen und genauer hinsehen ...
 
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