hohlerturm

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Hallo, mir ist bekannt das dieses Thema schon einmal eingehend diskutiert wurde Geschwindigkeitsbuchstabe Sommerreifen... nützt mir aber nichts, weil ich es nicht verstehe...

Ich wollte heute Winterreifen für meinen Vater bestellen. Der hat wegen dem Index interveniert: "mein auto fährt 210 ich brauche H!" Die gibt es aber nicht. Dann hab ich folgenden Beitrag beim ADAC gelesen: ADAC Reifenkennzeichnung und konnte ihn zum T Reifen überreden.

Für mich stellt sich jetzt folgende Frage: darf ich auf meinem Mondeo VmaxSchein: 202 kmh (die so gut wie nie erreicht werden) mit den H Reifen Fahren, obwohl V eingetragen ist? Ich komme auf 210,52 ...
Ach ja die H Reifen, welche aus meiner Sicht völlig ausreichen, hat mir meine Werkstatt empfohlen. Über diese abminderungsregel habe ich bisher nie nachgedacht...

gruß Alex
 

der_ast

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Du darfst jeden Geschwindigkeitsindex aufziehen. Wenn dieser jedoch geringer ist, als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, muss im Blickfeld des Fahrers (z.B. im Bereich des KIs) ein deutlich lesbarer Aufkleber angebracht werden, der darauf hinweist. Für einen T-Reifen wäre das z.B. ein weisser, kreisunder Aufkleber mit rotem Rand und der schwarzen Zahl 190 darin - also so, wie ein Verkehrsschild ;)

ng
Alex
 

dridders

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Moep, FALSCH! Das gilt nur bei Winterreifen! Sommerreifen duerfen nicht "langsamer" sein als das Fahrzeug, hier darf nicht mit Hilfe vom Aufkleber "abgeriegelt" werden.
Gefahren werden darf bei Sommerreifen das, was entweder in den Papieren eingetragen ist, oder in der Fahrzeug-ABE enthalten. Wird dort V gefordert, dann muss auch V oder mehr drauf. Aber wo bekommt man denn auch bitte Sommerreifen mit weniger als V?
 

hohlerturm

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nein laut dem heft vom adac darf man auch bei somerreifen reduzieren bin mir da aber nicht sicher ob ich das im speziellen fall darf...

die bekommt man überall, H ist gängig, kommt ja immer auch auf die dimension an.
 

tobiasbecker

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Es geht hier um Winterreifen und da gilt:

StVZO schrieb:
§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1.
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2.
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Sprich bei Winterreifen ist der Geschwindigkeitsindex egal, solange der Fahrer über den Aufkleber informiert ist und er die Geschwindigkeit nicht überschreitet.
 

dridders

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Geht es um Winterreifen? Das ist irgendwie nicht ersichtlich. Der verwiesene Thread geht um Sommerreifen, Winterreifen waren nur in Bezug auf seinen Vater im Gespraech, wo aber fuer ihn klar war das der Index ignoriert werden kann. Vielleicht sollte der Fragesteller also doch eine klare Frage stellen. Mein Kommentar bleibt jedenfalls wie du selbst bewiesen hast korrekt, bei Sommerbereifung ist kein niedrigerer Geschwindigkeitsindex erlaubt... denn auch wenn der Mondeo womoeglich mit Treckerstoff faehrt ist er vor dem Gesetz nicht als landwirtschaftliches Fahrzeug anerkannt.
 

Sylvester23

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Auch in dem ADAC-Heft steht für Sommerreifen nichts von Abschlägen.

Interessant ist aber die Formel Seite 3 ganz unten, wenn der Hersteller einen wesentlich höheren Index vorschreibt, als Vmax, dann:

Vmin= Vmax (Fahrzeug) + 6,5 km/h+ 0,01xVmax Fahrzeug

Das heisst, dass da sogar noch Sicherheitsaufschläge gemacht werden! OK, nur wenn vom Hersteller die Index-Vorgabe überhöh ist, aber trotzdem sollte das zu denken geben!
 

hohlerturm

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sorry, da hab ich mich missverständlich ausgedrückt. beim kauf der winterreifen für meinen vater ist mir das "problem" mit meinen sommenrreifen aufgefallen und auch da darf reduziertwerden, bin mir aber unsicher wie genau. dazu das zitat aus dem ADAC Heft:

Geschwindigkeitssymbol (Speed Index)
Er darf „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel:
Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.
Neuerung seit Ende 20041): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen
Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als
189 km/h fahren kann). Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren
Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-
Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer
6) nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.

bei mir ergibt das 210,52 km/h jetzt kommt es darauf an wie das ergebniss "gerundet" wird, durch streichen oder durch aufrunden.
 

Sylvester23

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Wenn Du das ADAC-Teil richtig liest, wird Dir auffallen, dass von DEUTLICH überhöht geschrieben wird (sogar inkl. Beispiel). Eine Kategorie drüber, ist NICHT deutlich.

Vom Geschwindigkeitsindex reichen zwar H-Reifen, aber es gibt eben keine Freigabe von Ford - Darum: Frag doch mal bei Ford an, ob Du eine Freigabe für H-Reifen bekommst.
 

hohlerturm

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Sylvester23 schrieb:
Wenn Du das ADAC-Teil richtig liest, wird Dir auffallen, dass von DEUTLICH überhöht geschrieben wird (sogar inkl. Beispiel). Eine Kategorie drüber, ist NICHT deutlich.

ich hab keine ahnung wie du DEUTLICH definierst, aber bei mir sind 30 km/h (unterschied zw. benötigtem Wert und empfohlenen/vorgeschriebenen Reifenindex) bzw. 38 km/h (VmaxFahrzeug 202 km/h zu V=240 km/h) schon deutlich. in jedem fall würde ein polizist der mich bei erlaubten 130 mit 160 stopt, von einer DEUTLICHEN geschwindigkeitsüberschreitung sprechen :D

ps: die anfrage ist schon unterwegs ...
 

Sylvester23

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Der ADAC hatte doch sogar ein Beispiel drin, welches Du selbst zitiert hast: W-Reifen bei 189km/h Vmax vom Fahrzeug.

Aber lös dich jetzt mal von den knapp 30km/h, denn es ist lediglich EINE Kategorie (Geschwindigkeitsindex) höher. Und das sehe ich nicht als deutlich. Dem Polizist wird das übrigens sicherlich selten auffallen, aber wenn ein Unfall geschieht: Die Gutachter übersehen sowas selten und Versicherungen lieben solche Kleinigkeiten, die die Sicherheit beeinflussen - naja, zumindest, wenn es ums Nichtzahlen geht!
 
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