Gebrauchtwagenkauf, Pflichten des Händlers

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Black_Cougar

Gast im Fordboard
Hi, hab ja wie einigen vllt. bekannt ist vor ca. 2 Wochen meinen Cougar bei einem OPEL-Vertragshändler gekauft. Jetzt wurde mir bei meinem Ford-Händler(wo ich arbeite) gesagt, dass damit einiges nicht in Ordnung ist, z.B. wurde kein kundendienst gemacht(war NICHT vereinbart), es wurden stoßstange, motorhaube, kotflügel lackiert(also anscheinend ein kleinerer schaden) und in der fahrertür klappert was hinter der abdeckung(bestätigt den schaden) Ich hab nach eventuellen Vorschäden gefragt bei dem Verkäufer und er hat gesagt es gibt keine.

Jetzt wollte ich wissen in wie fern ich da jetzt was machen kann. Will das Auto net zurückgeben, mir gefällts ja ganz gut und es war auch billig, aber glaubt ihr dass ich mir von dem Händler quasi nen Nachträglichen Preisnachlass machen lassen kann, wenn ich ihm das mit dem unfall unter die nase halt? Bzw. was kann ich noch machen, was für Alternativen gibt es. Danke.
 

gruffti

Foren Gott
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...interessant ist nicht, was er Dir gesagt hat, sondern was im Vertrag steht. Es sei dann, Du hast hieb- und stichfeste Zeugen....
 
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Black_Cougar

Gast im Fordboard
Im Vertrag steht auch nix drin, aber, der wurde auch net unterschrieben und reicht mein Bruder als Zeuge?
 

Baumschubser

Megaposter
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Der Bruder als Zeuge taugt nicht viel. Vor Gericht wird man immer eine Aussage zu deinen Gunsten annehmen und die ist jederzeit anfechtbar.

Im Vertrag oder zumindest im Angebot zum Auto wird ja wohl was zur Unfallfreiheit stehen. Grundsätzlich ist ein Vorschaden aber kein Grund zur Wandlung, es sei denn das Auto wurde dir als unfallfrei verkauft.

Das mit den Inspektionen kannste abhaken, wenn nicht ausdrücklich das Auto als scheckheftgepflegt angeboten und verkauft wurde. Jeder Händler darf ein Auto auch ohne Inspektion verkaufen, so ganz seriös ist sowas dann aber nicht.

Unterm Strich hast du aber Gewährleistung, davor kann sich der Händler nie drücken. Also das Klappergeräusch muss er abstellen. Ausbesserungsarbeiten am Lack, die von einem Vorschaden herrühren, fallen aber grundsätzlich nicht weiter unter Gewährleistung, wenn da ordentlich gearbeitet wurde. Ggf. wurde der Vorschaden ja auch beim Preis berücksichtigt.
 

gruffti

Foren Gott
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...und somit hast Du gelernt, dass Du die Unfallfreiheit beim nächsten Kauf festschreiben lässt...
 
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