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whynot
Gast im Fordboard
Hallo,
ich habe eine etwas ausführliche Frage an Euch und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Ich habe vor gut zwei Monaten meinen Mondeo bei einer Bank gekauft ( Leasingrückläufer 100tkm Ez 12/06 2.0 TDCI, seit dem 4tkm)) zum Preis von 9500€ zzgl 230€ Gebrauchtwagengarantie.
Nun zur eigentlichen Sache:
vor kurzem ist mir eine, nennen wir es mal schlagen oder klappern aus dem Motorraum aufgefallen.
Kam mir vor wie irgendein Lager o.Ä, was sich dann auch durch den Ford Händler bestätigt wurde. Spannrolle des Antriebsriemen ist hinüber.
Soweit so gut. Kosten dafür ca 550 € mit allem drum und dran!
Also alles vorschriftsmäßig bei der Gebrauchtwagengarantie eingereicht. Aber pustekuchen, wird nicht übernommen.
:
Steht nicht in den AGB's der Versicherung:-(
Naja da mein Ford Werkstattmeister ein äußerst Freundlicher Mensch ist, hat er mir den folgenden hinweis gegeben:
Da die Firma ein Gewerblicher Verkäufer habe ich einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme innerhalb des ersten halben Jahre nach Kauf. Dazu ist zu sagen das der Verkäufer nur dann dazu verpflichtet ist wenn er nicht beweisen kann, dass der Schaden erst nach dem Kauf aufgetreten ist. Was bei einem Lagerschaden schwierig werden könnte (Aussage Werkstattmeister)
Da er nun kein Rechtsverdreher ist, kann er mir natürlich nicht sagen wo ich diesen Gesetzestext bzw Paragraphen finden könnten:-(.
Habt ihr schon mal eine Ähnlich Situation erlebt oder könnt mir vielleicht Tipps geben wo ich fündig werden könnte.
Ach ja und den Tip mit dem Rechtsanwalt lasst mal aussen vor!!! Da war jemand zu geizig zu. Und die Kosten würden mit 200-300 € zu buche schlagen
:
:.
Also, ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich beschreiben. Ich danke Euch im Voraus.
Mfg Micha
ich habe eine etwas ausführliche Frage an Euch und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Ich habe vor gut zwei Monaten meinen Mondeo bei einer Bank gekauft ( Leasingrückläufer 100tkm Ez 12/06 2.0 TDCI, seit dem 4tkm)) zum Preis von 9500€ zzgl 230€ Gebrauchtwagengarantie.
Nun zur eigentlichen Sache:
vor kurzem ist mir eine, nennen wir es mal schlagen oder klappern aus dem Motorraum aufgefallen.
Kam mir vor wie irgendein Lager o.Ä, was sich dann auch durch den Ford Händler bestätigt wurde. Spannrolle des Antriebsriemen ist hinüber.
Soweit so gut. Kosten dafür ca 550 € mit allem drum und dran!
Also alles vorschriftsmäßig bei der Gebrauchtwagengarantie eingereicht. Aber pustekuchen, wird nicht übernommen.

Steht nicht in den AGB's der Versicherung:-(
Naja da mein Ford Werkstattmeister ein äußerst Freundlicher Mensch ist, hat er mir den folgenden hinweis gegeben:
Da die Firma ein Gewerblicher Verkäufer habe ich einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme innerhalb des ersten halben Jahre nach Kauf. Dazu ist zu sagen das der Verkäufer nur dann dazu verpflichtet ist wenn er nicht beweisen kann, dass der Schaden erst nach dem Kauf aufgetreten ist. Was bei einem Lagerschaden schwierig werden könnte (Aussage Werkstattmeister)
Da er nun kein Rechtsverdreher ist, kann er mir natürlich nicht sagen wo ich diesen Gesetzestext bzw Paragraphen finden könnten:-(.
Habt ihr schon mal eine Ähnlich Situation erlebt oder könnt mir vielleicht Tipps geben wo ich fündig werden könnte.
Ach ja und den Tip mit dem Rechtsanwalt lasst mal aussen vor!!! Da war jemand zu geizig zu. Und die Kosten würden mit 200-300 € zu buche schlagen


Also, ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich beschreiben. Ich danke Euch im Voraus.
Mfg Micha