Garantie, Kulanz oder muss ich zahlen?

D

dr.bios

Gast im Fordboard
Hallo,

habe seit ca. 4 Wochen meinen Mondeo Bj99. Gekauft beim Fordhändler mit Grauchtwagengarantie für 1 Jahr. Nach ein paar Tagen habe ich festgestellt, dass der Mondeo beim anfahren quietscht. Hauptsächlich wenn es feucht ist aber nur beim Anfahren, je nach Lenkradeinschlag schwächer oder stärker.

Jetzt hab ich genau diesen Händler angerufen und der möchte erstmal einen Kostenvoranschlag machen???? hääää?????

Ich habe ein Auto gekauft mit dem ich im Prinzip schon quitschend vom Hof gefahren bin. Kann der jetzt wirklich von mir Kohle verlangen? Wie sieht das rechtlich aus? Oder hab ich wirklich nur Aussicht auf die Einsichtigkeit des Händlers?
 

timtaylor

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Kommt wahrlich auf den Händler an würde ich sagen. Aber was für ne Garantie hat er dir denn gegeben? A1, oder wie sich das schimpft?

Interessant wäre auch, ob du bevor du ihn gekauft hast auch ne Probefahrt gemacht hast. Wenn nicht, dann müsste er es eigentlich machen, denn der Wagen sollte ja kontrolliert sein vor dem Verkauf und der Erteilung der Garantie.
Wenn ja, hast du es da auch schon während der Probefahrt gehört und den Händler darauf aufmerksam gemacht?

Die nächste Frage ist dann noch, ob es sich dann um "Verschleissteile" handelt, die kaputt sind. Aber das sollte eigentlich unrelevant sein, da du das Auto ja gerade erst erworben hast. Ich würde ihm mal auf die Füsse treten. Im "normalfall" sollten gerade relativ vertrauenswürdige Händler, einem da kulant entgegenkommen. Du willst ja da schliesslich auch noch deine Inspektionen und so machen... :D

Ich hatte übrigens so ein ähnliches Problem. Hatte den Wagen 2 Tage und dann kam von vorne links ein bollerndes Geräusch. Ich bin hingefahren und nach 2 Werkstattbesuchen und Austausch von etlichen Teilen (Stabi-Stangen, Radlager, Spurstangen, etc....) wars dann weg.
Mein Händler war sofort bereit und hat keinerlei Anstalten gemacht, mich mit irgendwelchen Kosten zu belästigen. :D

cu Stefan
 
S

scuba.duck

Gast im Fordboard
bei uns in ö ist das so (Gewährleistung) gesetzl. 2 Jahre kann aber lt Vertrag auf 1 Jahr gekürzt werden.

Das erste halbe Jahr liegt die Beweißlast beim Verkäufer, dann beim Käufer.

Wenn er das nicht über eine Versicherung abwickeln kann ......

Was steht den im Kaufvertrag welchen zustand der wagen hatte und ist der Schaden auf ein Verschleißteil zurückzuführen?

Lg
scuba.duck
 
D

dr.bios

Gast im Fordboard
ja, die A1 Garantie. Hab ich auch noch nicht gelesen, weil ich ein grosses Vertrauen zu "neu gekauften" Sachen habe und nicht davon ausgehe das ich nach 4 Wochen diese schon in Aspruch nehmen muss ?(

Probefahrt hab ich gemacht, kein Geräusch zu hören, war auch trocken an dem Tag. Der Händler hat beim Verkauf noch grossartig mit ner Checkliste geprahlt die durchgegangen wird, bevor das Auto dem Kunden übergeben wird. Man will ja schliesslich das der Kunde zufrieden ist und wiederkommt und bla bla bla....

Genau das habe ich vor. Auf die Füsse treten, schliesslich habe ich dort Federn bestellt und er soll sie auch einbauen, den nächsten Service wollte ich auch bei ihm machen lassen usw. aber wenn er nicht will... dann geh ich woanders hin. Na mal sehen.
Wollte mich vorher mal über die Rechtslage und Erfahrungen von anderen informieren.

Das erste halbe Jahr liegt die Beweißlast beim Verkäufer, dann beim Käufer.
Das ist bei uns- glaube ich zumindest- auch so.

Was steht den im Kaufvertrag welchen zustand der wagen hatte und ist der Schaden auf ein Verschleißteil zurückzuführen?
Keine Ahnung, da steht aber bestimmt nicht drin, dass das Auto den und den Mangel aufweist. :D
Oder was meinst du damit?
Und das nach ein paar Wochen ein Teil verschlissen ist, also bitte... wenn der Händler mir das erzählen will dann :mp:
 
L

Lumberjack

Gast im Fordboard
Original von dr.bios
Keine Ahnung, da steht aber bestimmt nicht drin, dass das Auto den und den Mangel aufweist. :D

Das kann garnicht im Kaufvertrag stehen.
Denn nach §433 BGB ist der Händler verpflichtet dir das Auto ohne Sachmängel zu übergeben.
Wenn widererwarten doch Mängel auftreten musst du dem Händler die Möglichkeit geben diese Nachzubessern.
Das einzige wo du aufpassen musst ist dass im Garantievertrag nicht ne Klausel drinsteht, die besagt das du im Schadensfall eine Selbstbeteiligung zu tragen hast.
 
R

Ralph

Gast im Fordboard
Original von Lumberjack
Das kann garnicht im Kaufvertrag stehen.
Denn nach §433 BGB ist der Händler verpflichtet dir das Auto ohne Sachmängel zu übergeben.
Wenn widererwarten doch Mängel auftreten musst du dem Händler die Möglichkeit geben diese Nachzubessern.
Das einzige wo du aufpassen musst ist dass im Garantievertrag nicht ne Klausel drinsteht, die besagt das du im Schadensfall eine Selbstbeteiligung zu tragen hast.

Das gilt nicht bei Gebrauchtfahrzeugen. Wenn du mit dem Argument im Zweifelsfalle bei Gericht erscheinst, wird dich unter Umständen selbst ein Richter auslachen. Es ist eben ein GEBRAUCHTfahrzeug.

Mit dem Nachbessern hast du völlig recht. Es hilft immer sich vernünftig mit den Verkäufern und Werkstattmeistern zu unterhalten.

In der A1 Garantie ist ganz klar geregelt, welche Teile unter die Garantie fallen und wie hoch eine eventuelle Zuzahlung bei welcher Kilometerleistung ausfällt. Ab 100.000 km lohnt sich die A1 Garantie kaum noch da dann die SB bei 60% des Materialwertes liegt. Lediglich die Lohnkosten werden dann im Garantiefall noch voll übernommen.

Ralph
 
D

dr.bios

Gast im Fordboard
Ich war inzwischen im Autohaus. Der Meister hat mal nen Blick drunter geworfen, konnte aber nichts finden. Nächste Woche oder übernächste Woche kommen neue Federn (tiefer) rein, dann wollen sie nochmal genauer schauen.

Über die Kosten konnte mir noch keiner was sagen. Der Meister hat mich zum Verkäufer geschickt, der Verkäufer zum Chef und der war nicht da :wow

Aber so wie der Verkäufer sich angehört hat stehen die Chancen für mich wohl doch gar nicht schlecht.
 
H

Hilmar

Gast im Fordboard
Das hört sich ja ganz nach Servoschaden an (Anfahren bei Lenkeinschlag) Zu wenig Öl, Riemenspannung usw.
Und dafür ist ganz klar der Verkäufer haftbar zu machen. Denn eine defekte Servo fällt unter TÜV Mängel. Das solltest Du bevor das Fahrwerk reinkommt beheben lassen, ansonsten kann es Dir passieren das man sagt: Das kommt vom Tieferlegen.(Folgeschaden)
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Innerhalb der ersten 6 Monate HAT der Verkäufer für den Schaden aufzukommen, sofern er ein Händler ist. In deinem Fall ganz klar, wo du die A1 Garantie bekommen hast. Meist wollen sich diese Typen aber davor drücken. Bekanntermaßen schlagen die Händler für eben diesen Zweck der Reparaturbehebung einen höheren Verkaufspreis an. Das Auto "könnte" ja einen Schaden haben und mit dieser Händlerspanne sollte dieser auch gedeckt sein. Steig ihm daher entschieden auf die Zehen. Beachte aber, dies VOR der Tieferlegung zu tun. Sonst redet der sich heraus. Ich hege den Verdacht, daß der bewußt zögert, weil du ja ohnehin Änderungen am Fahrzeug durchführen willst. Dann schlägt er den Schaden eben bei der Änderung mit drauf und sein Verdienst stimmt wieder.
:idee
 
H

Hilmar

Gast im Fordboard
Es gibt da noch eine andere Möglichkeit!!
Da Du A1 Garantie hast, kannst Du beruhigt mal zu einem anderen Händler fahren. Diese Garantie bezieht sich auf Deutschlandweit, bist also nicht gebunden nur da hinzugehen wo Du das Fahrzeug gekauft hast. Jeder Fordhändler muß dich in Sachen Garantie deiner und deines Fahrzeugs annehmen.
 
M

Martin2001

Gast im Fordboard
also... ich hab das vom ADAC zusammengestellt...

Händler haften ein Jahr für Sachmängel

Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.
Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig.

Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden .


Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen

Seit 01.01.2002 hat sich das Schuldrecht grundlegend geändert

Die Änderungen wurden nötig, um den Anforderungen des EU-Rechts, insbesondere auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes, zu genügen. Hervorzuheben ist die Einführung des Verbrauchsgüterkaufs und die Verlängerung der Sachmängelhaftung von 6 Monaten auf 2 Jahre (aber verkürzbar auf ein Jahr!). Das Kaufrecht wurde durch die Einführung des Verbrauchsgüterkaufs in zwei Teile aufgespaltet: Für den Kauf Verbraucher vom Unternehmer finden die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs Anwendung, für den Kauf Unternehmer von Unternehmer bzw. Privat von Privat kommt das "normale" Kaufrecht zum Tragen.
Das neue Kaufrecht findet Anwendung auf Verträge, die seit dem 01.01.2002 geschlossen wurden.
Handelt es sich um einen sog. Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden.
Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer ein Fahrzeug kauft. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen eine Privatperson von einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft. Aber auch die Fälle sind erfasst, in denen ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen eines Freiberuflers (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt), Handwerkers oder Landwirts an einen Verbraucher verkauft wird. Im Einzelfall ist somit zu prüfen, ob das Fahrzeug privat genutzt wurde oder ob es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so ist entscheidend, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag.
Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Schließlich sind die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist. Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Auch ist es unzulässig, aus dem privaten Käufer einfach einen Unternehmer zu machen und dadurch die Haftung auszuschließen (AG Zeven, Az. 3 C 242/02, ADAJUR Dok.Nr. 54324, siehe ADAC-Homepage "Interessante Urteile").Viele Verkäufer fügen dem Kaufvertrag umfassende Mängelgutachten oder -protokolle bei, um auf diese Weise das Fahrzeug zu beschreiben. Hintergrund ist, dass sich der Käufer auf Mängel, die ihm beim Kauf bekannt waren, später nicht berufen kann. Hier müssen aber konkrete Mängel beschrieben werden. Allgemein sämtliche Teile als mangelhaft zu bezeichnen reicht im Ergebnis nicht aus, da das wiederum eine Umgehung der Haftung darstellen kann. Weiter kann es unzulässig sein, wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag aufnimmt "Bastlerfahrzeug", "zur Ausschlachtung" oder "geringe Restlaufzeit", um so die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits als Vertragsbestandteil aufzunehmen, wenn dies objektiv nicht stimmt, da beispielsweise gerade der TÜV neu gemacht wurde. Indiz für eine Umgehung liefert in einem solchen Fall auch der Preis und die Laufleistung.
 
V

Viva_TDCI_Tunier

Gast im Fordboard
Hallo und Guten Morgen,

ich kann Dir auch nur Raten, das Auto auf gar keinen Fall tieferlegen zu lassen, bevor der Schaden nicht behoben ist, das es sonst im Zweifel auf die Tieferlegung geschoben wird, und der Händler bzw. die Gebrauchtwagengarantie fein raus ist, denn das Fzg. entspricht nicht mehr dem Übergabezustand lt. Kaufvertrag.

mfg
Michael
 

Epex121

Haudegen
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Es gibt da noch eine andere Möglichkeit!!Da Du A1 Garantie hast, kannst Du beruhigt mal zu einem anderen Händler fahren. Diese Garantie bezieht sich auf Deutschlandweit, bist also nicht gebunden nur da hinzugehen wo Du das Fahrzeug gekauft hast. Jeder Fordhändler muß dich in Sachen Garantie deiner und deines Fahrzeugs annehmen.
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Du kannst zwar bei einem anderen Händler fahren aber ab 500 Euro muss dieser wieder Rücksprache mit dem auslieferenden Händler halten. Dieser kann dann das Okay zur Reparatur geben.

Ich würde trotzdem bei einem anderen Händler fahren und mal nichts von der A1 sagen, Frag was es ca. kostet und fahr dann bei den auslieferenden Händler.

GRuß

Epex
 
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