Fz-Schein gezockt - Brauche Rat

I

Infinity-81

Gast im Fordboard
Hallo erstmal,

Ich habe heute erfahren das meine Ex den Fz-Brief (Neuer Brief) von mir gezockt hat und mir das Auto auch zocken will.
Welche Möglichkeiten habe ich um das zu verhindern?
Im Brief steht mein Vater als Halter drinnen.
Kann ich einen neuen Brief beantragen?
Wird der alte Brief dann ungültig oder bekommen die neuen Papiere eine neue Nummer und der alte Brief wird gelöscht?
Eine Anzeige will ich erst machen wenn es wirklich hart auf hart kommt.

Wer kann mir sagen was da Sache ist???
Ist immerhin ein getunter Mondeo wo MEIN ganzes Geld drin steckt.

Danke für Antworten.
 

Florett-rs

Haudegen
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Hi,
wenn sprechen mit deiner Ex nichts bringt, bleibt dir nur der weg der Anzeige.

Das würde ich deiner Ex auch unmissverständlich sagen und ihr eine frist von einen Tag geben.

Bei sowas hört der Spass auf, womöglich Verkauft sie den Wagen noch.
Ich würde ihr auch nochmal sagen das es kein Kavaliersdelikt ist.

Also wenn Sprechen nicht Hilft, geht nur der Offizielle weg der Anzeige.

Wenn du einen neuen Brief beantragst wird dich das Strassenverkehrsamt eh fragen wo der Brief ist und da kannst du auf keinen Fall sagen das du ihn verloren hast. Wenn du dies machst ist dein Auto weg und kein Gericht der Welt wird dir dann noch Glauben.

Ich hoffe du verstehst den Ernst der Lage.

PS: Andere Mütter haben auch schöne Töchter. :love2
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
RE: Brauche dringend Rat

Ok, dröseln wir das mal auseinander:

Original von Infinity-81
...das meine Ex den Fz-Brief (Neuer Brief) von mir gezockt hat...
Heißt, sie hat den Brief an sich genommen und rückt ihn nicht raus? Ok, ganz klar: Diebstahl oder Unterschlagung. Wenn Konversation nicht möglich ist, dann nur per Anzeige. Die nächste Polizeidienststelle berät Dich da sicher. Hart, aber unumgänglich.

Original von Infinity-81
... und mir das Auto auch zocken will.
Hat sie denn Schlüssel? Rechtswirksam weiterverkaufen kann sie es nicht, weil sie nicht der Eigentümer ist. Sie steht weder im Kaufvertrag noch im Schein drin (oder?). Somit wäre ein Weiterverkauf unwirksam, sondern Hehlerei.

Original von Infinity-81
Welche Möglichkeiten habe ich um das zu verhindern?
Siehe oben. Und wenn sie Schlüssel hat, dann den Wagen übergangsweise "verstecken", z.B. auf einem Privatgrundstück oder in einer abschließbaren Garage abstellen. Dann ist ein Entwenden definitiv auch noch Hausfriedensbruch.

Original von Infinity-81
Im Brief steht mein Vater als Halter drinnen.
Kann ich einen neuen Brief beantragen?
Nein. Das kann höchstens Dein Vater. Du selber tauchst da rechtlich garnicht auf. Du bist vielleicht der Eigentümer / Besitzer (Kaufvertrag), aber nicht der Halter.
Das ändert die Situation natürlich: Nicht DIR wurde der Schein "gemoppst", sondern Deinem Vater. Also kannst Du das selber garnicht zur Anzeige bringen, sondern eben der Halter = Dein Vater. Bitte sprich Dich SOFORT mit ihm darüber ab.

Original von Infinity-81
Wird der alte Brief dann ungültig oder bekommen die neuen Papiere eine neue Nummer und der alte Brief wird gelöscht?
Ein Brief wird nur ungültig, wenn er vorliegt und "ungültig" gestempelt wird, z.B. bei Verschrottung, oder wenn er als "verloren" gemeldet wird und eine gewisse Zeit verstrichen ist. Gleichzeitig muss auch der Schein vorliegen damit er eingezogen wird.

PS: Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung

Grüße
Uli

[offtopic]Habe den Titel mal etwas aussagekräftiger gemacht.[/offtopic]
 

Baumschubser

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@Uli

Alles richtig, bis auf ein Detail. :respekt

Die Anzeige kann jeder stellen, auch der Threadersteller, der offenbar der Besitzer des Fahrzeugs ist, auch wenn der Vater als Halter im Brief steht. Ich würde damit auch nicht länger als einen Telefonanruf warten. Triffst du auf halbwegs pfiffige Beamte, verfolgen die das von sich aus weiter und statten der Dame zügig einen Besuch ab. Sowas wirkt im allgemeinen Wunder. :mua
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von Baumschubser
Alles richtig, bis auf....
Merci :happy:

Ja, da könntest Du auch Recht haben. Ich dachte halt, der Wagen ist ja noch da, nur das Papier ist weg. Und das Papier wurde ja garnicht auf ihn ausgestellt. Da könnte ja jeder kommen und meinen Brief einfordern lassen. Klar, wenn der Wagen weg wäre, ist es seine Sache, sofern er der Eigentümer ist.

Grüße
Uli
 

Florett-rs

Haudegen
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Hallo Leute,
Infinity-81 möchte da vielleicht vorsichtig mit umgehen und sich erst mal ein bisschen Rat holen.

Ich Persönlich würde meine Ex ein Telefonat gönnen und bei null Reaktion wäre eine Anzeige da.

Ab dann würde sich bei mir, nur noch ein Anwalt darum kümmer und Fertig.
 

Sylvester23

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@ Florett: Brauchst Du einen Anwalt um zu den Jungs in Grün oder Blau zu gehen??? Kostet Geld und kann auch nur das klären, was Du ihm sagst.

Einen neuen Fahrzeugbrief gibts nicht so einfach. Wenn der verloren gegangen ist, wird meines Wissens eine Weile gewartet, ob nicht jemand anderes Ansprüche stellt.

Aber, praktisch gehört ihr das Auto jetzt erst mal ohne Anzeige, da es keinen schriftlichen Kaufvertrag benötigt. Eine Anzeige stoppt das Ganze, da damit erstmal von Seiten des urspünglichen Besitzers angezeigt wird, dass die Dame sich unberechtigt in Besitz gebracht hat und nicht etwa durch einen mündlich abgewickelten Verkauf.

Praktischerweise stellt der Eigentümer des Wagens die Anzeige-hat den Vorteil, dass Infinity als Zeuge auftreten kann.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Einspruch, Sylvester23:
Original von Sylvester23
Aber, praktisch gehört ihr das Auto jetzt erst mal ohne Anzeige, da es keinen schriftlichen Kaufvertrag benötigt.
Das stimmt so nicht. Alleine wer den Brief hat ist nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeugs. Sondern derjenige, der im Brief, im Schein und beim KBA dort eingetragen ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief
Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist....

Grüße
Uli
 

Sylvester23

Foren Gott
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Ok, aber du kannst immer behaupten, dass Fahrzeug gekauft zu haben und das dann auch dich zulassen oder fragt die Zulassungsstelle bei mündlichen Kaufverträgen nach? Ich denke nicht.
 

dridders

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Zum Ummelden benoetigt es aber immer noch die alten Kennzeichen. Ein Grund mehr den Wagen selbst zu sichern, das heisst abgeschlossene Garage und dort stehen lassen bis die Papiere wieder da sind. Und umgehend Anzeige zu erstatten wenn sie nicht sofort mit den Papieren rueber kommt. Alles andere wird den Aerger ggf. nur noch mehr vergroessern, wenn der Wagen erstma abgemeldet oder gar (unzulaessigerweise) verkauf ist.
 

Hoshy

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Original von MucCowboy
Das stimmt so nicht. Alleine wer den Brief hat ist nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeugs. Sondern derjenige, der im Brief, im Schein und beim KBA dort eingetragen ist.

Leider stimmt auch das nicht!

Die im Brief eingetragene Person ist erstmal nur der Halter des Fahrzeugs. Eigentümer kann jemand völlig anderes sein, entscheidend ist, dass Du den Erwerb des Fahrzeuges nachweisen kannst. Der Halter (also die im Brief eingetragene Person) hat entgegen landläufiger Meinung nicht automatisch alle Rechte am Fahrzeug.

Anzeige erstatten kann übrigens auch Infinity selbst (oder sonstwer), denn Unterschlagung bzw. Diebstahl ist eine Straftat, die von der Polizei/Staatsanwaltschaft nach Kenntnisserlangung verfolgt werden muss (!). Es handlet sich hierbei nicht um ein Antragsdelikt, daher auch der Unterschied Strafanzeige zu Strafantrag.
Sich mit den Zulassungsbehörden auseinanderzusetzen, das wiederum kann nur Infinitys Vater (als Halter), weil nur er die öffentliche-rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.

Aber Ärger kann es trotzdem ohne Ende geben, da hat dridders vollkommen Recht, insofern: Der Ex eine ganz klare Ansage machen, stellt sie sich quer, dann direkt anzeigen, sowie dem zuständigen Strassenverkehrsamt melden.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Jo, Hoschy, Begriffsverwirrung :rolleyes: - sorry. Also nochmal:

Wer im Kaufvertrag als Käufer steht, ist EIGENTÜMER. Mit dem Namen im Brief hat das nichts zu tun.

Wer im Brief steht, ist HALTER. Durch Entwenden des Briefes wird man NICHT zum Halter oder gar zum Eigentümer (z.B. zwecks Weiterverkauf)

Threadstarter, wat is nu? ?(
 
I

Infinity-81

Gast im Fordboard
ich danke euch jetzt mal für die zahlreichen antworten und tipps. ich werde zur sicherheit nochmal genau und evtl auch rechtlich nachforschen was ich machen kann und was nicht (nur zur absicherung)
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hast Recht. Aber lass Dir bitte nicht zuviel Zeit damit - im eigenen Interesse.

Grüße
Uli
 
I

Infinity-81

Gast im Fordboard
nene, will das die nächste woche über die bühne bringen
 
R

rs2000mk6

Gast im Fordboard
Das stimmt so nicht. Alleine wer den Brief hat ist nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeugs. Sondern derjenige, der im Brief, im Schein und beim KBA dort eingetragen ist.

Sehe ich anders, wer den Brief hat ist trotzdem nicht zwangsläufig der Eigentümer. In jedem Brief steht wortwörtlich

"Der Inhaber der Zulasungsbescheiinugung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen"

Beim Fahrzeug meiner Freundin steht auch Sie im Brief und ist VN, trotzdem bin ich der Eigentümer und habe einen Kaufvertrag auf meinem Namen.
 
M

MucCowboy

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Ja, lies bitte auch die nächsten zwei, drei Beiträge. Da wurde mein Fehler bereits richtiggestellt.
 
R

rs2000mk6

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Einen neuen Fahrzeugbrief gibts nicht so einfach. Wenn der verloren gegangen ist, wird meines Wissens eine Weile gewartet, ob nicht jemand anderes Ansprüche stellt.

Den gibt es doch recht einfach.
Antrag bei der Zulassungsstelle einreichen. Die lässt beim KBA prüfen ob eine Diebstahl-Anzeige vorliegt, ist dies nicht der Fall gibt es für 15,30€ (in meinem Zulassungsbezirk, soll ja variieren) einen neuen, aber es muß ein Vollgutachten eines Sachverständigen vorliegen um sicher zustellen das es sich um das "richtige" Fahrzeug handelt und nicht in Wirklichkeit ein Modell vom gleichen Hersteller steht aber ne ganz andere FIN hat.
Liegt eine Diebstahl-Anzeige vor leitet das KBA den Anmeldeversuch umgehend an die Polizei weiter. Nach einer Abmeldung werden die Daten beim KBA noch 7 Jahre abgespeichert und dann gelöscht. Dann könnte sogar ein vor z.B. 10 Jahren geklautes Fahrzeug angemeldet werden. Diese Auskunft erhielt ich vor ca. 2 Jahren als ich selbst ein Fahrzeug kaufen wollte wo der Brief abhanden gekommen war und ich bei der Zulassungsstelle nachfragte.
 
R

rs2000mk6

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Original von MucCowboy
Ja, lies bitte auch die nächsten zwei, drei Beiträge. Da wurde mein Fehler bereits richtiggestellt.

Oh, hast du natürlich Recht. Habe übersehen das der tread schon über zwei Seiten ging und bloß die erste gelesen... :D
 

dridders

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rs2000mk6:
Wo gibts denn für 15,30 einen neuen Fahrzeugbrief? Also ich erinnere mich an Preise über 50 Euro.
Um den neuen Schein zu beantragen musst du für gewöhnlich eine Eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben. Unter Eidesstatt eine Falschaussage tätigen bedeutet schwedische Gardinen. Wenn also rauskommt das du den als verloren meldest obwohl du weisst wo er ist, dann wirds verdammt ärgerlich wenn das die Zulassung rausfindet, z.B. weil die Ex mit dem Brief dort auftaucht. Und als gestohlen melden klappt nicht ohne Anzeige.
Davon mal ab braucht es bei einem angemeldeten Fahrzeug natürlich keine Vollabnahme, da brauchts nichtmals den TÜV-Onkel zu. Haltbarkeit vom TÜV wird aus dem Schein oder ggf. den Plaketten am Fahrzeug entnommen, der Rest steht im PC.
 

Baumschubser

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Falls das Fahrzeug schon neue Papiere hatte, ist das nicht so teuer. Nur die Umschreibung von alten auf neue Papiere kostet richtig Schotter.
 
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rs2000mk6

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Original von dridders
rs2000mk6:
Wo gibts denn für 15,30 einen neuen Fahrzeugbrief? Also ich erinnere mich an Preise über 50 Euro.
Um den neuen Schein zu beantragen musst du für gewöhnlich eine Eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben. Unter Eidesstatt eine Falschaussage tätigen bedeutet schwedische Gardinen. Wenn also rauskommt das du den als verloren meldest obwohl du weisst wo er ist, dann wirds verdammt ärgerlich wenn das die Zulassung rausfindet, z.B. weil die Ex mit dem Brief dort auftaucht. Und als gestohlen melden klappt nicht ohne Anzeige.
Davon mal ab braucht es bei einem angemeldeten Fahrzeug natürlich keine Vollabnahme, da brauchts nichtmals den TÜV-Onkel zu. Haltbarkeit vom TÜV wird aus dem Schein oder ggf. den Plaketten am Fahrzeug entnommen, der Rest steht im PC.

Moin, also meine Aussage wegen der Vollabnahme war auf abgemeldete Fahrzeuge bezogen. Ansonsten kann ich deiner Ausführung nur zustimmen, ich wollte damit nur sagen das es kein Drama ist einen neuen Brief zubeantragen (wenn der alte wirklich verloren gegangen ist) 15,30€ wurde mir gesagt. Bzw. hab ich auch immer 15,30€ bezahlt wegen Brief-Neuaustellung wegen Wechsel auf EU-Brief.
 

dridders

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Bei mir warens damals noch alte Papiere und gab auch wieder alte Papiere, war noch im Jahr vor der Umstellung. Mag aber natürlich auch mal wieder alles von Bundesland zu Bundesland oder gar Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle verschieden sein.
 
A

Angel Leena

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Ich hab da ein ähnliches Problem... Nur bei mir fehlt nicht der Brief, sondern der Wagen...

War damals mit nem kerl zusammen, dem ich (als wir noch zusammen waren) meinen Escort verkauft habe (bzw wollte...) Hatte mir nen anderen wagen gekauft, und er hatte kein Auto.
Naja, Kaufvertrag haben wir nicht gemacht, wir waren ja zusammen, und es sah nicht danach aus, dass es dann doch so schnell in die brüche gehen würde.
Es war abgemacht, dass er die 600€, die ich für das Auto haben wollte (der war zu dem zeitpunkt noch locker seine 1000-1300€ wert) auf Raten bezahlen kann. Brief würde er dann kriegen, wenn ich die komplette Summe habe. Naja, Auto und schlüssel hat er genommen, und angefangen an dem Wagen weiter rumzubastel. Da der aber keine Ahung davon hatte, sah der Wagen hinterher total schrecklich aus... Er hat ihn im Wert damit in meinen Augen auf "Schrott Niveau" gebracht.

Dann ist ihm der Wagen still gelegt worden, weil er die versicherung nicht bezahlt hat, und die Stadt hat anschliessend den Wagen einkassiert, weil der ewig ohne kennzeichen an der Strasse stand. Und nu vergammelt mein Baby auf dem Schrottplatz...

Das ganze ist nun schon etwas her, aber ich habe immer noch keinen cent von dem kerl gesehen, und komme auch nicht an den Wagen ran, weil der irgendwo steht und ich nicht weiss wo.

Im brief (den ich bei mir zu hause habe) steht er als besitzer drin, ich als Vorbesitzer. Wie gesagt, kaufvertrag gibt es nicht, aber ich habe mehr als genug zeugen, die genau wissen, wie die Situation genau ist, und dass ich meine kohle immernoch nicht habe, genausowenig wie den Wagen...

Hat jemand ne idee, was ich machen kann? Polizei weiss ich selber, aber was sollen die machen? Der Kerl lebt von harz 4...
 

mondipower

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Original von Angel Leena
Ich hab da ein ähnliches Problem... Nur bei mir fehlt nicht der Brief, sondern der Wagen...

War damals mit nem kerl zusammen, dem ich (als wir noch zusammen waren) meinen Escort verkauft habe (bzw wollte...) Hatte mir nen anderen wagen gekauft, und er hatte kein Auto.
Naja, Kaufvertrag haben wir nicht gemacht, wir waren ja zusammen, und es sah nicht danach aus, dass es dann doch so schnell in die brüche gehen würde.

Unter den geschilderten Umständen, als Le(e)hrgeld abheften und fürs nächste mal dran denken.

Nie ein Auto ohne Kaufvertrag und vor allen Dingen GELD aus der Hand geben.
 

dridders

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Abhaken unter "man wat war ich bloed" und dafuer sorgen das kein "man wat bin ich bloed" draus wird, auf gut deutsch du den gleichen Fehler nicht 2 Mal machst? Wenn der Kerl von Hartz IV lebt ist da nichts zu holen. Der Brief hilft dir rein gar nichts, du stehst nicht als Halter drin und kannst in keiner Form nachweisen das du Besitzer/Eigentuemer/... des Fahrzeugs bist. Selbst wenn der Kerl Geld haette wuerdest du wohl rein gar nichts beweisen koennen. Durch "Hoerensagen" laesst sich wohl kaum beweisen das er nicht gezahlt hat, und er wird natuerlich das Gegenteil behaupten und sagen er haette dir die Kohle in Bar gegeben.
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
Hmmm, ich fürchte mal da geht garnix. Man kann einem "Nackerten" nicht in die Taschen greifen. Zumal ja noch die Forderung der Versicherung offen ist - und wer weiß was noch. Privatschulden - die erstmal bewiesen sein müssen - kommen hinten an.

Das größte Problem wird sein, dass Ihr keinen Vertrag habt. Denn damit liegt nichts Schriftliches vor, woraus seine Zahlschuld hervorgeht. Zeugen? Na klar keine neutrale Personen, oder? Nützt auch kaum was, sind ja keine Beweise, sondern nur Aussagen.

Meinem Gefühl nach kannst Du ihm den Brief direkt mit der Post schicken. Denn er dürfte keinen Wert mehr für Dich haben. Dazu kommt, dass ER ja als Halter draufsteht und nicht mehr Du. An den Escort kommst Du auch nur dran, wenn er Dir eine Vollmacht dafür gibt - eben weil ER im Brief steht. Wo er sich befindet, kannst Dein ex-Freund a) bei der Stadt oder b) bei der Versicherung erfragen. Eine von beiden hat ihn wohl auf ihrer Verwahrstelle. Auch hier gilt: keiner muss Dir noch Auskunft über den Wagen geben. Er ist ja nicht Deiner. Dass Dein Ex Dir dafür noch Geld schuldet, hat nichts mit der Zuständigkeit für das Fahrzeug zu tun, der Eigentumsübergang ist ja passiert. Auf gut Glauben eben.

Hättet Ihr doch ein Papier aufgesetzt, dann wäre es anders gekommen. In jeder Hinsicht, außer was Eure Beziehung angeht vielleicht.

Grüße
Uli

Hey, Daniel, da sind wir ja mal einer Meinung :)
 

ch1M3ra

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lol, die geschichte kommt mir VERDAMMT bekannt vor, eine arbeitskollegin hatte mal paar mängel an ihrem bmw (530er EZ1989) und hat ihn ihrem damaligen partner zur reparatur und als leihfahrzeug überlassen,die polizeit hat das fahrzeug stillgelegt, er hats bei einem naheliegenden händler zum verkauf hingestellt, zu dem zeitpunkt waren die beiden scho lang nimmer zusammen ...

liegt jetz 2 jahre zurück das ganze. vor ein paar wochen redet mich die kollegin an, sie weiß jetz wo ihr bmw steht, ob ich ihr helfen könnte, ihn mal anzuwerfen und versuchen ob er noch tauglich ist.
Abgesehn, dass das ding in den 2 jahren bei nachweislich 3 händlern stand, außen in matt grau mit lackdose lackiert wurde (teilweise die scheiben mitlackiert), lagen fast die ganzen amaturen und verkleidungen im Kofferraum und ca. 2 koffer voll werkzeug.
beim kofferraum aufräumen hat sie dann in 2 benutzte "verhüterlis" gegriffen ....

das ende von der geschichte, an einen "sammler" um 45€ verkauft ^^




Original von Angel Leena
Ich hab da ein ähnliches Problem... Nur bei mir fehlt nicht der Brief, sondern der Wagen...

War damals mit nem kerl zusammen, dem ich (als wir noch zusammen waren) meinen Escort verkauft habe (bzw wollte...) Hatte mir nen anderen wagen gekauft, und er hatte kein Auto.
Naja, Kaufvertrag haben wir nicht gemacht, wir waren ja zusammen, und es sah nicht danach aus, dass es dann doch so schnell in die brüche gehen würde.
Es war abgemacht, dass er die 600€, die ich für das Auto haben wollte (der war zu dem zeitpunkt noch locker seine 1000-1300€ wert) auf Raten bezahlen kann. Brief würde er dann kriegen, wenn ich die komplette Summe habe. Naja, Auto und schlüssel hat er genommen, und angefangen an dem Wagen weiter rumzubastel. Da der aber keine Ahung davon hatte, sah der Wagen hinterher total schrecklich aus... Er hat ihn im Wert damit in meinen Augen auf "Schrott Niveau" gebracht.

Dann ist ihm der Wagen still gelegt worden, weil er die versicherung nicht bezahlt hat, und die Stadt hat anschliessend den Wagen einkassiert, weil der ewig ohne kennzeichen an der Strasse stand. Und nu vergammelt mein Baby auf dem Schrottplatz...

Das ganze ist nun schon etwas her, aber ich habe immer noch keinen cent von dem kerl gesehen, und komme auch nicht an den Wagen ran, weil der irgendwo steht und ich nicht weiss wo.

Im brief (den ich bei mir zu hause habe) steht er als besitzer drin, ich als Vorbesitzer. Wie gesagt, kaufvertrag gibt es nicht, aber ich habe mehr als genug zeugen, die genau wissen, wie die Situation genau ist, und dass ich meine kohle immernoch nicht habe, genausowenig wie den Wagen...

Hat jemand ne idee, was ich machen kann? Polizei weiss ich selber, aber was sollen die machen? Der Kerl lebt von harz 4...
 

dridders

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Uli:
Oha... soll ich schnell was anderes schreiben? ;-)

Ach ja, noch was als Ergaenzung... es ist aeusserst fraglich ob der Wagen ueberhaupt noch existiert, gerade da der Herr ja noch ausstehende Schulden bei Versicherung und womoeglich Finanzamt hat. Dort wird das Fahrzeug dann gerne auch gepfaendet, ggf. auch ohne Brief, da man davon ausgeht das ihm der Wageng gehoert wenn er auf ihn zugelassen ist, und in der Verwahrzeit auch sonst keine Einsprueche kamen. Der Wagen wird ja nicht einfach mal ewig kostenfrei vorgehalten. Bei Zollauktion etc. finden sich immer wieder solche Fahrzeuge, ohne Brief, teils ohne Schluessel, zum Ausschlachten.
 
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