Frontscheinwerfer lackieren = Erlöschen der Betriebserlaubnis???

Ilker

Eroberer
Registriert
23 November 2005
Beiträge
84
Alter
44
Website
www.orangecougar.com
Moin zusammen,


nach langem hatte ich wieder eine dieser unbeschreiblichen Polizeierfahrungen in unserem überregulieren Land.

Autobahn A8 bei Augsburg.

Der Gute Mann meinte, weil ich meine Frontscheinwerfer von innen lackiert habe, seien meine Schweinwerfer nun ohne Betriebserlaubnis weil öffnen = erlöschen. Stimmt das oder hat der sich nur aufgeregt, weil ich auf meinem 3 Seiten Fahrzeugschein alles eingetragen habe inkl. Doppelrohrauspuff mit K§N was er auch bemängelt hat, und er wohl nix besseres gefunden hat als das.

Ergebnis, er wollte das Fahrzeug sofort Stillegen, weil es ja zusätzlich viel zu tief sei und ich musste Vorort das Gewinde hochschrauben.

Frage ist, stimmt das mit den Schweinerfern + darf er etwas vom TÜV abgenommenes (Auspuff + K§N) bemängeln, obwohl es im Fahrzeugschein steht?

Nochwas, ich hab gemeint, Ford kann die Scheinwerfer eh nicht mehr liefern, worauf er meinte die seien gesetzlich verpflichtet 25 Jahre Ersatzteile vorzuhalten. Irgendwie werd ich das Gefühl nich los, der wollt mich einfach nur ärgern.

Grüße

Ilker
 

Cougarbabe

Lebende Legende
Registriert
10 Juli 2005
Beiträge
1.816
Alter
35
Website
www.myspace.com
Du darfst die scheinwerfer meines wissens innen lackieren wie du magst, solang das licht davon nd beeinträchtigt oder verändert wird....

also ja, dem war langweilig
 

Ilker

Eroberer
Registriert
23 November 2005
Beiträge
84
Alter
44
Website
www.orangecougar.com
Big_mac_the_crack schrieb:
Ilker schrieb:
Moin zusammen,

Ergebnis, er wollte das Fahrzeug sofort Stillegen, weil es ja zusätzlich viel zu tief sei und ich musste Vorort das Gewinde hochschrauben.

War er denn tiefer als es eingetragen war?
Big_mac_the_crack schrieb:
Ilker schrieb:
Moin zusammen,

Ergebnis, er wollte das Fahrzeug sofort Stillegen, weil es ja zusätzlich viel zu tief sei und ich musste Vorort das Gewinde hochschrauben.

War er denn tiefer als es eingetragen war?
Nein, habe ihn seit dem das Fahrwerk eingetragen und abgenommen wurde nicht mehr angefasst oder am Gewinde rumgespielt. Er meinte, es seien 2cm weniger als eingetragen. Wenn sich ein Gewindefahrwerk setzen sollte von alleine, dann wäre das ne Möglichkeit für den Höhenunterschied. Sieht aber net anders aus als am ersten Tag.
 

SirSizzle

Eroberer
Registriert
25 Dezember 2010
Beiträge
86
Alter
42
Ort
65817, Eppstein
1. Ein richtig fettes Gefährt hast du da! :cool
2. Die Scheinwerfer kannst du lackieren, wie du möchtest, vorausgesetzt die Lackierung betrifft nicht lichttechnische Bauteile wie Linsen, Reflektoren usw.
3. Sportauspuff in Verbindung mit Sportluftfilter ist seit einigen Jahren nicht mehr erlaubt. Da gibts auch keinen Bestandsschutz! K&N hat die Gutachten zurückgezogen. Da hatte er leider Recht...

Der Gesetzeshüter hat einfach nicht ausreichend Kenne von der Materie...was auch sein Spruch mit der 25 Jahre Teilebevorratung zeigt.
Der wollte nur auf Teufel komm raus was aufschreiben :rolleyes
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Dazu gab es schon einmal eine ausgiebige Diskussion im Fobo. Mein Fazit damals ... nirgends gibt es einen Bezug darauf, dass man das Inlett nicht lackieren dürfte oder gar den Scheinwerfer nicht auseinandernehmen dürfe, wenn er hinterher wieder ordnungsgemäß zusammengesetzt wird. Und durch ein bloße Lackierung des Inletts ändert sich weder die Lichtintensität noch der Abstrahlwinkel.

Mein damaliger Beitrag dazu mit einigen rechtlichen Links -> Lackierte Scheinwerfer vom Tüv abnehmen lassen? - Seite 3 - Tuningtipps - Fordboard
 

Big_mac_the_crack

Foren Ass
Registriert
11 November 2009
Beiträge
342
Ort
Schweiz
Ilker schrieb:
Nein, habe ihn seit dem das Fahrwerk eingetragen und abgenommen wurde nicht mehr angefasst oder am Gewinde rumgespielt. Er meinte, es seien 2cm weniger als eingetragen. Wenn sich ein Gewindefahrwerk setzen sollte von alleine, dann wäre das ne Möglichkeit für den Höhenunterschied. Sieht aber net anders aus als am ersten Tag.

Hast gesehen wie er gemessen hat? Sowas geht mal garnicht. Ich verstehe nicht warum manche *oups .... * haben und Ihre Position voll ausnutzen und dann wundern Sie sich warum der Respekt vor dem Ordnungshütern sinkt und sie auch mal eine reinbekommen.... Aber es hat wahrscheinlich auch ein Grund warum man freiwillig Ordnungshüter wird...


edit by Achim: Beitrag zum Schutz des Boards und zum Schutz des Users editiert.
 

Achim

Megaposter
Registriert
13 April 2003
Beiträge
8.770
Alter
56
Ort
Ellerbek
Ilker schrieb:
Nochwas, ich hab gemeint, Ford kann die Scheinwerfer eh nicht mehr liefern, worauf er meinte die seien gesetzlich verpflichtet 25 Jahre Ersatzteile vorzuhalten

Die Passage in der Gesetzgebung soll er dir mal zeigen - das würde nicht nur Cougarinern sehr weiter helfen.

Google

Wie lange besteht eine Lieferpflicht für Ersatzteile?

Er war wohl neu, hatte nicht sonderlich viel Ahnung, oder er war übereifrig.


MfG
 

tobiasbecker

Lebende Legende
Teammitglied
Moderator
Registriert
5 August 2004
Beiträge
1.705
Alter
40
Ort
Hallenberg
Jede Feder setzt sich noch, die einen mehr, die anderen weniger stark, aber das passiert auch bei Federn von einfachen Fahrwerken, das ist normaler Verschleiss und kein illegaler Zustand.

Meinen alten Fiesta hätte man demnach auch stillegen müssen, da die Original Ford RS Federn statt 30/30 nach 13 Jahren 50/50 tiefer waren.

Ich musste mit dem ST auch schon 2x zur Achsvermessung, weil die Federn sich gesetzt und durch die verstellte Spur die Reifen innen abgefahren haben.
 
Registriert
27 Oktober 2010
Beiträge
894
Ort
Stendal
Ärgerlich ist, das man solchen *oups ... * meisst hilflos ausgeliefert ist!
Aber immerhin war er so "nett" dich nicht auf der Autobahn auszusetzen.
Das mit der ErsatzteilbevorratungsPFLICHT ist natürlich absoluter Unfug und ein häufig verbreiteter Irrglaube.
wegen deiner Auspuff-LUFI Kombination frage ich mich wer den letzten TÜV gemacht hat? Spätestens da hätter der Hinweis kommen müssen!
(sind doch auch solche Oberschlauen die sonst alles wissen)
Und wegen dem Fahrwerk,lass es nachmessen(zur Sicherheit)! Dir zum Trost..... *oups ... *.

edit by Achim: Beitrag zum Schutz des Boards und zum Schutz des Users editiert.
 

Florett-rs

Haudegen
Registriert
20 September 2004
Beiträge
563
Ort
Bergkamen
HI,
diese Aussage würde ich an deiner Stelle sofort löschen, das kann teuer werden (der Feind liest mit).
Was hast du für ein Problem mit dem Hauptschulabschluss, dass studierte Menschen nicht schlauer sind, beweist doch unser Ex Verteidigungsminister.


edit by Achim: Zitat entfernt.
 

Achim

Megaposter
Registriert
13 April 2003
Beiträge
8.770
Alter
56
Ort
Ellerbek
Soderle - damit es keinen Ärger gibt hab ich ein paar Beiträge entschärft.

Bitte seit so nett und achtet auf das Niveau im Board.

Die Jungs und Mädels machen ihren Job und das ist auch meist gut so.
Dass mal einer etwas daneben liegt kommt vor, es sind halt auch nur Menschen.
Ich hab übrigens auch einen Hauptschulaubschluss und für eine Bewerbung
bei der Polizei ist mindestens Realschulabschluss notwendig.


MfG
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
SirSizzle schrieb:
Sportauspuff in Verbindung mit Sportluftfilter ist seit einigen Jahren nicht mehr erlaubt. Da gibts auch keinen Bestandsschutz! K&N hat die Gutachten zurückgezogen.
Das ist nicht korrekt. Die Kombinationen Sportauspuff mit offenem Sportluftfilter, die vor der Gesetzesänderung per 31.12.2005 bzw. vor dem Ungültigerklären der Gutachten eingetragen wurden, dürfen auch weiterhin ganz legal betrieben werden. Die haben sehr wohl Bestandsschutz. Es sollte sich jedoch keiner Hoffnungen machen, dass heute noch etwas mit dem alten TGA eingetragen wird.

Ansonsten ist auch mit neuem Gutachten eine Eintragung der Kombi via Sonderabnahme möglich. Das ist etwas aufwendiger und teurer wegen der zusätzlichen Geräuschpegelmessung, aber es ist eine durchaus legale Möglichkeit die Kombination Sportauspuff und offener Sportluftfilter heutzutage abgenommen zu bekommen.

Im Übrigen schließe ich mich Achim an und bitte darum, nicht selbst unter das erwähnte Niveau abzurutschen.
 
Registriert
27 Oktober 2010
Beiträge
894
Ort
Stendal
Silberberglöwe schrieb:
danke Achim, manchmal gehen mit mir alle Pferde durch. Ich hab sowas in der Verwandschaft und ich weiss wie er es geworden ist!
Wenn es denn zur Begegnung mit "DER DRITTEN ART" bei großen Familienfesten kommt gehört ER prinzipiell zu den Größten!
@ Florett-rs
Es ist mir im Grunde egal wer welchen Abschluß hat, aber bitte nicht in autoritären Berufen. Spätestens wenn du am Motorrad ein Knöllchen hast weil du keine Parkuhr ausgelegt hast
(ist mir letzte Woche passiert)denkst du aber ernsthaft darüber nach,oder?!
 

SirSizzle

Eroberer
Registriert
25 Dezember 2010
Beiträge
86
Alter
42
Ort
65817, Eppstein
Hmmm...man findet darüber wirklich sehr konträre Aussagen im Internet, selbst von Fachleuten :confused

So wie ich`s verstanden hab, gibts Bestandsschutz + Neueintragung nur dann, wenn:

a) das zuerst verbaute & eingetragene Teil (Lufi oder Auspuff) in der ABE / EG-Genehmigung !nicht! den Vermerk hat "nur in Verbindung mit Original-Lufi/Abgasanlage
b) das als Zweites verbaute & eingetragene Teil (Lufi oder Auspuff) in der ABE / EG-Genehmigung EBENFALLS obigen Vermerk !nicht! hat
c) die notwendige Geräuschmessung bei Abnahme beider Teile in Kombination die db-Angabe im Fzg-Schein um nicht mehr als maximal 3db überschreitet.
d) die Motorhaube eine Dämmmatte hat

Wenn nur eine der vier Bedingungen NICHT eingehalten wird...sind alle Teile illegal da die Gutachten sich gegenseitig aufheben...egal ob eingetragen oder nicht.

Ist das jetzt korrekt so? :denk

Ob diese vier Bedingungen beim TE eingehalten wurden, ist ja aus dem Eingangspost nicht ersichtlich.
 

Achim

Megaposter
Registriert
13 April 2003
Beiträge
8.770
Alter
56
Ort
Ellerbek
Silberberglöwe schrieb:
.... bei großen Familienfesten kommt gehört ER prinzipiell zu den Größten!

An der Stelle möchte ich Jörg zitieren -

„Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“ Abraham Lincoln
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
@ SirSizzle

Grundsätzlich muss man unterscheiden ob eine Eintragung vor dem 31.12.2005 erfolgt ist oder erst danach.

Für vorher: Die Eintragung passierte mit alten - zu der Zeit gültigen - Gutachten. Dort stand noch kein entsprechender Verweis bezüglich der Kombination mit Sportauspuff / Sportluftfilter drinnen. Die Eintragungen bis dahin haben auch nach dem 01.01.2006 Bestandsschutz.

Für danach: In den neuen Gutachten steht ein entsprechender Passus drinnen, dass Sportluftfilter bzw. Sportauspuffanlage nicht in dieser Kombination mit diesem TGA montiert werden darf. Damit fällt eine einfache Montageabnahme nach § 19.3 flach. Eine Einzelabnahme nach § 19.2 in Verbindung mit § 21 ist aber weiterhin möglich, sofern die dazugehörige Geräuschpegelmessung die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einhält und natürlich auch alle sonstigen Auflagen gemäß Gutachten erfüllt sind (wie z.B. Dämmmatte etc.).

Anders verhält es sich z.B. bei den Alu-Heckspoilern. Deren Gutachten sind für alle ungültig erklärt worden und auch bis dahin legal abgenommene Spoiler mussten alle wieder entfernt werden. Bei denen gab es keinen Bestandsschutz.

So, ich hoffe, damit sind alle Unklarheiten beseitigt und wir können zum Topic zurückkommen ;)
 
W

West

Gast im Fordboard
Zum eigentlichen Thema, den Scheinwerfern:
Die aussage das man die Lackieren kann wie man will ist falsch! Geklebte Scheinwerfer darf man noch nicht mal öffnen. Wenn dann nur welche wo das Glas an das gehäuse geklipst ist.
Beim lackieren erlischt die Betriebserlaubnis da die Scheinwerfer im originalzustand geprüft wurden und so auch zugelassen sind. Klar wird das Licht nicht schlechter wenn man alles ausser dem Reflektor lackiert, aber kannst du das beweisen?
Es ist und bleibt eine bauliche veränderung des Scheinwerfers. Und die ist ohne Gutachten verboten.
Wenn du einen ganz pingeligen Tüv Onkel hast kann er dir die Plakette vom Auto kratzen.
 

Achim

Megaposter
Registriert
13 April 2003
Beiträge
8.770
Alter
56
Ort
Ellerbek
Der Cougar hat Scheinwerfer mit Linsen und die Farbe des Inlets verändert nicht die von Haus aus grottige Lichtausbeute.
Das sagt einem der gesunde Menschenverstand - leider ist der bei "Dienst nach Vorschrift" wenig gefragt.
 
W

West

Gast im Fordboard
Klar recht hast du. Ist eigentlich nur optik und verändert die Lichtausbeute nicht, aber der TE fragte ob es richtig ist was der Polizist ihm gesagt hat.
Laut Stvo ist es eine nicht erlaubte bauliche veränderung der Scheinwerfer die zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Die eigene meinung ist bei sowas (leider) nicht gefragt.
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Gegenfrage: Erlischt die Fahrzeug-BE wenn ich mein Armaturenbrett lackiere, wenn ich mir Streifen auf die Motorhaube klebe oder die Innenraum-/Armaturenbeleuchtung auf rot umbaue? (Um z.B. die Beleuchtung umzubauen, müsste ich auch den halben Cougar auseinandernehmen)
Der Wagen ist als Ganzes so auch nicht abgenommen. Antwort: Nein, deswegen erlischt sie bestimmt nicht.

West schrieb:
Es ist und bleibt eine bauliche veränderung des Scheinwerfers.
Es ist eben keine bauliche Veränderung des Scheinwerfers, da an der Konstruktion nichts verändert wird. Es ist lediglich eine andere Farbgebung an einem Teil des Scheinwerfers, welches nichts mit der Wirkung des Scheinwerfers zu tun hat. Die eigentlichen Abmessungen, Formgebung, Mechanik, Lichttechnik etc. - eben das, was das "Bauliche" begründet - wird nicht verändert. Nur weil das Inlett nun Silber anstatt Schwarz ist, ist das nicht gleich eine bauliche Veränderung.

West schrieb:
Laut Stvo ist es eine nicht erlaubte bauliche veränderung der Scheinwerfer die zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Zum Erlöschen der Betriebserlaubnis lt. StVZO § 19 führt nur:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Und sorry, aber Punkt 2 greift hier wohl kaum, denn um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu vermuten, müssen schon erheblich schwerere Geschütze aufgefahren werden, als das Inlett eines Scheinwerfers zu lackieren.

Wenn dem denn - widererwarten - tatsächlich so sein sollte, dass das Lackieren des Inletts unzulässig ist, dann wäre alles was passiert ein Knöllchen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2011
BKat-Nr. 221 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen
BKat-Nr. 221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen = 20 €
 
Oben