Freier Gutachter oder doch DEKRA? Autounfall...

S

Steve

Gast im Fordboard
Hi, ich habe gestern einen Autounfall gehabt an dem ich aber nicht Schuld bin. Jetzt habe ich mich bei der Versicherung des Unfallverursachers gemeldet. Leider war da noch keiner zu erreichen und die rufen mich zurück. Der Unfall ist polizeilich aufgenommen. Jetzt möchte ich den Schaden selber beheben. Also nicht von einer Werkstatt machen lassen! Ist ein freier Gutachter da besser für mich oder doch eher z.B. die DEKRA oder TÜV ect.?

Danke Euch.

MfG
Steve
 
O

opela

Gast im Fordboard
denke das ein freier gutachter den schaden höher schreibt, aber frag doch mal bei deinem ford händler nach ob sie dir jemand empfehlen können, manche haben sogar einen eigenen gutachter im haus. war bei meinem benz auch so, der hauseigene gutachter hat den optischen, also sichtbaren schaden auf 1680€ das ist nur die tür und ein spiegel.
 

PSYCHO

Kaiser
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Fang nicht an zu reparieren bevor du ein Gutachten hast. Ich war letztes mal bei einem freien Gutachter.
Wenn die Versicherung eins haben will, müssen sie es bezahlen (sind mal eben 300-400€) und wenn du dein Auto in Eigenleistung repariert hast, kannst du dir widerum auf kosten der Versicherung (ca. 30€) eine Reparaturbescheinigung vom Gutachter austellen lassen, und die Versicherung zahlt den Schadenswert laut Gutachten.
 

gruffti

Foren Gott
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...alles hat seine Vor- und Nachteile.
Die Versicherungen haben ihre eigenen Gutachter. Normaler Weise hat ein freier Gutachter häufig mit denen Ärger, indem sie seine Gutachten zumindest in den Gutachterkosten nicht anerkennen. So versuchen die häufig die freien mürbe zu machen.
Da haben TÜV oder Dekra nichts mit zu tuen, obwohl man da auch in die Schüssel greifen kann...

Die Idee, Deine Werkstatt nach einem Gutachter zu fragen, halte ich für ganz gut. Der kriegt meist die Aufträge von denen und ist dann auch geneigt seinen Spielraum im Interesse des Kunden auszunutzen.
Aber, wenn Du sonst nichts mit einer Werkstatt zu tuen hast, kriegt auch die Information, dass Du vermutlich nichts machen lässt, also keinen Kundenbonus....
 

m.0.p

Kaiser
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[offtopic]Habs mal verschoben da solche sachen ja nicht nur mit dem Fiesta passieren können und du hier sicher noch mehr antworten bekommst[/offtopic]
 
S

Steve

Gast im Fordboard
Hi, danke Euch für die Antworten. Also, ich war jetzt bei der DEKRA und die haben mich erstmal wieder weggeschickt. Er meinte das lohnt nicht da der Schaden unter 750€ liegt. Nun war ich bei einer professionellen Karrosseriewerkstatt hier bei mir in der Nähe. Habe dort einen Kostenvoranschlag geholt. Er schätzt den Schaden auf 800€! Wenn ich das schriftlich haben will, muss ich 50€ bezahlen. Die Preise sind aber normal, denn bei Ford wollen die auch für einen Kostenvoranschlag 50€ haben. Jetzt muss nur noch die Versicherung vom Unfallverursacher zustimmen und den Kostenvoranschlag bezahlen. Sollten sie sich weigern, dann werde ich sagen ich gehe zur DEKRA und machen für weitaus mehr Geld ein Gutachten. Das müssen sie dann bezahlen oder? Die Versicherung meinte, es steht mir frei wo ich mein Gutachten hole, es muss lediglich von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Es kann ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sein. Das steht mir frei. Natürlich versuchten die mir ihre Vertragswerkstatt anzudrehen wo ich einen Kostenvoranschlag kostenlos machen lassen kann. Aber das möchte ich nicht, da ich dabei sicher sehr viel schlechter bei weg komme. Telefoniere morgen nochmal mit denen und dann werde ich sehen wie ich weiter verfahre.

MfG
Steve
 
O

opela

Gast im Fordboard
lass die finger vom gutachter der versicherung, der wird den schaden sehr gering schätzen, die versicherung muss dir das gutachten zahlen. klopf mal bei ford an und lass dich da mal beraten, da logischerweise original teile eh teuer sind, wenn die im haus en gutachter haben wirste gut bei wegkommen.
 

gruffti

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...jeder Kfz-Meister darf ein Gutachten erstellen. Ist die Werkstatt ein Meisterbetrieb, ist das schon in Ordnung. Da musst Du nicht extra zur DEKRA....
 

dridders

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Immer abhaengig vom Reparaturbetrag. Je nach Versicherung wird bei einem Schaden bis 750 oder auch 1500 Euro ein Kostenvoranschlag akzeptiert, den dir jede Werkstatt ausstellen darf (und die Versicherung bezahlt). Geht es da drueber wird ein Gutachten faellig. Hier hast du ja schon die Aussage 800 Euro, sags der Versicherung und frag ob ihnen der KVA reicht, oder ob sie da ein Gutachten wollen.
Eine Nachbesichtigung ist Bloedsinn und unnoetig. Ob der Wagen repariert wird oder nicht spielt keine Rolle, das Geld steht einem so oder so zu. Lediglich wenn du Teile fuer die Reparatur besorgst kannst du diese einreichen und die angefallene MwSt erstattet bekommen, denn andernfalls bekommst du nur die Reparaturkosten abzueglich MwSt erstattet.
 

gruffti

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...das ist wohl nicht abhängig vom Reparaturbetrag. Die DEKRA und die TÜV-Leute sind 'Öffentlich bestellte Gutachter' (andere können das natürlich auch sein). D.h., an deren Ausführung gibt es nicht viel zu kratzen.
Bei einem normalen Gutachten fällt es leichter das anzuweifeln und die Versicherungen tun das, oft alleine um die Gutachter mürbe zu machen. Das gilt natürlich auf für die Versicherungsgutachter, die ebenfalls alles andere als bestellt sind, wobei der Versicherungsnehmer meist die Puste (Kohle) nicht hat.
Im Streitfall gibt es ein Beweissicherungsverfahren (vom Gericht beauftragt) mit einem vom Gericht bestellen Gutachter und das ist dann bindend....


PS: Um den eigentlichen Schaden wird da meistens nicht gestritten. Da gibt es heute anerkannte Software, wo man die Schäden markiert, ein paar Fotos und dann kommt das Ergebnis (die Software nutzen die Versicherungen selber). Gestritten wird um das Honorar, das man dem Kunden nicht ersetzen will....

Grundsätzlich ist der Schädiger verpflichtet den Schaden und Notwendigkeiten zur Feststellung der Schadenshöhe zu tragen.
Aber, schreibt die Werkstatt sinngemäss ....die Voranschlagskosten werden bei Auftragserteilung erstattet.... braucht die Versicherung die nicht zu erstatten, wenn sie den Betrag auszahlt, weil der Kostenvoranschlag ja offensichtlich schon enthalten ist.
Macht man gerne als Werkstatt, um den Kunden zur Reparatur zu überreden....
 

dridders

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Ich hab ja net gesagt das Dekra etc. keine Gutachter waeren, sondern das unter einem gewissen Betrag die Versicherung kein Gutachten will sondern lieber anhand eines KVA abrechnet. Da zahlen sie lieber ein paar Sachen die nur auf dem KVA stehen aber nicht kaputt sind, als die Gebuehren fuer den Gutachter abzudruecken. Erst ab dieser Summe wird ein KVA nicht mehr akzeptiert sondern es muss ein Gutachter ran.
 
S

Steve

Gast im Fordboard
Original von gruffti
...jeder Kfz-Meister darf ein Gutachten erstellen. Ist die Werkstatt ein Meisterbetrieb, ist das schon in Ordnung. Da musst Du nicht extra zur DEKRA....

Das ist leider nicht richtig. ATU z.B. hier bei uns in Bremen darf das nicht und das ist eine Meisterwerkstatt.

Habe heute morgen mit der Versicherung telefoniert und sie akzeptieren den Kostenvoranschlag so nicht. Er war total pampig am Telefon. Ich muss den KVA erstmal selber zahlen, da die Schuldfrage noch nicht geklärt sei! Sie bieten mir ein Gutachten von ihrem Gutachter an. Das habe ich aber abgelehnt. Daraufhin wurde er sehr unfreundlich. Außerdem sagte ich, dass ich mich erstmal informieren muss. Ich muss klären was ich darf und was nicht, das machte ihn dann noch wütender. Ich soll es nicht so kompliziert machen usw. usw. Werde wohl den KVA selber bezahlen und dann der Versicherung zuschicken und in Rechnung stellen. Mal sehen was dann kommt. Wenn die sagen das glauben wir nicht und wir wollen unseren Gutachter das Auto anschauen lassen, dann muss ich das doch auch zulassen oder? Wenn das so weiter geht, dann schalte ich meinen Verkehrsrechtschutz ein und lasse es über den laufen. Das ist wirklich nervig mit der Versicherung.

Danke Euch.

MfG
Steve
 

dridders

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Das wuerde ich lassen, denn der KVA muss nicht akzeptiert werden! Die muessen ausschliessich Gutachten akzeptieren. Das ein KVA akzeptiert wird ist halt die Regelung der Versicherung um Kosten zu senken. Selber bezahlen wuerde ich hier nicht die Bohne.
Ist der Fall denn ueberhaupt strittig? Du weisst, dass dir ein Anwalt auf Kosten der Versicherung zusteht?
Wenn du einen Gutachter beauftragt hast koennen sie sein Gutachten anfechten, dann legen sie sich aber mit dem Gutachter an. Ein Recht das Fahrzeug selbst zu begutachten und dann womoeglich sogar auf Basis des eigenen Gutachtens abzurechnen haben sie nicht. Dein Gutachter ist schliesslich staatlich anerkannt und somit gueltig.
 

gruffti

Foren Gott
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...Du irrst Daniel, ein Gutachter ist nicht automatisch 'vereidigt' (richtig wäre 'öffentlich bestellter').
Ich selbst habe viele Gutachten geschrieben, sie müssen halt passen.

Jedes Gutachten ist genau wie der KVA anfechtbar, bei öffentlich bestellten Gutachtern ist man als Versicherung halt vorsichtiger.

Gleichwohl gebe ich Dir recht, dass ich immer einen Gutachter beauftragen würde. Eine seriöuse Werkstatt tut das auch. Die hat dann Gutachter, mit denen sie zusammen arbeiten....

Um genauer zu sein, das sind dann häufig 'Freie Sachverständige'. Der öffentlich bestellte ist einer Körperschaft gegenüber verantwortlich (z.B. IHK, Ingnieurkammern usw.)

Im übrigen will der Kunde Geld von der Versicherung, nicht der Gutachter. Der ist vom Kunden beauftragt und wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
Gleichwohl wird ein guter Gutachter seinen Kunden nicht im Regen stehen lassen, das spricht sich rund. Im Einzelfall zeige ich Dir aber sehr wohl Gutachten, wo der Kunde anschliessend im Regen stand. Einfach mal deren AGB lesen....
 
S

Steve

Gast im Fordboard
Also Problem ist, dass die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Das mit dem KVA lasse ich jetzt auch. Hat mir noch jemand von abgeraten. Ok soviel dazu. Aber die Versicherung hat doch das Recht den Wagen mit ihren Gutachtern untersuchen zu lassen oder nicht? Wäre ja auch richtig so. Kann ich so lange warten bis die Schuldfrage geklärt ist und dann erst handeln? Ich meine ich muss das Gutachten der Versicherung ja nicht akzeptieren oder?

Danke Euch.

MfG
Steve
 

Galaxydeaf

Haudegen
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früher ist anders als heute.

damals vor 8jahre my kumpel hat Golf 2 leichtes vorn unfall.kumpel ist nicht schuld.
also polizei antrag.zur freie werkstatt gutachten.gesamt kostet 1500 DM Schaden.versicherung zahlt auf my kumpel konto.my kumpel braucht nicht zur werkstatt.sonder zur schrottplatz teile holen ca 200DM und bestellt my kumpel Sportfahrwerk 1000DM und fertig. :D 8)
 

dridders

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heute your kumpel krieg 859.31 EUR plus Steuer von Rechnung von Teile von Schrottplatz und your kumpel kauft Sportfahrwerk bei my ebay fuer 100 EUR und versauft restliches Geld bei my Kneipe um die Corner.
 

gruffti

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...umgekehrt wird ein Schuh daraus Daniel. Du musst den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren und Du bist gehalten, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Das bedeutet normaler Weise schnellst mögliche Reparatur. Daraus folgt, wenn denen Dein Gutachter nicht passt, müssen die klagen.
Noch einmal, heute geht das nach Schema F mit einer anerkannten Software. Was der Gutachter noch kann, ist darüber entscheiden, was neu muss und was repariert werden kann.

So als Beispiel: Der Halter der Lichtmaschine ist verbogen. Da sagt der Versicherungsgutachter: An der Lichtmaschine selber sehe ich nichts, also wird nur der Halter ersetzt.

Dein Gutachter kann sagen: Halter krumm, daher wird die Lichtmaschine auch einen weg haben, also komplett neu.

Das Gegenteil beweist man nur, wenn man die Lichtmaschine zerlegt und das ist teurer als eine neue und wird somit auch akzeptiert....
 

dridders

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gruffti:
ich hab nie etwas anderes geschrieben. Nur das die Versicherungen auf ein Gutachten verzichten unterhalb eines gewissen Betrags (was sie nicht muessen).
Eine Reparatur kann grundsaetzlich ja erst nach Schadensfeststellung erfolgen, also nach dem Gutachter oder dem _anerkannten_ KVA. Ansonsten gehen die Beweise floeten und du bleibst auf den Kosten hocken. Wenn die Versicherung wie hier sich weigert derzeit schon etwas zu unternehmen kann keiner fordern das man privat die Kosten im voraus traegt und die Versicherung muss damit Leben laenger Mietwagen/Ausfallgeld hinterher zu zahlen. So oder so gibt es fuer mich da 2 Wege: entweder die Versicherung geht den normalen Weg, es wird ein Gutachten erstellt und sie zahlen, oder wenn sie irgendwo anfangen zu mucken gehts halt zum Anwalt solange ich mir sicher bin das ich nicht die Schuld trage. Dann wirds halt noch teurer fuer die Versicherung als wenn sie zuegig gezahlt haette.
 

gruffti

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...sorry Daniel, die Antwort galt nicht Dir, sie galt Steve, der der Versicherung das Recht der Gutachterwahl zuerkennen wollte.

Wir sind uns einig, wenn die Versicherung muckt, Anwalt einschalten.
Gleiches gilt natürlich erst Recht bei der Schuldfeststellung.
In einem irrst Du, wenn die Zahlung z.B. von einem Strafverfahren zur Feststellung der Schuld abhängig gemacht wird, kannst Du nicht beliebig lange einen Leihwagen nehmen.
Was Du in Anrechnung bringen könntest, wären zum Beispiel Kreditkosten....
 
S

Steve

Gast im Fordboard
Ok um das ganze jetzt mal abzukürzen. Wenn die Versicherung sagt sie will sich den Wagen anschauen da ihr der Schaden zu hoch erscheint, muss ich ihr das Recht nicht einräumen? Ich kann es verweigern und komme damit durch? Ich kann also warten bis die Schuldfrage genau geklärt ist und dann z.B. zur DEKRA gehen und mir ein Gutachten machen lassen? Die müssen doch das Recht haben den Wagen zu sehen! Das will mir nicht so richtig in den Kopf. Ich zahle doch auch nicht einfach blind etwas... Ich kann den Gutachter von denen doch kommen lassen aber muss nicht Einwilligen bei dem Gutachten? Also er erstellt das Gutachten und ich sage das akzeptiere ich nicht?

MfG
Steve
 

gruffti

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...natürlich kann man so vorgehen. Wenn Dir das Gutachten der Versicherung nicht passt, was dann? Dann musst DU klagen und ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren beantragen (da wird der Gutachter vom Gericht bestimmt).
Wenn Du einen öffentlich bestellten Guachter nimmst, müssten die gegen das Gutachten klagen.
Das wird häufig gemacht, aber nicht wegen der Schadenshöhe sondern wegen der Gutachterkosten.
Normaler Weise gehtst Du zu einem öffentlich bestellten Gutachter und unterschreibst dem eine Abtretungserklärung. Dann holt der sich das Geld bei der Versicherung. Solltest Du die Schuld oder eine Teilschuld bekommen, musst Du eben selbst zahlen bzw. werden die Kosten die bereits erstattet wurden vom Schadenersatz abgezogen.

Nein, wenn ein öffentlich bestellter Gutachter einen Schaden begutachtet hat, hast Du kein Recht den Schaden selbst zu begutachten. Es sei dann, Du beantragst eben ein Beweissicherungsverfahren bei Gericht und dieses stimmt dem zu......

Und noch einmal, gehe zum Anwalt. Keiner von uns kann Dir ernsthaft helfen.....
 
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Steve

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Der Wagen ist als Zweitwagen bei meinem Vater versichert. Aber zugelassen ist der Wagen auf mich. Mein Vater ist im Urlaub, deswegen wird das nichts mit dem Anwalt zur Zeit. Da liegt das eigentliche Problem.

MfG
Steve
 

dridders

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Haeh? Ich denke du hast keine Schuld an dem Unfall? Was hat dann deine Versicherung damit zu schaffen? Richtig, goar nix! Du bist der Halter des kaputten Fahrzeugs, somit der Geschaedigte, somit derjenige der Ansprueche gegen den Verursacher hat. Selbst wenn du der schuldige waerst waere deine Versicherung in Sachen Anwalt voellig egal, denn deine zahlt den eh nicht, sondern nur die gegnerische.
 
S

Steve

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Na den Verkehrsrechtsschutz habe ich doch bei meiner Versicherung. Die Schuldfrage ist doch noch garnicht geklärt! Also muss ich erstmal alles selber tragen. Erst wenn der Gegner die Schuld zu gibt oder ein Richter die Schuld zu spricht übernimmt die gegnerrische Versicherung das.

MfG
Steve
 

dridders

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Du scheinst dir deiner Sache ja selbst alles andere als sicher zu sein. Und gerade in diesem Fall wuerde ich dir empfehlen so frueh wie moeglich den Anwalt zu aktivieren. Ob die Verkehrsrechtschutz deiner Eltern fuer dich aufkommt ist aber genauso fraglich.
 
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Steve

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Wenn ich mir meiner Sache sicher wäre, dann hätte ich hier doch nicht das Thema eröffnet... Da das mit dem Rechtsschutz nicht geklärt ist, kann ich auch keinen Anwalt hinzuziehen. Der Kostenaufwand steht in keiner Relation zum Unfall selbst.

MfG
Steve
 

dridders

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Eine Erstberatung kostet dich vielleicht 50 Euro, wenn denn überhaupt, und das steht in keinem Verhältnis zu vielleicht 800 Euro die dir entgehen? Ähja... Und eröffnet hattest du den Thread wegen dem Gutachter, dort war keine Rede davon dass du denkst das du am Unfall selbst schuld bist.
 
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Steve

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Ich denke wir reden aneinander vorbei. Ich habe nicht gesagt, dass ich denke ich sei daran Schuld. Was das angeht bin ich mir von meiner Seite her sicher. Aber wenn er die Schuld nicht zugibt haben wir ein Problem. Dann muss das Ganze erstmal geklärt werden. Da kann ich mir meiner Sache sicher sein wie ich will, das interessiert in diesem Fall nunmal keine Sau.

800€ ist ein KVA der wie schon geschrieben nicht akzeptiert wird von der Versicherung da er zu hoch kalkuliert ist und die ein Gutachten dann machen zur Gegenstellung. 800€ werden es nie und nimmer.

Den Gutachter muss ich erstmal selber zahlen da er wie gesagt die Schuld noch nicht zugegeben hat. Das Geld muss man haben... und auch aufbringen wollen.

Ich lasse jetzt die Schuldfrage erstmal klären und dann wenn alles in trockenen Tüchern liegt, werde ich ein Gutachten auf kosten der Versicherung erstellen.

MfG
Steve

P.S. Dürfen keine neuen Fragen in einem Thread bei Unklarheiten dazu kommen? Ich denke schon ;)
 

dridders

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Dann bedenke dass du das Auto bis zur Gutachtenerstellung nachweislich möglichst keinen Millimeter bewegen solltest, bevor hinterher jemand meint die Schäden wären erst später entstanden. Normal gehört ein derartiges Gutachten umgehend erstellt, incl. Beweissicherung durch Fotos. Aber gut, unsere Meinung dazu kennst du, steht dir natürlich frei nichts darauf zu geben, nur musst du auch damit Leben wenn sich dadurch die Situation für dich womöglich entsprechend verschlechtert.
 
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