Frage zur Sachmängelhaftung

Kawa68

Foren Ass
Registriert
2 Dezember 2006
Beiträge
333
Alter
56
Ort
Schwäbische Alb
Website
kawa68.de.tl
Hallo.
Folgendes Problem: Ich kaufte vor 2 Wochen einen Mondeo MK3 TDCI bei einem Gebrauchtwagenhändler mit einjähriger Garantie.
Nun stellte ich das bekannte Problem fest, daß mein Werksradio Sony/MP3 nach ca. 45 min. anfängt zu flackern. Erst langsam, dann immer schneller. Dieses Problem ist Ford bekannt und das Radio wurde während der Garantiezeit immer ausgewechselt.
So. Mein Mondeo ist Baujahr 2004 und von daher greift die Werksgarntie natürlich nicht mehr.
Wie sieht es aber mit der Sachmängelhaftung des Verkäufers aus ???
Kann ich ein einwandfreies Radio einfordern ???
Danke für Eure Hilfe.
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Ja, kannste, denn schließlich war dann das Radio schon beim Kauf kaputt.
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Original von Kawa68
....
Wie sieht es aber mit der Sachmängelhaftung des Verkäufers aus ???
Kann ich ein einwandfreies Radio einfordern ???
Selbstverständlich unterliegt auch das Radio der Sachmängelhaftung, sofern es mit dem Wagen verkauft und nicht explizit ausgeschlossen wurde.

So ganz klar, ob du ein einwandfreies Radio einfordern kannst, ist es jedoch nicht. Grundsätzlich kannst du einfordern, dass das Radio ein seinem Alter entsprechenden Zustand hat. D. h. übliche Abnutzung ist zu berücksichtigen, technisch sollte es jedoch funktionieren.

Als erstes musst du dem Verkäufer im Mangelfall die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. D. h. er müsste das Radio auf seine Kosten reparieren lassen. Der Verkäufer kann dies jedoch ablehnen, wenn die Kosten der Reparatur unverhältnismäßig hoch wären. Erst wenn ein zweifacher Nachbesserungsversuch erfolglos verlaufen ist, hast du ein Recht auf Minderung des Kaufpreises, auf Wandlung (Umtausch) oder Rückgabe - natürlich vom ganzen Auto. Im Falle des Umtauschs, erfolgt der natürlich nicht in ein nagelneues Gerät, sondern lediglich ein Gleichwertiges (z. B. auch Gebrauchtes aus seinem Fundus) ;)
 

Kawa68

Foren Ass
Registriert
2 Dezember 2006
Beiträge
333
Alter
56
Ort
Schwäbische Alb
Website
kawa68.de.tl
Original von RedCougar
Der Verkäufer kann dies jedoch ablehnen, wenn die Kosten der Reparatur unverhältnismäßig hoch wären.

Hi Silke.

Erstmal DANKE für Deine Hilfe.
Was heißt, Kosten sind zu hoch ??? Was dann ??? Muss er es dann einfach lassen ???

Grüßle aus dem wilden Süden.
Claus
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Die Einschätzung, wann ihm die Reparatur (Nachbesserung) zu teuer kommt, ist seine Sache.

Wie gesagt: 2x musst Du ihn auffordern, den Mangel zu beheben. Tut er es nicht (warum auch immer), hast Du die genannten nachfolgenden Optionen.

Grüße
Uli
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Original von Kawa68
Was heißt, Kosten sind zu hoch ???
So pauschal kann man das auch nicht sagen, aber mein persönliches empfinden sagt mir, dass bei einem 4 Jahre alten Radio Reparaturkosten in der Nähe des Zeitwertes als "zu hoch" gelten.

Austausch gegen ein anderes gebrauchtes gleichwertiges Radio oder eine entsprechende Erstattung in Euros ;)
 
Oben