Neptuns_KA

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hab eine frage zum umfang der aufgaben der Feuerwehr.
ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass die Feuerwehr u.a. dafür zuständig ist Menschen zu schützen.
Dies nicht nur vor einem Feuer, sondern etwa auch vor Tieren. Z.b. entfernung eines Vespennestes.


Nun hatten wir aber leider vor ein paar Tagen einen sehr unschönen Zwischenfall mit einer katze bei uns zuhause.

Die Katze ist plötzlich und ohne Vorwarnung völlig durchgedreht.
Sie ist mir ins Gesicht gesprungen und hat mich fast um mein Augenlicht gebracht, mein halbes gesicht ist zerkratzt, genauso siind meine Hand und meine beiden Beine schlimm zerkratzt und zerbissen. Ich sehe im Moment aus wie nach ner Schlägerei mit anschließendem Flug durch einen Glastisch...
Es war wirklich der pure Horror! ich war froh, als ich sie aus dem Zimmer raus treten konnte und die Tür schließen konnte.
nichtmal 5min vorher hat sie noch mit mir geschmust und gekuschelt, sie war bis dahin eine wirklich liebe und kuschelige katze.
Der Tierarzt der sie eingeschläfert hat vermutet einen Hirntumor, die kosten für eine genauere Untersuchung haben wir uns aber gespart...


Nun aber zur eigentlichen Frage:
Da wir die Katze nicht selber einfangen wollten und konnten (meine Freundin aus purer Angst, ich weil ich grade ins krankenhaus gefahren wurde) musste die Katze durch die Feuerwehr entfernt werden.
die beiden Feuerwehrmänner haben wohl auch 10-15Min gebraucht um sie einzufangen und es erst mit einer art großen "Käscher" geschafft.
Nun haben die beiden zu meiner Freundin gesagt es würde etwas kosten wenn sie ins tierheim kommt. da sie aber, verständlicher weise, verwirrt war ist sie sich nicht sicher was die beiden genau gesagt haben und was sie gemeint haben.


Hat jemand damit erfahrung und kann mir vielleicht sagen, ob und was uns da erwarten könnte?
ich bin ja immernoch auf dem standpunkt, dass der Feuerwerhreinsatz zu unserem Schutz war, wir hätten die Katze im Leben nicht selber einfangen können ohne die gefahr weiterer schwerer Verletzungen.
Die Feuerwehr selber wurde übrigens von den Krankenwagenfahrern verständigt


Danke schon mal für eure Antworten!
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo,

interessante Frage.

Ich hatte mal einen geplanten Einsatz zum Aufstellen eines Maibaums. Das hat die Münchner Berufsfeuerwehr unter der Bezeichnung "Traditionspflege" kostenlos gemacht. Im Umkehrschluss gibt es also auch kostenpflichtige Einsätze.

Setze Dich doch mal mit der zuständigen Feuerwache in Verbindung und frage, ob sie einen "Leistungskatalog" haben. Dort erfährst Du dann Näheres.

Grüße
Uli
 

Lomex

Eroberer
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grds. ist ein gros der Feuerwehreinsätze kostenfrei. Die unterhaltenden Gemeinden sind aber in die Lage versetzt, Satzungen zu erlassen, die anderes bestimmen. Normalerweise sind jedenfalls solche Einsätze zu zahlen, denen klar ein Verursacher zugeordnet werden kann bzw. solche, die der Feuerwehr eigentlich fachfremd sind (zB Katze vom Dach "retten").

Im vorliegenden Fall könnte ich mir tatsächlich vorstellen, dass es einen Gebührenbescheid gibt, allerdings wäre der meines Erachtens an den Tierhalter zu richten. Dieser haftet nämlich, verschuldensunabhängig, für jeden Schaden, der durch die Katze entstanden ist, § 833 BGB.

Die Frage ist nur, was ist wenn der nicht ermittelt werden kann... ich denke allerings da würde ein Blick in die Satzung helfen.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von Lomex
Die Frage ist nur, was ist wenn der nicht ermittelt werden kann... ich denke allerings da würde ein Blick in die Satzung helfen.
Dann übernimmt der Träger der Einrichtung wieder die Kosten. Ich hatte das mit Streunertieren schon mehrfach. Hier aber scheint es die Katze des Threadstarters zu sein, von daher scheint die "Urheber"-Frage klar.

Grüße
Uli
 

Stevie

Doppel Ass
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Von mir ein dickes PFUI für "Krankenwagenfahrer" !!!!! :dududu: :dududu: :dududu: :dududu: :dududu:
 

Lomex

Eroberer
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Original von MucCowboy
Original von Lomex
Die Frage ist nur, was ist wenn der nicht ermittelt werden kann... ich denke allerings da würde ein Blick in die Satzung helfen.
Dann übernimmt der Träger der Einrichtung wieder die Kosten. Ich hatte das mit Streunertieren schon mehrfach. Hier aber scheint es die Katze des Threadstarters zu sein, von daher scheint die "Urheber"-Frage klar.

Grüße
Uli

das konnte ich so nicht rauslesen, es hieß nur es häte bei ihm zu hause ein problem mit einer katze gegeben. Das kann auch heißen, dass irgendson streunerviech sich in seinen garten verirrt hat.

Aufklärung bitte, Neptuns_KA! ;)
 

Dierk-mit-E

Haudegen
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Und hier die Zick-Zack-Bullenpack-Meinung :D :D :D

In diesem Fall "sollte" der Einsatz kostenlos sein, denn er diente zur Abwehr einer Gefahr für Leib (und/oder Leben).
Keine Angst, ich bin selbst Katzenbesitzer und lese die Zeilen schon genau. Auf einen Tumor konnte man bei dem Verhalten schon tippen...aber so plötzlich. War das einmalig bis dahin ?

Wie dem auch sei, meine Erfahrungen dazu siehe oben. Wir nehmen in solchen Fällen auch kein Geld, sprich Kostenrechnung.
Sicher kann man dem Halter einen Einsatz in Rechnung stellen, persönlich würde ich das nie tun. Sowohl mit den Verletzungen als auch dem Einschläfern des Tieres hat man erstmal genug "am Hals"

Gruß vom Dierk
 

Lomex

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Und hier die Zick-Zack-Bullenpack-Meinung :D :D :D

In diesem Fall "sollte" der Einsatz kostenlos sein, denn er diente zur Abwehr einer Gefahr für Leib (und/oder Leben).
Keine Angst, ich bin selbst Katzenbesitzer und lese die Zeilen schon genau. Auf einen Tumor konnte man bei dem Verhalten schon tippen...aber so plötzlich. War das einmalig bis dahin ?

Wie dem auch sei, meine Erfahrungen dazu siehe oben. Wir nehmen in solchen Fällen auch kein Geld, sprich Kostenrechnung.
Sicher kann man dem Halter einen Einsatz in Rechnung stellen, persönlich würde ich das nie tun. Sowohl mit den Verletzungen als auch dem Einschläfern des Tieres hat man erstmal genug "am Hals"

Gruß vom Dierk

ich weiß ja jetzt nicht welchen Posten du bei der Polizei begleitest. Deswegen jetzt mal halb OT auch weils mich interessiert. Erfährt man als Mann am Einsatzort, ob da dann Kosten verbucht werden? Da ist doch bestimmt wieder eine andere Stelle, bezahlt mit A 15, zuständig :D
 

Treffnix

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Feuerwehrrecht ist Landesrecht. Deswegen kann sich das von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Der Großteil ist aber wohl sehr ähnlich. Ich weiß nur, wie es in Niedersachsen ist.

Die Kosten trägt erstmal die Gemeinde / Stadt. Sie hat aber die Möglichkeit, sich für Einsätze, bei denen nicht unmittelbar die Kosten wiederzuholen. Im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) heißt es dazu:

§ 26 Kostenersatz

(1) Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinden und der Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen nach allgemeinen Vorschriften bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung von Gefahr oder Schaden und gegen Verursacher in Fällen der Gefährdungshaftung bleiben unberührt.

(2) Für andere als die in Absatz 1 genannten Leistungen können die Landkreise und die Gemeinden Kostenersatz
nach Maßgabe einer Satzung verlangen: sie können Pauschalbeträge festlegen. Kostenersatz soll nicht verlangt werden, soweit das Verlangen eine unbillige Härte wäre.

(3) Für die Bekämpfung von Schiffsbränden und für Hilfeleistungen nach § 5 a Abs. 1 kann das Land Kostenersatz verlangen. Soweit die Durchführung solcher Aufgaben vom Land nach § 5 a Abs. 2 auf den Bund, kommunale Körperschaften oder sonstige Dritte übertragen worden ist, steht diesen der Anspruch auf Kostenersatz zu.

(4) Kostenerstattungspflichtig ist

1. derjenige, dessen Verhalten die Leistungen erforderlich gemacht hat; die Vorschriften des Gesetzes über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung über Verursachungshaftung (§ 6) gelten entsprechend

2. der Eigentümer der Sache oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, deren Zustand die Leistungen erforderlich gemacht hat; die Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung über Zustandshaftung (§ 7) gelten entsprechend;

3. derjenige, in dessen Auftrag oder in dessen Interesse die Leistungen erbracht werden

4. derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig grundlos den Einsatz einer Feuerwehr auslöst.

Grob gesagt bedeutet das, solange niemand in Lebensgefahr schwebt, kann die Gemeinde Kosten erheben. Oft sind diese dann aber über die Haftpflicht gedeckt. Wann und in welcher Höhe Kosten erhoben werden, regelt jede Gemeinde wieder für sich. In der Praxis verzichten die allermeisten Gemeinden in den allermeisten Fällen aber wohl darauf. Aus meiner Feuerwehrzeit weiß ich nur von wenigen Fällen, in denen jemand für einen Einsatz bezahlen musste. Das waren dann Brandstiftungen, grob fahrlässig verursachte Ölspuren und ähnliches.

Der Hinweis auf die Kosten erwies sich aber das ein oder andere Mal jedenfalls als hilfreiches Druckmittel. Ich erinnere mich da an einen Hähnchenstallbesitzer, in dessen Rauchmelder Milben nisteten, die morgens um 5 Uhr munter wurden und die Brandmeldeanlage auslösten. Bei dem standen wir eine Woche lang jeden Morgen um fünf vor der Tür und erst nach dem Hinweis auf die Kosten rang er sich durch, mal den Melder austauschen zu lassen.

Ob für den Einsatz was berechnet wird, hängt also vor allem ab von Bundesland und Gemeinde (und wie dringend diese Geld benötigt).
 

Andre1982

Haudegen
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darf man fragen wieviele einsatzfahrzeuge bei dir waren?
auch danach richtet sich der preis für diesen einsatz.
ich gehe mal einfach davon aus das kein kompletter löschzug bei dir angerollt ist, oder?


@ Treffnix: was ist denn eine grob fahrlässig verursachte ölspur? rennt da jemand mit nem fass durch die stadt? :D

eine ölspur ist - aus meiner sicht - eigentlich nie grob fahlässig verursacht worden. gott sei dank lassen sich die verursacher einer ölspur immer gut verfolgen.
und die zahlen dann auch den einsatz. das kann dann schon mal teuer werden.
 

Treffnix

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Original von Andre1982
@ Treffnix: was ist denn eine grob fahrlässig verursachte ölspur? rennt da jemand mit nem fass durch die stadt? :D

Das ist, wenn ein Busfahrer den kompletten (!) Inhalt seines Öltanks über 5 Gemeinden des Landkreises verteilt, dabei weder auf bordeigene Warnsignale noch Lichthupen anderer Verkehrsteilnehmer reagiert und erst durch einen Streifenwagen gestoppt werden muss. An sowas dachte ich da... :D
 

Baumschubser

Megaposter
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Das Einfangen eines verrückt gewordenen Viehs sollte zu den kostenlosen Einsätzen gehören, egal wem die Katze gehört und egal, wem sie Schaden zugefügt hat. Alleine die Tatsache, dass sie bei Flucht einem weiteren Menschen Schaden zufügen könnte oder auch erheblichen Sachschaden verursachen kann, rechtfertigt den Einsatz von Feuerwehr oder anderen aus öffentlichen Geldern bezahlten "Fachkräften". Dazu kommt, dass die Feuerwehr vom Notdienst gerufen wurde und nicht vom Besitzer. Hat der sich bei Notwendigkeit des Einsatzes grob verschätzt, stünde der noch vor dem Katzenbesitzer in der Haftung für die eventuellen Einsatzkosten. Andererseits, wenn der berechtigterweise einschätzt, dass hier die Feuerwehr ran sollte, dann dürfte alles in Butter sein. Es hat ja schließlich hier keiner aus lauter Dummheit die Feuerwehr belästigt.
 
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