Ford Garantie auf Lima?

E

Ernie & Bert

Gast im Fordboard
Hallo, habe vor knapp 2 Jahren meine Lima bei Ford tauschen lassen. Jetzt nach knapp 2 Jahren und ca. 20k Km ist sie mit einem Schlag wieder hin. Die Prüfung, dass es die Lima ist hat mir Ford Kulanter Weise erlassen, den Neuaustausch übernhemt die Werkstatt und Ford aber nur zu 55%. Meine Frage nun: Muss Ford denn nicht für eine Gewisse Zeit bispw. 60k Km für die Lima garantieren? Oder greifen hier nicht auch die 2 Jahre? Bin ein wenig verwundert, bitte um rasche Hilfe das das Auto bereits bei Ford ist und wohl morgen im laufe des Tages repartiert wird.

Gruß
Stefan
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Ford verrechnet offensichtlich eine Nutzungsentschädigung für die alte LIMA. Du hast die alte LIMA immerhin 2 Jahre genutzt und bekommst nun zu anteiligen Kosten eine Neue. Das ist eigentlich legitim.

Und wenn die Werkstatt auch noch die Einbaukosten übernimmt ... was willst du mehr?


[offtopic]
Da dies eine generell rechtliche Frage ist und
wenig mit dem Cougar zu tun hat,
hab ich das Thema nach Recht & Gesetz verschoben
[/offtopic]



Edit: Garantien!! sind immer ein freiwillige Leistung und "müssen" überhaupt nicht von einem Hersteller vergeben werden. Wenn du dich aber auf die gesetzliche Gewährleistung beziehst, ist auch noch zu unterscheiden, ob dir eine tatsächlich fabrikneue oder eine AT-Lima (was wahrscheinlicher ist) eingebaut wurde. Wenn es eine fabrikneue Lima war, gelten zwei Jahre Gewährleistungsfrist, wobei du zu jetzigem Zeitpunkt allerdings nachweisen musst, dass der Produktmangel schon bei Kauf bestanden hat. Das dürfte ziemlich schwierig werden ...

Wenn es eine AT-Lima war, gilt lediglich eine einjährige Gewährleistungsfrist, die jedoch so oder so schon abgelaufen wäre.
 

toni_test

Doppel Ass
Registriert
7 November 2007
Beiträge
115
Ort
Kölle
Original von RedCougar
......

Wenn es eine AT-Lima war, gilt lediglich eine einjährige Gewährleistungsfrist, die jedoch so oder so schon abgelaufen wäre.

Aber doch nur, wenn der Unternehmer im bzw. im Kaufvertrag bei diesen Gebrauchtwaren auf 1 Jahr herunterbegrenzt hat
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Vorsicht.
Das Auto in der Werkstatt reparieren zu lassen, ist kein Kaufvertrag für den Generator, sondern ein Werkvertrag für die Reparatur.
Die Gewährleistungsfristen bei Mängeln sind an sich genauso, wie bei einem Kaufvertrag.
Aber ! In den Werkstätten wir immer nur, lt. AGB, eine Garantie von 1 Jahr gegeben. Das ist zwar für das Jahr schon mehr als nur die Gewährleistung lt. BGB, aber wie man es nur auf ein Jahr begrenzen kann, ist mir schleierhaft.
Ich hatte selbiges Problem auch, dass mein Generator nur 17 Tkm gehalten hat, nicht mal 2 Jahre. Aber zahlen musste. War sogar bei der Verbraucherzentrale, die mir natürlich mit der 24 monatigen Gewährleitungsfrist Recht gab. Aber irgendwie ist es denen wohl doch erlaubt, auf 1 Jahr das ganze zu begrenzen.
 

Sonic2000

Kaiser
Registriert
28 August 2006
Beiträge
1.167
Alter
42
Ort
25348, Glückstadt
Ist völlig normal und hat auch berechtigte Gründe, dass das Kraftfahrzeuggewerbe laut Kraftfahrzeugreparaturbedingungen die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen darf. Dies wird mit der Unterschrift auf dem Reparaturauftrag anerkannt und betrifft die lt. Auftragsschein durch die Werkstatt durchgeführte ARBEIT...
Das hat auch nichts mit Garantie zu tun, sondern ist eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistung sprich Sachmangelhaftung.
Sind halt Sonderformen im Gewerbe, genau wie das erweiterte Besitzpfandrecht (Wird die Rechnung ncht bezahlt haben wir das Recht das Fzg bis zur Bezahlung zu behalten und nach einer angemessenen Frist zu versteigern).
Wer im Kfz-Gewerbe arbeitet ist auch froh, dass es solche Regelungen gibt, da trotz allem genug Rechnungen unbezahlt bleiben...

Mal am Rande: Wie lange ist der EInbau der Lima genau her? Find doch mal raus, wie Ford das mit der Ersatzteilgewährleistung hält, nur so als Denkanstoß...
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Na das mit dem Pfandrecht kann man ja noch einsehen, aber das die die Gewährleistung einfach auf ein Jahr verkürzen ist ja nur gut für die Werkstatt, nicht für den Verbraucher.
Außerdem kann eine AGB, sellbst wenn man ihr zustimmt, nicht etwas ausschließen, was im Gesetz festgesetz wurde.. Die salvatorische Klausel steht ja auch nicht ohne Grund drin ( und dann wohl auch unsinniger Weise).
Denn aus welchen Grund dürfen die die Zeit verkürzen ? Doch nur zu deren Vorteil.

Aber genau aus dem Grunde lasse ich mir seit dem für teurer Ersatzteile eine Kaufrechnung geben und die Reparatur als Einzelleistung.
 
E

Ernie & Bert

Gast im Fordboard
Ich hätte zumindest gehofft das es für ein Austauschteol wie die Lima eine Mindestlaufgarantie gibt bspw. 60k Km, sowas gibt es ja auch bei einem Keilriemenwechsel wenn ich mich nicht ganz irre.
 

Sonic2000

Kaiser
Registriert
28 August 2006
Beiträge
1.167
Alter
42
Ort
25348, Glückstadt
Original von Ernie & Bert
Ich hätte zumindest gehofft das es für ein Austauschteol wie die Lima eine Mindestlaufgarantie gibt bspw. 60k Km, sowas gibt es ja auch bei einem Keilriemenwechsel wenn ich mich nicht ganz irre.

kurz und knapp: nein...
 

toni_test

Doppel Ass
Registriert
7 November 2007
Beiträge
115
Ort
Kölle
Original von Maik MkV
Vorsicht.
Das Auto in der Werkstatt reparieren zu lassen, ist kein Kaufvertrag für den Generator, sondern ein Werkvertrag für die Reparatur.
Die Gewährleistungsfristen bei Mängeln sind an sich genauso, wie bei einem Kaufvertrag.
Aber ! In den Werkstätten wir immer nur, lt. AGB, eine Garantie von 1 Jahr gegeben. Das ist zwar für das Jahr schon mehr als nur die Gewährleistung lt. BGB, aber wie man es nur auf ein Jahr begrenzen kann, ist mir schleierhaft.
Ich hatte selbiges Problem auch, dass mein Generator nur 17 Tkm gehalten hat, nicht mal 2 Jahre. Aber zahlen musste. War sogar bei der Verbraucherzentrale, die mir natürlich mit der 24 monatigen Gewährleitungsfrist Recht gab. Aber irgendwie ist es denen wohl doch erlaubt, auf 1 Jahr das ganze zu begrenzen.

Es handelt sich um einen Werkkaufvertrag, Werkvertrag für die Reparatur, Kaufvertrag über die verbauten Teile.
Garantie ungleich Sachmängelhaftung hatten wir ja schon oft genug...
Verkürzung der Sachmängelhaftung beim Kauf von Gebruachtwaren ist ok lt. Gesetz.
Beim Werkvertrag schaut selber ins BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
 
Oben