Schrecki

Haudegen
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Edit: Neue Fragestellung siehe unten!

Hallo!

Hat jemand einen Zubehörkatalog mit Preisen für den Mk6 ?
Insbesondere interessieren mich die Preise für die Original Alufelgen in 15".

Hintergrund ist der, dass ich für die meisten Felgen in 15" aus dem Zubehörhandel Karosseriearbeiten durchführen müsste und das will ich nicht.

Gruß
Thomas
 

caramba

Haudegen
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RE: Zubehörkatalog / Preisliste gesucht

Moin,

die Hinweise auf Karosseriearbeiten hinsichtlich ausreichender Radabdeckung blabla, etc, usw. sind Standardangaben in den Räder-Gutachten und dienen in der Regel lediglich zur Absicherung des Felgenherstellers.

15" Felgen aus dem Zubehör passen eigentlich problemlos. Bei einer 6J oder 6,5Jx15 und einer ET bis 35 sehe ich keine Schwierigkeiten.


Ansonsten ist hier http://www.ford.de/ns7/zubehoer/-/fszur13/-/-/-/-#

alles Zubehör auch online zu finden.
 

Schrecki

Haudegen
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Naja, wenn es nunmal Auflagen gibt müssen die auch erfüllt werden oder nicht?
Bei den Borbet Felgen für den Mondeo stand sowas übrigens nicht drin.
Original ist ja 6x15 ET 52,5, ziemlich exotisches Maß.

Die Ford Preise sind ja ziemlich gesalzen, ich werd mal schauen, was der Händler auf die UVP runterlässt. Vielleicht finden sich ja auch gebrauchte Felgen.

Edit:
Ich hole das nochmal hoch.

Ich will mir jetzt die CMS C1 in 6x15 kaufen. Diese haben eine ET von 52,5 haben somit also die exakt gleichen Maße wie die Original Ford Felgen.

Zwei Fragen:

1.) Muss ich da überhaupt noch was eintragen lassen, weil die Maße sind ja so in der Übereinstimmungserklärung eingetragen, dort steht:
6Jx15H2OS52,5

2.) Im Gutachten zu der Felge steht:
Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine
unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B.
EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Was ist das denn wieder für ein Blödsinn? Würde ich eine original Ford Felge kaufen, müsste ich da ja auch nichts umtragen lassen, oder? Die Reifengröße bleibt ja gleich und welche Felge das ist, sollte beim Spritverbrauch doch völlig egal sein. Und die Steuer bleibt ohnehin bei 266€, egal ob 5l Auto oder nicht.
Muss ich mir da jetzt also auch noch irgendwie Gedanken machen? Habe nämlich absolut keine Lust, da noch was umtragen zu lassen.

:mauer
 

Vordy

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Es sind zwar Ford Originalfelgen, aber nicht die serienmäßige Bereifung für Deinen Fiesta MK6. Felgen 6x15 ET52,5 fährt der C-Max, Focus II und auch mein Tourneo Connect in Serie mit 195/65R15 Reifen.
Montierst du diese Felgen mit den passenden Reifen auf dein Auto, ist es kein 3 Liter oder 5Liter Auto mehr. Ob das nun steuerliche Probleme macht keine Ahnung. Dein Auto wird aber auf jeden Fall mit einem höheren Verbrauch unterwegs sein. Eine Alufelge Original Ford 6x15 ET52,5 kostet 160 Euro. Ich habe erst vergangene Woche bei Ford gefragt und hatte dann das Glück 4 neuwertige gebrauchte Alufelgen auch Original Ford von einem Unfallwagen kaufen zu können.
Die Änderungen in den Papieren und die CMS Felgen sind sicherlich billiger als 4 Original Ford Felgen vom Händler. Ich nehme aber an, das du auch die Original Ford Felgen eintragen lassen musst, weil der Status als 3 oder 5l Auto geht auch dabei verloren.
 
J

Joerg

Gast im Fordboard
Hallo zusammen,

also ich habe die besagte CMS Felge seit 3 Jahren auf meinem Fiesta mit 195/50 HR 15 Bereifung wie im Gutachten und wie alternativ in der Reifendruckkontrollübersicht. Möglich wäre auch 205/40 16 war aber damals ziemlich teuer wg. der seltenen Reifengröße.

Musste damals kurz bei TüV/Dekra vorbei wg. korrekter Anbaubescheinigung. Die haben mich nicht mal auf die Bühne fahren lassen nur aus der Ferne geschaut 45 EUR kassiert und fertig. ABE und Anbaubescheinigung muss im Handschuhfach bleiben. Eintragung in den Papieren brauchst du keine, erst bei der nächsten Befassung ... also beim Ummelden/Verkauf ....

Grüße

Jörg
 

Schrecki

Haudegen
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Montierst du diese Felgen mit den passenden Reifen auf dein Auto, ist es kein 3 Liter oder 5Liter Auto mehr. Ob das nun steuerliche Probleme macht keine Ahnung. Dein Auto wird aber auf jeden Fall mit einem höheren Verbrauch unterwegs sein.
Steuerlich ist es Wurst ob 5l Auto oder nicht, der Betrag bleibt der gleiche. Mehr verbrauchen wird er, aber bei 195ern wird das auch nicht so wild sein.

Ich nehme aber an, das du auch die Original Ford Felgen eintragen lassen musst, weil der Status als 3 oder 5l Auto geht auch dabei verloren.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht die Felgen/Reifenkombination als wahlweise Bereifung so eingetragen. Und im Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil1) steht ja soweiso nur noch eine Reifengröße drin. beim Audi A2 gab es ähnliche Fälle.

Musste damals kurz bei TüV/Dekra vorbei wg. korrekter Anbaubescheinigung. Die haben mich nicht mal auf die Bühne fahren lassen nur aus der Ferne geschaut 45 EUR kassiert und fertig. ABE und Anbaubescheinigung muss im Handschuhfach bleiben. Eintragung in den Papieren brauchst du keine, erst bei der nächsten Befassung ... also beim Ummelden/Verkauf ....
Also reicht es mit dem Gutachten und den angebauten Rädern zur Dekra zu fahren und die Anbaubescheinigung ausstellen zu lassen?

Bei "wheelmachine2000.de" werden noch andere Gutachten aufgelistet, u.A. welche, wo keine Eintragung mehr notwendig ist ("TÜV-ABE-Gutachten eintragungsfrei").
Ich werde mir dort erstmal eins zukommen lassen und schauen, was da so drin steht. Oft sind Gutachten von verschiedenen Institutionen ja doch noch unterschiedlich.

Ich habe auch nochmal in anderen Gutachten von 15" Felgen rumgeschnuppert. Dort steht nichts von der Umtragung der Emmisionsklasse. Siehe z.B. Borbet CA in 6,5x15. Dort stehen zwar jede Menge Karosseriearbeiten wegen der niedrigen Einpresstiefe als Auflagen, jedoch nichts von der 5l Regelung.
In dem Gutachten von der CMS C5 in 14" mit 175er Standartbereifung steht die Umtragung der Emmisionsklasse als Auflage wieder dabei.
Also alles nur Nepp?


Bürokratiestaat Deutschland! :wand

UPDATE:
Habe grade das Gutachten von wheels2000 für die C1 bekommen, in diesem steht absolut nichts von einer Umtragung. Nur das die Größe bei der nächsten Befassung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Mehr nicht. Also jetzt einfach damit zum TÜV fahren?
 

Vordy

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Ich gebe Euch da schon recht, mit der Bürokratie ist es schon schlimm in Deutschland. Kaum hat man sich an irgend was gewöhnt, kommen schon wieder neue Bestimmungen und werfen alles um.
Warum bei Standardbereifungen so ein Terz gemacht wird, weiß ich auch nicht. Wenn die technischen Werte einer Nachrüstfelge identisch mit der Originalfelge ist, warum soll dann was abgenommen und begutachtet werden? Das ist doch nichts weiter als ein Kasse füllen für diese Armada von Kfz-Sachverständigen von den verschiedenen Prüforganisationen. Einmal gucken, gleich 45 Euro ist doch schon heftig.
Anders ist es natürlich im Tuningbereich wenn die Bereifung extrem wird und irgendwo etwas schleifen könnte. Da ist das Nachsehen durch einen Sachverständigen ein Stück Sicherheit. Manche würden es sicherlich auch übertreiben, wenn es um tiefer und breiter geht.
 

Schrecki

Haudegen
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Alles total Banane...

Weiß denn jetzt jemand, wie ich das jetzt am geschicktesten anstelle? Einfach mit dem anderen Gutachten (welches allerdings von 2002 ist...) hin?
Oder stört sich der Prüfer nicht weiter an der Auflage mit der Abgasemmision?

Muss ich ausser dem "Gutachten zur Erteilung des Nachtrags zur ABE" sonst noch irgendwelche Papiere zu den Felgen haben?
Und was kriege ich dann beim TÜV, wenn ich die Felgen "eingetragen" habe. Einfach nurn zettel wo draufsteht, dass die Dinger jetzt dran sind, oder was?

Es ist doch zum :kotz:
 

Vordy

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Soweit ich verstanden habe, willst du nur Serienreifen auf eine Felge fahren die Serienmaße haben. ich würde die ABE oder das Gutachten nehmen und ins Handschuhfach legen und das wars dann.
Die ABE des Autos darf bei "falschen" Felgen nicht mehr erlöschen. Das ist EU-Recht. Die sind ja auch nicht falsch, sondern nur nicht abgenommen.
Wenn einer fragt hast du nichts davon gewusst. Wie gesagt es ist Serien- und keine fette Tuningbereifung.
Bei der nächsten HU stellst du den Wagen einfach mit den Winterreifen vor, oder lässt sie drauf und guckst was passiert. Ich hatte schön Prüfer die haben sich die Alus und die Reifen während der Prüfung überhaupt nicht angeschaut. Denen war der Rost an den tragenden Teilen wichtiger :mua
 

Schrecki

Haudegen
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Richtig, Reifen- und Felgengröße sind so in Kombination unter "wahlweise Bereifung" in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (also quasi der ABE des Fahrzeugs) eingetragen und so wird das Auto ja auch ausgeliefert, wenn man die entsprechende Reifengröße bestellt hat.

Technisch ist es ja ebenfalls kein Problem die Räder so zu fahren.

HU ist 11/06, also ohnehin mit Winterbereifung auf Stahlfelgen 175/65 R14. ;)

Edit:
Es geht lustig weiter!

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__13.html
Siehe 9.
Dort steht, dass die Änderung der Abgaswerte nur mitgeteilt werden müssen, wenn sich dies auf die Steuer oder Verkehrsverbote auswirkt. Beides trifft ja nicht zu.
Also doch nicht nachtragen, obwohl das in dem einem Gutachten als Auflage steht?


Edit2:

Ich habe jetzt die C1 in 6x15 ET52,5 zusammen mit Dunlop SP Sport Fastresponse in 195/50 R15 82H bestellt.
Ich bin mal gespannt, was ich dort für ein Gutachten dabei bekomme und werde dann einfach entweder mit dem oder mit dem einen ohne diese komische Steuerklausel einfach mal bei der Dekra vorbeifahren und schauen, was die so sagen.

Noch eine Frage: Was heißt der Felgencode 6Jx15H2OS52,5
Also 6J x 15 ist klar, die 52,5 stehen wahrscheinlich für die Einpresstiefe, aber was bedeutet das "OS" ?
 

caramba

Haudegen
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Tach,

J = Art der Felgenhornausfürung

x = einteilige Tiefbettfelge

H2 = Doppelhump

OS = ?? Da auch bei den Werksfelgen danach der Wert der Einpresstiefe folgt, könnte es OffSet bedeuten und statt ET stehen
 

Schrecki

Haudegen
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Vielen Dank, das hat mir weitergeholfen!

Okay, also ist in der Betriebserlaubnis meines Fahrzeugs eine alternative Rad/Reifenkombination zugelassen. Auf Basis der Betriebserlaubnis wird die Zulassungsbescheinigung ausgestellt, in der allerdings nicht alle Reifengrößen direkt drinstehen, über den Code können das die Behörden aber rausfinden.
Meine neue Rad-/Reifenkombi hat nun exakt die gleichen Parameter wie nunmal einwandfrei zugelassen ist. Warum sollte ich also irgendwas eintragen lassen? Eine beliebige Stahlfelge kann ich ja auch so draufziehen, wenn die Parameter stimmen. Seht ihr das genau so?

Die sind wirklich gar. :rolleyes:
 

caramba

Haudegen
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Hi,

wenn die 195/50R15 bei deinem Fiesta in den Papieren als mögliche Größe aufgeführt sind, ist keine Vorführung beim TÜV nötig.

Ich persönlich würde die ohne weiteres montieren :D Für 3 bzw. 5l Fahrzeuge gelten die gleichen Steuersätze wie für normale Euro4 Fahrzeuge. Von daher wäre die Montage ohne Änderung der Papiere auch keine Steuerhinterziehung. Die Zeit der Steuerbefreiungen ist lange passe' und die Daten stimmen mit denen der Werksfelgen vollkommen überein.

Wäre mal interessant zu wissen, ob ein Fiesta TDCI Sport mit 195/45R16 ab Werk eine andere Schlüsselnummer besitzt als ein Trend, Ghia etc. mit 175/65R14 :idee

Ansonsten wäre die Auflage SC4 völliger Humbug :rolleyes:
 

caramba

Haudegen
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Original von Schrecki
Ansonsten wäre die Auflage SC4 völliger Humbug
Sie IST völliger Humbug, weil in den ganzen Gutachten bei anderen Felgen mit der gleichen Reifenbreite oder sogar noch viel größer nicht zu finden ist...

Die CMS C1 habe ich noch nicht in der Hand gehabt. Eventuell ist die ja aus einem anderem "Leichtmetall" :rolleyes: gemacht. Statt aus Al vielleicht aus Pb :D :D :D

Schraub sie einfach dran... :happy:
 

Schrecki

Haudegen
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Schraub sie einfach dran...
Mach ich auch, das Gutachten und eine Kopie der ABE lege ich sicherheitshalber ins Handschuhfach. :happy:

Edit1:
Tolle Wurste, heute folgende E-Mail bekommen:

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gewünschten Alufelgen vom Hersteller für Ihr Fahrzeug bis auf weiteres nicht lieferbar sind.

Edit2:
Ich habe nun bei einer Vergölst Station ein paar Kilometer von hier die Felgen bestellt. Liefertermin ist KW26 also knapp drei Wochen, das lässt sich verschmerzen.
 
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