Naja, wenn es nunmal Auflagen gibt müssen die auch erfüllt werden oder nicht?
Bei den Borbet Felgen für den Mondeo stand sowas übrigens nicht drin.
Original ist ja 6x15 ET 52,5, ziemlich exotisches Maß.
Die Ford Preise sind ja ziemlich gesalzen, ich werd mal schauen, was der Händler auf die UVP runterlässt. Vielleicht finden sich ja auch gebrauchte Felgen.
Edit:
Ich hole das nochmal hoch.
Ich will mir jetzt die CMS C1 in 6x15 kaufen. Diese haben eine ET von 52,5 haben somit also die exakt gleichen Maße wie die Original Ford Felgen.
Zwei Fragen:
1.) Muss ich da überhaupt noch was eintragen lassen, weil die Maße sind ja so in der Übereinstimmungserklärung eingetragen, dort steht:
6Jx15H2OS52,5
2.) Im Gutachten zu der Felge steht:
Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine
unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B.
EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Was ist das denn wieder für ein Blödsinn? Würde ich eine original Ford Felge kaufen, müsste ich da ja auch nichts umtragen lassen, oder? Die Reifengröße bleibt ja gleich und welche Felge das ist, sollte beim Spritverbrauch doch völlig egal sein. Und die Steuer bleibt ohnehin bei 266€, egal ob 5l Auto oder nicht.
Muss ich mir da jetzt also auch noch irgendwie Gedanken machen? Habe nämlich absolut keine Lust, da noch was umtragen zu lassen.
:mauer