pum82

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Kann mir mal jemand sagen wann man die TÜV-Abnahme von Tieferlegungsfedern in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen muss? Auf dem TÜV-Schein steht dass es lediglich bei einem Halterwechsel erforderlich wäre, der Werkstattmeister sagt allerdings dass man es nachtragen lassen muss. Wie kann man es nun genau erkennen?
 

Guido

Megaposter
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Normalfall: Abnahme durch TÜV -> Eintragung in die Papiere "so bald wie möglich"

Wenn Du eine gültige ABE / TÜV-Bescheinigung hast und angehalkten wirst reicht es normal, diese vorzuweisen. Allerdings wirst Du dann mit Sicherheit darauf hingewiesen (manchmal mit Mängelkarte), daß Du die Änderung einzutragen hast.

Versicherungstechnisch sollte es keine Rolle spielen, denn die TL wurde vom TÜV ja schließlich kontolliert und abgenommen, also verkehrstüchtig! In wie weit dann ein Verwarnungsgeld bei einem Unfall auf Dich zu kommt (sei es selbst verschuldet oder nicht) weiß ich allerdings nicht.

Wie gesagt: Mängelkarte kann (muß nicht) kommen, aber um sicher zu sein: investier die Euros und laß es eintragen - dann hast Du Ruhe und ein gutes Gewissen! :engel 2
 

McBech

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Der übliche Passus heißt 'bei der nächsten Befassung', d.h. erst wenn man eh auf die Zulassungstelle muß. Dies kann entweder ein Halterwechsel, eine Einzelabnahme nach §19(2), Änderung der Adresse wegen Umzug, etc. sein. Eine Mängelkarte darf man deshalb nicht bekommen.
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
meine federn müssen nicht eingetragen werden!

ich muss nur das schreiben von der abnahme dabei haben, denke das ist immer verschieden.
 

McBech

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Dann schau mal die Abnahmebescheinigung genau an. Da steht garantiert irgendwo, daß die Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit zu erfolgen hat.
 
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