Normalfall: Abnahme durch TÜV -> Eintragung in die Papiere "so bald wie möglich"
Wenn Du eine gültige ABE / TÜV-Bescheinigung hast und angehalkten wirst reicht es normal, diese vorzuweisen. Allerdings wirst Du dann mit Sicherheit darauf hingewiesen (manchmal mit Mängelkarte), daß Du die Änderung einzutragen hast.
Versicherungstechnisch sollte es keine Rolle spielen, denn die TL wurde vom TÜV ja schließlich kontolliert und abgenommen, also verkehrstüchtig! In wie weit dann ein Verwarnungsgeld bei einem Unfall auf Dich zu kommt (sei es selbst verschuldet oder nicht) weiß ich allerdings nicht.
Wie gesagt: Mängelkarte kann (muß nicht) kommen, aber um sicher zu sein: investier die Euros und laß es eintragen - dann hast Du Ruhe und ein gutes Gewissen! :engel 2