Dringend Rat / Hilfe , neuer Focus rumpelt

Joerki

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Tach zusammen,

unser neuer Forcus Kombi - Jahreswagen mit 1700 KIlometer - rumpelt hinten schon bei kleinen Unebenheiten.
Um rauszufinden, wo das herkommt, hab ich mich mal kurz in den Laderaum gesetzt und meine Frau ist gefahren.
Es kommt definitiv von der Hinterachse, man fühlt es sogar am dem Boden, als würde etwas gegen den Unterboden stoßen.
Unten drunter kann man aber nichts erkennen - augenscheinlich . Was ist hier los ? Es rumpelt definitiv mehr wenn etwas Schweres ( ich in diesem FAll ) im Laderaum ist.

Auch stellt sich mir die Frage : wer ist jetzt verantwortlich : Ford oder der Händler, bei dem wir den Wagen gekauft haben ( KEIN Ford Händler ) ?

Grüße

Jörg
 

tobiasbecker

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Ein Jahreswagen mit 1.700 km mhm, warem beim Kauf die A1 Garantie Unterlagen dabei?
Wenn ja, ab zur nächsten Ford Werkstatt die müssen sich darum kümmern.

Wenn nicht, schlechter Kauf, du hast ab Kaufdatum nur ein Jahr Gewährleistung vom (hoffentlich) gewerblichen Verkäufer.
 

Joerki

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Es ist ein gewerblicher Verkäufer. Aber ich habe auch noch Werks-Garantie. Die Frage stellt sich , ob ich zum FFH oder zum Verkaufshändler gehe ?
 

rst

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zwecks garantie must du einen händler aufsuchen welcher mit der fordfahne werben darf ;)
und diese stehen im händlerverzeichnis in der bordbuchmappe !
 

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Vorsicht mit der Garantie, die eine freiwillige Versicherungsleistung mit eigenen Bedingungen ist. Die Garantie deckt meist nicht alle Fahrzeukomponenten ab und es ist auch je nach Laufleistung ein Eigenanteil fällig.

Besser ist die Gewährleistung, die gesetzlich geregelt ist und dich zumindest in den ersten 6 Monaten der Jahresfrist vor jeglichen Kosten und Schuldzuweisungen schützt. In diesem Fall ist der verkaufende Händler der Ansprechpartner. Die Sachmängelhaftung deckt alle Bauteile des Fahrzeugs ab. Bei der Kilometerleistung dürfte auch eine betriebsbedingte Abnutzung nicht ins Gewicht fallen. Dem Händler steht es dann seinerseits zu, Rückgriff auf Ford im Zuge der Neuwagensachmängelhaftung zu nehmen, aber damit hast du als Käufer dann nichts mehr zu tun.

Sollte der Kauf also noch keine 6 Monate her sein, würde ich mich immer erstmal an den verkaufenden Händler wenden und mich auch nicht abwimmeln lassen. Denn wenn du direkt zu Ford gehst, kannst du u. U. dein Recht auf die Gebrauchtwagensachmängelhaftung gegenüber dem Händler verwirken.


tobiasbierwas schrieb:
... warem beim Kauf die A1 Garantie Unterlagen dabei?
Die A1 ist eine freiwillige Gebrauchtwagengarantie (-versicherung), die von Fordvertragshändlern vergeben wird. Der TE hat den Wagen aber nach eigenen Angaben nicht bei einem Fordhändler gekauft ;)
 

Joerki

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Nabend,

es ist vollbracht. Der Händler hat den Wagen angenommen, diesen zu einem Ford-Händler in seiner direkten Nachbarschaft gebracht.
Der Stoßdämpfer war lose
 

rst

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RedCougar schrieb:
Vorsicht mit der Garantie, die eine freiwillige Versicherungsleistung mit eigenen Bedingungen ist. Die Garantie deckt meist nicht alle Fahrzeukomponenten ab und es ist auch je nach Laufleistung ein Eigenanteil fällig.

Besser ist die Gewährleistung, die gesetzlich geregelt ist und dich zumindest in den ersten 6 Monaten der Jahresfrist vor jeglichen Kosten und Schuldzuweisungen schützt. In diesem Fall ist der verkaufende Händler der Ansprechpartner. Die Sachmängelhaftung deckt alle Bauteile des Fahrzeugs ab. Bei der Kilometerleistung dürfte auch eine betriebsbedingte Abnutzung nicht ins Gewicht fallen. Dem Händler steht es dann seinerseits zu, Rückgriff auf Ford im Zuge der Neuwagensachmängelhaftung zu nehmen, aber damit hast du als Käufer dann nichts mehr zu tun.

Sollte der Kauf also noch keine 6 Monate her sein, würde ich mich immer erstmal an den verkaufenden Händler wenden und mich auch nicht abwimmeln lassen. Denn wenn du direkt zu Ford gehst, kannst du u. U. dein Recht auf die Gebrauchtwagensachmängelhaftung gegenüber dem Händler verwirken.


tobiasbierwas schrieb:
... warem beim Kauf die A1 Garantie Unterlagen dabei?
Die A1 ist eine freiwillige Gebrauchtwagengarantie (-versicherung), die von Fordvertragshändlern vergeben wird. Der TE hat den Wagen aber nach eigenen Angaben nicht bei einem Fordhändler gekauft ;)

ist doch völlig egal !
der wagen ist erst ein jahr alt und fällt somit unter die 2 jährige werksgarantie !!!
und somit ist alles abgedeckt was kein verschleißteil ist !!!
 

RedCougar

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Egal ist das überhaupt nicht!

rst schrieb:
der wagen ist erst ein jahr alt und fällt somit unter die 2 jährige werksgarantie !!!
Das ist keine 2jährige Werksgarantie, sondern eben die 2jährige Neuwagenprodukthaftung (= Gewährleistung/Sachmängelhaftung)!
Bei einer Garantie richtet sich der Umfang nach den Garantiebedingungen (einschl. Wartungsvorschriften etc.) und nach sonst nichts.

Und ja, der Wagen fällt unter die 2jährige Produkthaftung, aber nur der weiterverkaufende Händler kann darauf Rückgriff nehmen. Im Mängelfall muss man sich IMMER an seinen jeweiligen Verkäufer wenden, weil es sich bei einem Weiterverkauf eben nicht mehr um einen Neuwagen sondern um einen Gebrauchtwagen handelt. Und DER VERKAUFENDE HÄNDLER kann sich dann an Ford wenden. Das nennt man dann: Rückgriff!

Für den Autobesitzer macht es im Resultat keinen Unterschied, solange die Mängel behoben werden. Aber im Streitfall - was man ja vorher nie wissen kann - macht es sehr wohl einen immensen Unterschied auf dem Rechtsweg. Man sollte also tunlichst im Vorwege drauf achten, dass die richtige Reihenfolge eingehalten wird, sonst kann es bei einem eventuellen Rechtsstreit ein böses Erwachen geben.
 

rst

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so ein Quatsch , dann dürfte ich an der hälfte der fahrzeuge keine reparaturen auf garantie durchführen , weil die bei einem anderen händler als jahreswagen gekauft wurden !!!
und das tu ich tag ein tag aus ;)
auch bei fahrzeugen mit garantieverlängerung spiel das auch keine rolle , allerdings gibt es hier einschränkungen !!! und die stehn in den garantievereinbarungen.
was anderes ist wenn eine gebrauchtwagen garantie abgeschlossen ist , aber selbst dann darf die ausführende werkstatt nach absprache mit dem garantiegeber reperaturen ausführen.

dh: ist das fahrzeug innerhalb der vom hersteller gegebenen garantiezeit, muß man sich als kunde nicht erst an den händler wenden, von dem man das fahrzeug gekauft hat, ob neu oder gebraucht ist völlig egal ,
man fährt zum FFH und der erledigt die sache !!!

natürlich ist der weg über den verkäufer auch möglich, allerdings nicht notwendig !
 

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rst schrieb:
... dann dürfte ich an der hälfte der fahrzeuge keine reparaturen auf garantie durchführen ...
Weist du denn immer, wer der eigentliche Auftraggeber für die Mängelbehebungen ist? Anhand der Fahrzeugpapiere lässt sich der jedenfalls nicht feststellen.

Klar führst du auch Reparaturen bei Jahreswagen mit Zwischenhändlern durch. Ich habe nichts anderes behauptet. Nur manchmal ist dann nicht der Halter direkter Auftraggeber, sondern der Zwischenhändler.

Und nochmal: ich schrieb hier nicht von Garantie (-versicherung), sondern von gesetzl. Gewährleistung. Dass das ein Unterschied ist, sollte mittlerweile jedem bekannt sein. Wenn ich Äpfel kaufen mag, sag ich auch nicht "Birnen" zum Verkäufer.
 

rst

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auf meinen aufträgen steht der auftraggeber drauf ;)
und in der zulassung bekanntlich der halter
und im serviceheft der erstbesitzer
daran läst sich das ja wohl erkennen !

und hier geht es um einen jahreswagen und um nichts anderes und für den gilt nun mal die 2 jahresgarantie oder gewärleiszung oder sachmagelhaftung oder was auch auch immer
und in dem fall bekommt der kunde sein fahrzeug kostenlos repariert , es sei den es handelt sich um ein verschleisteil oder nachweißlich unsachgemäser behandung in welcher form auch immr !
 

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Solange es keine Streitigkeiten gibt und der Wagen anstandslos repariert wird, kann es dem Halter auch egal sein.

Was was ist und wer Auftraggeber ist, obs überhaupt Gewährleistung oder Sachmangel ist und wer evtl. Rechnungen, Mehrkosten oder überhaupt was zahlen muss/soll, DANN ... und erst dann ist es entscheidend.

Solange alles glatt geht, geht es halt glatt. Es soll ja auch schon Leuts gegeben haben, die mit selbstlasierten Rückleuchten oder Auspuffanlagen Marke Eigenbau glatt durch den TÜV kamen. Ging halt gut und kein Hahn kräht danach ;)
 
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Joerki schrieb:
Nabend,

es ist vollbracht. Der Händler hat den Wagen angenommen, diesen zu einem Ford-Händler in seiner direkten Nachbarschaft gebracht.
Der Stoßdämpfer war lose
Fast neues Auto......Ford die tun was! Lose Stoßdämpfer.........Man bekommt langsam Angst bei den neuen Fordmodellen :D
 

rst

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Kingfocus schrieb:
Joerki schrieb:
Nabend,

es ist vollbracht. Der Händler hat den Wagen angenommen, diesen zu einem Ford-Händler in seiner direkten Nachbarschaft gebracht.
Der Stoßdämpfer war lose
Fast neues Auto......Ford die tun was! Lose Stoßdämpfer.........Man bekommt langsam Angst bei den neuen Fordmodellen :D

ist ja nicht gesagt das das bereits ab werk so war ;)
ist ja schließlich ein gebrauchter von einem gebrauchtwagenhändler gewesen und wer weiß wer da alles schon dran rum geschraubt hat und warum .
vieleicht hatte der vorbesitzer ein fahrwerk drin was vor verkauf schnell wieder ausgebaut wurde . ;)
 

Joerki

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Momentan stelle ich fest, dass der Focus an einem Kaltstartloch leidet. Für die ersten Sekunden geht da fast nichts in Sachen langsam losfahren.
Habe den Verkaufshändler angeschrieben und der schrieb zurück , dass ich damit durchaus sofort zu einem FFH in meiner Nähe fahren sollte. Kommt mir entgegen, denn der Verkäufer firmiert in 80 Km Entfernung .

Grüße

Jörg
 
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