Dauer eines selbstständigen Beweisverfahren

Dr.Royal

Haudegen
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Wie lange dauert es bei einem selbstständigen Beweisverfahren bzw Beweissicherungsverfahren bis man damit rechnen kann, dass ein Gutachter raus geschickt wird?



Zum Hintergrund:
ich hab hier im Forum mal ne Zeit ausführlich darüber berichtet welchen Ärger ich mit einer Firma, die Automatikgetriebe überholt, habe.

Nunja mir ist nun wieder ein Getriebe von denen um die Ohren geflogen und hab daraufhin einen Anwalt eingeschaltet.....und seit dem steht das Fahrzeug bei meinem Fordhändler auf´m Hof und wartet auf den Gutachter vom Gericht seit einiger Zeit.
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
sollte das nicht der anwalt in erfahrung bringen können?
 

gruffti

Foren Gott
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...bei Kraftfahrzeugen sollte das stimmen. Da muss erst ein Gutachter vom Gericht ausgeguckt werden, der wird angeschrieben wann er das machen kann und kriegt dann einen Auftrag. Im Extremfall hat das schon mal 3 Monate gedauert (war anscheinend der/die SachbearbeiterIn krank geworden, der die Zuschreibung macht)....
 

einzeller

Foren Ass
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Hallo,
zum Thema Wartezeit kann ich dir folgendes berichten.

Ich streite mich nun schon seit Dez.´05 mit der Stadt Leipzig rum, bezüglich Schadenersatz bzw.Nutzungsausfall, für meinen RS 2000 und diverse Ersatzteile, die durch einen Giebeleinsturz, welcher den Einsturz meiner Garage zur folge hatte, Schaden genommen haben... .(Schadenshergang nachzulesen im Friedhof)

Hauptsächlich geht es nun um meinen Ersatzmotor der in dieser Garage gelagert wurde. Dieser wurde als unbeschädigt begutachtet. Dieses Gutachten habe ich angefechtet. Daher hat das Amtsgericht am 15.12. 06 !!! erlassen das ein Sachverständiger für Fahrzeugmotoren den besagten Motor nochmals zu begutachten hat.

Am 18.4. 07 wurde mir dann durch meinen Anwalt mitgeteilt das die Untersuchung am 25.4.07 stattfindet. Also eine reine Wartezeit vom Gerichtsbeschluss bis zum Untersuchungstermin...4 Monate und 10 Tage.

Diverse andere Warterei mal nicht mitgerechnet.... z.B. bis der erste Gutachter kam... bis ich das Gutachten in den Händen hielt...Bearbeitungszeiträume...und...und...und...

Mitlerweile wurde der Motor als Totalschaden begutachtet und das Gericht hat mittels Urteil mir dafür auch den Schadenersatz zugesprochen. Der Nutzungsausfall für mein Auto wurde jedoch abgelehnt.
Also bin ich gegen das Urteil in Revision gegangen.

Nun heißt es wieder mal warten...warten...warten... :wand

Ausgang ungewiß...


Gruß Ronny :bier: :happy:
 
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