StVZO § 19
...
(2) Die Betriebserlaubnis ... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas-
oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.