Naja, wenn die Folie noch originalverpackt ist, dann sollte ja auch eine Unebdenklichkeitsbescheinigung (oder sowas ähnliches) dabei sein.
Wenn die nicht dabei ist, dann würd ich das Ding nicht anbringen.
Stell Dir mal vor, Du fährst hinter einem Auto her, plötzlich beginnt sich die Folie vom Dach zu lösen und flattert Dir auf die WSS. Im besten Fall hast Du das Kennzeichen und einen Zeugen. Jetzt sind wir bei der Haftungsfrage.
Du siehst: ohne Unebdenklichkeitsbescheinigung (oder sowas ähnlichem) machts die Werkstatt nicht, weil sie nicht garantieren können, dass die Folie hält bzw. sich rückstandsfrei ablösen lässt (sie Silkes Beispiel). Wenn ein Schadensfall eintritt, muss die Werkstatt dafür haften.
Einzige Alternative:
Bring die Folie selbst an (soll angeblich keine grossartige Hexerei sein ... kann ich mir nur nicht vorstellen, da das Dach in jede Richtung gebogen ist

... aber dazu kannst Du ggf. in der "Garagr / Reparatur" einen eigenen Thread eröffnen) und übernimm die Haftung, oder lass sie vom Auto weg.
ng
Alex