gruffti

Foren Gott
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Ich habe vorgestern 30,-- EUR Bussgeld per Scheckkarte bezahlt, ohne dass man mir gesagt hätte, wie schnell ich war.
Da müsste man doch eigentlich nachträglich Einspruch erheben können?!

Achja, das war mit einem Lasermessgerät.
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
ist die zahlung nicht gleichzusetzen mit einem schuldeingeständnis?
 

Andres

König
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Würde ich so sehen.

Bezahlt = Anerkannt.

Hättest Du die Zahlung verweigert dann hättest Du eine Anzeige bekommen gegen die Du Einspruch einlegen hättest können.
 

toni_test

Doppel Ass
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Fragen die Grünen Funken nicht immer: "Sind Sie mit einem Verwarnungsgeld/Bußgeld von XX € einverstanden?"
Du sagst: "Ja" und zahlst.
Damit ist die Sache erledigt und die XX € sind weg.
Die müssen Dir natürlich Deinen Verstoß vorwerfen.
Haben die das eventuell gemacht, aber Du hast das in der Situation nicht mitbekommen??
Die werden nicht so blöd sein, und Dir Dein Vergehen nicht vorhalten...
Also 30 € weg, wirst Du mit leben müßen.
Und dafür nen Aufstand zu machen, lohnt sich nicht wirklich, erst recht nicht, wenn Du "böse" warst....
 

gruffti

Foren Gott
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Also ich gebe es zu, war nur mal eine Versuchsballon, wie das so gesehen würde.

Der Beamte hätte mir auch eine Anzeige verpassen können (die ich vielleicht wirklich nicht akzeptiert hätte). So haben wir uns nett unterhalten, der hat 30,--EUR (per Kreditkarte) gefordert und gut war/ist.
Bis auf die Tatsache das ich noch ein Stück Bundesstrasse (ausserhalb geschlossener Ortschaft) habe, wo ich künftig tatsächliche näher an die 50 km/h als an die 80 km/h fahren werde.... :bier: :bier:
 
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