Einspruch auf eine Ordnungswiedrigkeit

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Baumschubser

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Das halte ich für ein Gerücht. Die Flensburg-Akten landen im Schredder, ein heranziehen alter Kamellen wäre für eine Revision vor Gericht eine Steilvorlage. Wir sind hier im Ordnungswidrigkeitenrecht, nicht bei einer Strafsache.
 
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Die Sonne

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Bußgelder können/werden auf Grund einer/mehrerer Voreintragung(en) im Verkehrszentralregister angemessen erhöht.
 

Baumschubser

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Dieser Satz, den du da zitierst, bezieht sich ausschließlich auf aktive Eintragungen, nicht jedoch auf längst verjährte Kamellen. Mach dich kundig, ehe du hier sowas schreibst. Wenn du Punkte hast und wirst innerhalb eines Jahres wieder im Punktebereich geblitzt, kannst du ein Fahrverbot bekommen, auch wenn jede einzelne OWI das nicht zulassen würde. Punkte von anno knippo jucken hingegen keine Sau.
 
D

Die Sonne

Gast im Fordboard
Ich habe mich kundig gemacht,und ich weiß sehr wohl wovon ich spreche, denn der Bußgeldbescheid liegt hier vor mir.
Außerdem hat hier jeder das Recht zu schreiben, ob Deiner Meinung nach kundig oder nicht.
Ich spreche nicht von Punkten, denn die habe ich nicht, sondern von mehreren Verwarnungsgeldern wegen Blitzern im unteren Bereich, die selbstverständlich berücksichtigt werden können.
 

RedCougar

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Baumschubser schrieb:
Die Flensburg-Akten landen im Schredder,
Das halte ich wiederum für ein Gerücht. Die Punkte werden zwar je nach Frist gelöscht, aber glaub nicht, dass die Akten komplett im Schredder landen. Nicht umsonst wird einem Fahrer ggf. bei Wiederholungsvergehen diese vorgehalten und Gewohnheit bzs. Vorsatz unterstellt. Ist jemandem in meinem Bekanntenkreis kürzlich erst passiert. Die EDV vergisst nichts ;)
 

Cosmic7110

Kaiser
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Baumschubser schrieb:
Das halte ich für ein Gerücht. Die Flensburg-Akten landen im Schredder, ein heranziehen alter Kamellen wäre für eine Revision vor Gericht eine Steilvorlage. Wir sind hier im Ordnungswidrigkeitenrecht, nicht bei einer Strafsache.
das ist kein gerücht... ich weiß nicht ob man es Akte nennen kann oder wie auch immer, fakt ist: alles was du in irgendeinerweise mit dem Gericht/gesetz zu tun hattest wird vermerkt, ob verurteilt, eingestellt oder whatever ;) Ich hab mich selber gewundert was man so alles beim amtsgericht rausbekommt ;)
 

Baumschubser

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Dazu müsste es aber Regelungen geben. Im Strafrecht ist sowas ja auch geregelt. Kann doch nicht sein, dass es im Ordnungswidrigkeitenbereich noch schärfer gehandhabt wird. Richtig ist, dass man auch bei 25 Parkverstößen kurz hintereinander mal zum Idiotentest geschickt werden kann. Aber all das kann sich doch nicht auf uralte Geschichten beziehen. Es muss eine Verwaltungsvorschrift geben, was genau gespeichert wird und wie lange.
 

Cosmic7110

Kaiser
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nu mal halblang, ich sagte es wird vermerkt. Wer da nun drauf zugriff hat weiß ich nicht. Aber ich kann mir gut vorstellen das es gerade bei einem gerichtsverfahren doch von interesse ist. Wie der Richter solche einträge dann bewertet bleibt seine Sache. Nur sollte man nicht denken das solche Dinge gelöscht werden wenn sie erledigt sind.
 

xtcent

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Bei Alkoholvergehen z.b. werden die Sachen dauerhaft gespeichert, soweit ich das in Erinnerung habe.
Bin einmal vor langer langer Zeit mit 0,76 angehalten worden und dann kam dann ein Bussgeld von 250,- Plus Verwaltungsaufwand und in dem Schreiben stand was davon drin das wenn ich je wieder mit Alkohol erwischt werde ich als Wiederholungstäter doppeltes Bussgeld zahlen muss.
Das war eine meiner Größeren Dummheiten von der ich wirklich jedem Abraten kann, ist wirklich blöd sowas.
 

HollywoodRose

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Das mit der Datenspeicherung kann ich so bestätigen, ich war vor ca. 10 Jahren mal vor Gericht wegen angeblichem Waffenbesitz. Das Verfahren wurde damals eingestellt. Mein Polizeiliches Führungszeugniss und Vorstrafenregister oder was es da alles gibt ist jedenfalls sauber ohne Eintragungen oder sonstiges. Wenn ich allerdings in eine Verkehrskontrolle komme, werde ich jedesmal nachdem die Polizisten meine Daten per Funk mit der Wache abgleichen, urplötzlich nach Waffen durchsucht. Auch eine Alkoholfahrt von 2001 ist noch bei der Polizei gespeichert obwohl in Flensburg (vermutlich ?) nichts mehr davon zu finden ist.
 

HollywoodRose

König
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Rasen kann auch strafrechtlich sein, und dann noch mit der Tatsache das ich damals unschuldig war und das trotzdem polizeiintern gespeichert wird bis in alle Ewigkeit.
 

Baumschubser

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Dieses Streitthema hatten wir schonmal und es ist übrig, darüber zu mutmaßen. Reine Raserei ist keine Straftat, ehe daraus ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wird, muss schon was dazu kommen. Erst wenn du dabei einen umnietest, wird aus der OWI eine Straftat.
 

Baumschubser

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Ist auch übrig, weils darum hier gar nicht ging. Die Frage war, aufgrund welcher Rechtsgrundlage alte OWIs bei neuen Vergehen herangezogen werden und ggf. innerhalb welchen Zeitraums das möglich ist. Um Verkehrsstraftaten ging es zu keinem Zeitpunkt und auch um keine Waffenschiebereien. Dass sowas ewig im Strafregister drin bleibt, ist wohl unstreitig.
 

RedCougar

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[offtopic]Da die Fragestellung des Themenerstellers bereits beantwortet ist, alles andere sowieso OT ist und es hier zu eskalieren scheint, schließe ich das Thema.

@ HollywoodRose
Dein letzter Beitrag ist mehr als unangemessen und enthält nicht nur eine persönliche Beleidigung. Daher gibts es eine Verwarnung. Ich möchte dich Auffordern, dir nochmal die Regeln, besonders den Punkt 2, durchzulesen und dieses künftig auch zu beherzigen. [/offtopic]
 
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