Anhängerkupplung nicht abgenommen

Chillout

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Hallo!

Bin gestern von den Grünen angehalten und mündlich verwarnt worden, weil ich meine abnehmbare AHK nicht weggemacht habe. Ohne Hängerbetrieb muss die AHK angeblich abgenommen werden. Beim nächsten mal würde es dann ein Bußgeld kosten.

Ist doch eigentlich Quatsch, weil eine starre AHK ist ja auch immer drann! Außerdem ist das Ding so festgegammelt, die krieg ich eh nicht mehr weg.

Könnt ihr mir eure Erfahrungen dazu sagen? Wenn die Grünen wirklich ein Bußgeld von mir wollen, dann muss es ja auch eine gesetzliche Grundlage dafür geben.

Gruß, Chillout
 

Baumschubser

Megaposter
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diablo2friend schrieb:
die kollegen in grün haben recht.

eine abnehmbare ahk muss abgenommen werden wenn kein hänger gezogen wird.

warum genau das so ist.. keine ahnung..
Keine Ahnung, genau das ist das Stichwort. :applaus :applaus :applaus

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_43.php

Wenn die Kupplung nicht das Kennzeichen verdeckt, darf sie dran bleiben. Eine entsprechende Abdeckung für den Kugelkopf drauf und gut ist es. Soweit die Sache bzgl. Bußgeld.

Etwas anderes ist es im Falle eines Auffahrunfalls. Da kann die gegnerische Versicherung durchaus argumentieren, dass ein Teil des Schadens vermeidbar gewesen wäre ohne AHK und eine Teilschuld annehmen. Das ist dann aber eine andere Baustelle.
 

diablo2friend

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ok...

ich würde sagen, das war eine falsche aussage von mir...

irgendwoher hab ich das mal gehört, aber wie so oft das wohl mal wieder gefährliches Halbwissen gewesen :)

Allerdings würd ich mir keine abnehmbare AHK kaufen und sie dann dranlassen ;) dann kann ich auch gleich ne starre kaufen, aber das ist Off-Topic :)
 

Baumschubser

Megaposter
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Es geht auch eher darum, ob man nach dem abkuppeln sofort im Schnee auf die Knie fallen muss zur Demontage oder das in der heimischen Garage dann erledigen kann. Und das ist definitiv erlaubt.
 
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