195/65R15 Winterreifen für Cougar?

Speedfreak

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Auch wenn jetzt vielleicht nicht gerade dir Zeit für Winterreifen ist, habe ich trotzdem eine Frage dazu. Und zwar sind meine 195/60R15 (auf Stahlfelge) schon recht alt und ich könnte jetzt 4 Winterreifen 195/65R15 geschenkt bekommen. Bei ATU wurde mir nur gesagt "geht nicht". Benötigt Tachoangleichung, ABS spinnt usw. blablabla. Nun habe ich mir aber mal das Teilegutachten meiner Sommerreifen angeschaut und nachgerechnet. Dort drin stehen bspw. 225/45R17. Diese haben lt. meiner Rechnung einen Durchmesser von 63,43 cm bzw. einen Abrollumfang von 199,27 cm. Die 195/65R15 haben einen Durchmesser von 63,45 cm und einen Abrollumfang von 199,33 cm. Das nimmt sich also nicht viel. Lange Rede kurzer Sinn. Kann ich die 195/65R15 auf Stahlfelgen fahren oder nicht?
 

RedCougar

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Wenn der Abrollumfang und Traglastindex stimmt, dann trotzdem nur mit zusätzlicher Eintragung.

Edit:
Dein Reifenmensch hat wahrscheinlich nur die originale und die neue Reifengröße der Winterreifen verglichen. Dann wäre es eine Abweichung im Abrollumfang von > 2 % und eine Tachoangleichung wäre nötig.
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Im Vergleich zu deinen Sommerreifen käme 0 % heraus und es wäre keine Tachoangleichung nötig. Du musst dann nur noch auf den Traglastindex der neuen Reifen achten.
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Marcel Urban

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Moin

will dir jetzt nichts falsches sagen, aber das beste ist wenn du einfach zu einem fordhändler fährst und mal nachfragst, welche reifengröße für deine stahlfelgen zulässig ist. sollten diese zulässig sein, bitte ihn, dass er dir eine ABE ausdruckt. die reifen mußt du dann nicht sofort eintragen sondern beim nächsten tüfbesuch aber solange solltest du dann die ABE mitführen.

P.S möchte mich kurz absicher wieso ich dir soeinen tip gebe.

auf unseren ALU´S hatten wir die 215er ( Sommerreifen ) diese sind nur ganz schwer zu bekommen und wenn man sie bekommt dann sind sie richtig teuer. ich also hin zum fordhändler und wollte wissen, welche andere alternative es noch gibt, anstatt die 215er? dieser nette mensch hat dann bei sich im computer nachgeschaut, und sehe da wir dürfen auch 205er fahren er hat dann auch gleich die ABE ausgedruckt. auf meine frage ob ich sie gleich beim tüv eintragen muß, war seine antwort " NEIN" ich soll die ABE nur mitführen und beim nächsten tüvbesuch dann die reifen eintragen lassen.

also ihr lieben falls ich was falsches geschrieben habe, könnt ihr mich gerne verbessern und wenn schreibfehler da sind diese dann auch was groß und kleinschreibung angeht, hatte ich keine lust darauf zu achten.

ich hoffe ich konnte dir und vllt auch anderen ein bisschen weitehelfen

grüße
 

RedCougar

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Marcel Urban schrieb:
... und sehe da wir dürfen auch 205er fahren er hat dann auch gleich die ABE ausgedruckt. auf meine frage ob ich sie gleich beim tüv eintragen muß, war seine antwort " NEIN" ich soll die ABE nur mitführen und beim nächsten tüvbesuch dann die reifen eintragen lassen ...
Das ist so aber eine nicht ganz korrekte Aussage von deinem Ford-Menschen. Es gibt keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für die 205´er, sondern nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein TGA (Teilegutachten) von Ford. Mit einer ABE würde eine Eintragung überhaupt nicht nötig sein - vorausgesetzt, das Fahrwerk ist ansonsten Original. In allen anderen Fällen ist eine umgehende TÜV-Abnahme erforderlich. Nur die Eintragung in die Fahrzeugpapiere beim Straßenverkehrsamt ist dann nicht unbedingt sofort erforderlich, aber die Abnahmebescheinigung des TÜV´s ist immer im Original mitzuführen.
 
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Marcel Urban

Gast im Fordboard
Hallo RedCougar,

richtig habe nachgeschaut und es ist keine ABE sondern ein TGA aber wie schon vorhin geschrieben, die von Ford sagten zu mir, dass ich dieses TGA nur mitführen soll und die Reifen erst später beim Tüv eingetragen werde müßen. Und ich bin und könnte eigentlich davon ausgehen, dass ich mich auf die Aussage von Fachleuten verlassen kann.

Gruß

Marcel+Petra
 

Speedfreak

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RedCougar schrieb:
Dein Reifenmensch hat wahrscheinlich nur die originale und die neue Reifengröße der Winterreifen verglichen.
Genau deshalb frage ich halt hier nach. Der Verkäufer hatte nur nach der Standardgröße geschaut und alles andere mit seinen "Argumenten" abgeschmettert. Als Sommerreifen habe ich übrigens 235/40R17, welche ich wegen der Reifenbreite und der nötigen Umbaumaßnahmen extra abnehmen lassen musste. Im Teilegutachten stehen aber auch besagte 225/45R17 drin, welche auf denselben Durchmesser / Abrollumfang kommen wie die 195/65R15 Winterreifen. Ich hatte gehofft, dass es dazu hier vielleicht schon eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Teilegutachten gibt. Oder vielleicht jemand aus dem Board diese ebenfalls diese Reifen benutzt. Um eine Anfrage bei Ford (bzw. beim Händler) scheine nun aber nicht herum zu kommen, oder?
 

RedCougar

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Marcel Urban schrieb:
... die von Ford sagten zu mir, dass ich dieses TGA nur mitführen soll und die Reifen erst später beim Tüv eingetragen werde müßen ...
Verlass dich lieber nicht blind auf Aussagen von Autohausmitarbeitern ;)

Originaltextauszug aus dem TGA - Abschnitt 0. Allgemeines, gleich der erste Satz
Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/ Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung auf diesem Teilegutachten schriftlich bestätigt hat.
D.h. für dich ... sofort ab zum TÜV. Ansonsten ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen.


@ Speedfreak
Ich hab da nochmal ein bißchen recherchiert. Eigentlich wird bezüglich einer Tachoangleichung immer von der größten werksseitigen Originalbereifung ausgegangen. D.h. in Cougarfall 215/50/16 . Alles andere wäre auch unlogisch, da der Tacho auf diese Größe eingestellt wurde. Ansonsten man könnte sich ja auch von Größer zu Größer hangeln und bräuchte niemals eine Tachoangleichung. Wenn man also von der größten werksseitigen Größe ausgeht, würde dabei ein Unterschied von 2.1 % herauskommen = Tachoangleichung

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Crazor

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Marcel Urban schrieb:
stahlfelgen zulässig ist. sollten diese zulässig sein, bitte ihn, dass er dir eine ABE ausdruckt. die reifen mußt du dann nicht sofort eintragen sondern beim nächsten tüfbesuch aber solange solltest du dann die ABE mitführen.

auf unseren ALU´S hatten wir die 215er ( Sommerreifen ) diese sind nur ganz schwer zu bekommen und wenn man sie bekommt dann sind sie richtig teuer. ich also hin zum fordhändler und wollte wissen, welche andere alternative es noch gibt, anstatt die 215er? dieser nette mensch hat dann bei sich im computer nachgeschaut, und sehe da wir dürfen auch 205er fahren er hat dann auch gleich die ABE ausgedruckt. auf meine frage ob ich sie gleich beim tüv eintragen muß, war seine antwort " NEIN" ich soll die ABE nur mitführen und beim nächsten tüvbesuch dann die reifen eintragen lassen.

Das ist so sicher nicht allgemeingültig und vorallem auch nicht bei den Freigaben von Ford.

Du bekommst durchaus bei Ford Freigaben für u.a. 205/55erer auf den originalen Alufelgen oder eben 195/60 Winterreifen auf den Stahlfelgen, aber das sind keine ABE, sondern "Unbedenklichkeits-" bzw. "Übereinstimmungsbescheinigungen". Darauf steht entweder: dass man sie bei einer Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr vorlegen muss, der dann die geschilderten Auflagen überprüft, sowie der Hinweis: "Eine entsprechende Eintragung der neuen Reifendimension in die Fahrzeugpapiere ist erforderlich."; oder aber dass eine zusätzliche Abnahme nicht erforderlich ist, wenn sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet. Das wiederum kann dir der Freundliche auf dem Formular bestätigen mit Stempel und Unterschrift. In dem letztgenannten Fall musst du die Eintragung in die Papiere erst durchführen, wenn sowieso was an den Papieren geändert werden soll (weitere Eintragungen, Ummeldung etc.). Ausdrücklich steht da auch noch drauf dass bei Fahrwerksänderungen oder ähnliches mit "gegenseitiger Beeinflussung" dieser Wisch NICHT verwendet werden kann!

Die ganzen Unterlagen bekommst du bei Ford oder auch in der Forums-Datenbank. Wichtig ist aber, genau zu lesen, was draufsteht! Nicht einfach sagen "ach, brauch man alles nicht eintragen".

Solange nix passiert, ists ziemlich Wurscht, wenn du angehalten wirst oder so. Entweder merkts eh niemand, denn wie soll man überhaupt noch durchblicken durch den ganzen ABE und Eintragungsmist (hat mir ein Freund von der Rennleitung wörtlich so gesagt ;) oder aber wenns doch jemand merkt sagste du hast morgen deinen Tüv-Termin oder den Termin beim Händler. Das kann keiner nachprüfen und ist dann auch OK. Rasierst du aber jemanden vom Zebrastreifen runter, wird die Versicherung so lange suchen, bis sie was finden, was du falsch gemacht haben könntest, und dann hat man lieber alles korrekt so gemacht wie in den Unterlagen von Ford aufgeführt...

Edit: Ok ich seh schon, gibt schon nen Haufen neuer Antworten. Hatte leider nicht auf Absenden geklickt als ich vom Rechner weggegangen bin ;) Aber wie alle schon gesagt haben: Ab zum Ford, Unterlagen holen und SELBST LESEN!
 
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Marcel Urban

Gast im Fordboard
Hallo @all,



ich hoffe, ihr hatte alle ein schönes, langes Wochenende.

Sorry das ich erst jetzt schreibe. Ich war beim Tüv und die Reifen wurden eingetragen. Kostenpunkt 53,-



Grüße an alle!!



Marcel
 
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