195/45 R16 auf Cosworth Design 6,5x16

Luri

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Hallo,
hat jemand schon mal 195/45 R16 auf Cosworth Design 6,5x16 ET 40 eingetragen bekommen? :confused
Laut Gutachten sind nur 205/45 oder 215/40 möglich.
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen! :schalt
 

joema64

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195/45 sollte bei einer et 40 kein Problem sein

205/ 215 bei et 35 Näheres bei TÜV oder evtl. einer anderen Abnahmestelle:::::

Steht eigentlich alles in Deinen Papieren vergleichsweise hier
Auszug aus Felge Ronal R42, nicht Cosworth

Informationen zur ausgewählten Felge (Ronal R42) Achse Grösse ET Lochkreis ML BestellNr
VuH 6.5x16 40.0 4 x 108.0 76.0 42R6654.05X/030
kristallsilber
Reifengrössen: 195/45R 16 205/45R 16



VuH 7.0x16 35.0 4 x 108.0 76.0 42R6704.05X/030
kristallsilber
Reifengrössen: 205/45R 16 215/40R 16



VuH 7.5x16 35.0 4 x 108.0 76.0 42R6754.05X/030
kristallsilber
Reifengrössen: 205/45R 16




Merkmale
Auflagen für die Reifen
Auflagen für die Räder
00010 F538
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle "Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol" zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04 Das Fahnverk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05 Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern dort nicht anders angegeben, sind die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07 Die Bezieher der Sondernder sind daraufhinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfiilldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem All­radantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen dann die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09 Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10 Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammerwuchtgewichten ausgewuchtet werden.
B23 An Achse 2 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Bremsschläuchen und der Sonderrad-Reifen-Kombination zu achten. Die Bremsschläuche sind so zu verlegen, daß ein Abstand von min. 10 mm vom Sonderrad/-reifen gewährleistet ist.
K12 An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K37 An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von 100 mm nach unten abzutrennen. - Im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die ins Radhaus ragende Lasche nach außen zu treiben.
L27 Es muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford, Bestell-Nr. 5051067, eingebaut werden. Nicht erforderlich an Fahrzeugen, bei denen bereits serienmäßig die Reifengröße 195/50R15 eingetragen ist
 

Luri

Jungspund
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Hi joema64,
auf die Idee mit ner vergleichs Felge bin ich auch schon gekommen.
Weiß aber leider nicht die zulässige Achslast für die Cossi-Design Felgen, zickt der Tüv nicht rum wenn die von der vergleichs Felge anderst ist?
Daher ja meine Frage ob die Kombination schonmal jemand eingetragen bekommen hat, in sachen Tüv bzw. Eintragungen fehlt mer ehrlich gesagt die Erfahrung...
 

joema64

Foren Ass
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Garantiert ist die auf n Escort schon ma eingetragen.....

Ich hatt sie auf n Express....

Frag beim Tüv vor und gut ist am besten jemand der jetzt annähernd 50 ist.....grins....der guckt nach und sagt dir was Du noch brauchst.
 

Luri

Jungspund
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ok, ich lass es dann wohl drauf ankommen....
Vorher zum Tüv wegen fragen ist leider nicht, da die Vögel ja nix arbeiten und schon zuhaben bevor ich überhaupt mal Feierabend hab. :wand1
 

Luri

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@RS1800i
versuch das mal in Stuttgart.... da hängste Stunden lang in der Warteschlange und wirst vom einen zum anderen weiterverbunden.
Hab mir jetzt 195 Winterschlappen geholt.
 
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