Ineed$$$

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Moin.
Folgendes. War gestern in der Stadt unterwegs und hab so nen lahmen Benz mit fremdem Kennzeichen vor mir gehabt( der fuhr so knappe 40 und hat immer wieder gebremst und in der Gegend rumgeschaut) also hab ich mir gedacht den überhol ich wenn Platz ist. Was macht der als ich überholen will und schon fast auf gleicher Höhe bin? Natürlich er tritt aufs Gaß. So ich dann naturlich auch bisschen mehr und komm an ihm vorbei. Nur pech das 20 meter weiter ein Polizist an ner Ampel steht genau an der Kreuzung. Ich hab noch vom überholen gut speed drauf und sehe nur noch wie er zurück zu seinem Wagen läuft. Hab aber dann nix mehr von ihm gesehen, also Auto oder so. Später erzählt mir mein Nachbar, das die netten Beamten bei mir zu Hause waren aber ich war ja zum Glück nicht da. Jetzt meine eigentliche Frage. Es war ja kein Blitzer und sowas aber kann mir die polizei jetzt nachträglich irgend ne Strafe geben, sowas wie Gefährdung des Straßenverkehrs oder so? Wenn ja was kann schlimmsten Falls auf mich zukommen? War halt doch ziemlich schnell unterwegs.
 

Guido

Megaposter
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War der Polizist alleine? Dann könntest Du Glück habe - Aussage gegen Aussage, wobei aber meißt den Polizisten geglaubt wird.

Auch wenn es klar ist, wer überholt wird hat nicht zu beschleunigen. Er war aber von auswärts, hat vielleicht gerade rechts was gesucht und nicht gesehen, daß Du überholen willst und deswegen Gas gegeben. Warum hast Du denn nicht den Vorgsang abgebrochen - gerade innerorts. Da kann so viel passieren...
 

Ineed$$$

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Ging alles recht schnell. Hab nicht gesehen ob noch einer da war. Weiß ja auch nicht warum die dort standen. Ich war diese Wochenende eh nur geladen, weil alles wieder voll ist von Touristen die wirklich mit 40 auf der Landstraße fahren und du in deinem eigenen Dorf nirgends nen Parkplatz bekommst. Bin da sehr anfällig, gerade was wirklich die uralten Menschen hinterm Steuer angeht. Hab da schon so viel gesehen und erlebt. Also Können die jetzt so pauschal sagen " Sie sind viel zu schnell gefahren" und nach was richtet sich die Strafe, weil Sie haben ja keine Angaben, also wie schnell ich war.
 

Bauloewe

Triple Ass
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Solltest du dich nicht verplappern, indem du der Polizei bzw. auf dem Anhörungsbogen angibst, das du gefahren bist, passiert überhaupt nix.

Also immer ruhig Blut und abwarten, ob und was da kommt.

Die Fahrereigenschaft muß dir nachgewiesen werden anhand von Foto/Video Beweis bzw. wenn du dich selber beschuldigst.

Es ist sehr unwahrscheinlich das der Beamte dich beim vorbeifahren zweifelsfrei erkennen konnte bei Tempo 50+ .

Etwas wie "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Es ist immer entscheidend wem der Richter mehr glaubt, dies aber in der Regel ein Beamter sein wird.

MfG Bauloewe
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hmmm, schwer zu sagen. Polizeistreifen werden i.d.R. mit 2 Mann besetzt, und die bezeugen sich dann gegenseitig. Woher willst Du wissen, dass sie nicht doch ein Geschwindigkeits- oder Abstandsradar hatten? Oder dass dieses Radar schon vorher wo stand und die waren nur das "Abfangkommando"? Du weißt ja noch nichtmal, ob sie Dich wegen der Geschwindigkeit, einer Gefährdung oder wegen Fahrens auf der linken Spur auf der Kreuzung befragen wollten.

@Guido: Richtig, wer überholt, darf nicht beschleunigen. "Nicht gesehen" gilt aber für ortsunkundiger Fahrer genauso wenig wie für Einheimische.

@Bauloewe: es geht nicht nach dem Fahrer, sondern nach dem Halter, und den bekommen sie aus dem Kennzeichen. Erst der Halter muss nachweisen, wenn er selber nicht gefahren ist.

@FoFoZetec: wir haben mindestens einen Polizeibeamten hier. Gut möglich, dass er sich hierzu meldet.

@ineed$$$: vielleicht wollte die Rennleitung nur mal wissen, wem der schicke Cougar gehört :mua

Grüße
Uli
 

lesco

König
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Lol
Polizisten sind hier im Board,männlich und weiblich.
Ob die was dazu sagen ,keine Ahnung.
Kann ja jeder mitlesen,wenn dann per PN.
Sollen ja keinen Ärger bekommen :D
Denkt aber auch dran ,wenn Ihr hier was schreibt,jeder kann mitlesen :mua
:bier:
 

Bauloewe

Triple Ass
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Naja, ich bin halt davon ausgegangen weil die Polizei bei Ihm Zuhause war, daß Fahrer=Halter.
Es gibt ja aber keine Halterhaftung im fließenden Verkehr.
Als Halter brauch ich mich ja nicht zwingend an die Fahrer erinnern. :mua

Es hängt wirklich davon ab, ob und was überhaupt kommt und ob der Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist ermittelt werden kann.

Dann solltest du nicht unüberlegt handeln, zur Not Ersafa/Alberto via Google befragen und dich im Radarforum und Verkehrsportal ein wenig einlesen.

Vielleicht wollten sie ja wirklich nur den Cougar bestaunen, oder aber die Zielvorgaben für den Monat waren noch nicht erfüllt. :D

MfG Bauloewe
 

Ineed$$$

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Ich hoffe echt nicht, dass da Radar oder sowas war. Wäre schlecht. Also ich war schon wieder auf der rechten Spur als ich an dem Herren vorbeigefahren bin. Blöd war einfach nur, dass ich halt nicht gleich abgebremmst habe nachdem ich vorbei war. Also mein Cougar läuft auf noch auf meinen Dad, ist halt um einiges billiger. D
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von Bauloewe
Als Halter brauch ich mich ja nicht zwingend an die Fahrer erinnern. :mua
Doch, eben schon. Als Halter bist Du verantwortlich, und Du musst wissen wem Du den Wagen überlässt, wenn Du nicht selber fährst. Alternativ wird auch Dir das Führen eines Fahrtenbuches aufgebrummt.

Original von Ineed$$$
Also mein Cougar läuft auf noch auf meinen Dad, ist halt um einiges billiger. D
Wohnt ihr zusammen, Du und Dein Dad? Wenn nicht, dann wundert es mich schon, dass die Rennleitung nicht beim Halter sondern bei Dir war.

Grüße
Uli
 

Bauloewe

Triple Ass
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Als Halter brauch ich mich ja nicht zwingend an die Fahrer erinnern. :mua
Doch, eben schon. Als Halter bist Du verantwortlich, und Du musst wissen wem Du den Wagen überlässt, wenn Du nicht selber fährst. Alternativ wird auch Dir das Führen eines Fahrtenbuches aufgebrummt.
Nicht ganz. Bei der Anhörung wird dem Halter max. 3 Wochen ab Tattag zugemutet sich an den Fahrer zu erinnern, IdR. aber nur 2 Wochen.
Fahrtenbuch ist lästig, aber wenn man sich vertraut gemacht hat auch nur ein stumpfes Schwert.


MfG Bauloewe
 
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